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   OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss (OWi) 121/97 - (OWi) 72/97 I   

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OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss (OWi) 121/97 - (OWi) 72/97 I (https://dejure.org/1997,6766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.1997 - 5 Ss (OWi) 121/97 - (OWi) 72/97 I (https://dejure.org/1997,6766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 5 Ss (OWi) 121/97 - (OWi) 72/97 I (https://dejure.org/1997,6766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss OWi 309/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Ausweislich der amtlichen Begründung (BT-Drucksache 10/26 52, S 29) ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs zur Vermeidung einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts geboten, wenn das angefochtene Urteil einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten würde (vgl. BVerfG a.a.O. S. 2811; Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1991 in VRS 82, 209 ).

    Insoweit ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, daß eine gegen ein amtsgerichtliches Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen der damit verbundenen schweren und unabwendbaren Nachteile im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfGG auch dann zur Entscheidung angenommen werden und Erfolg haben kann, wenn die in der angefochtenen Entscheidung festgesetzte Geldbuße den Betrag von 80,-- DM nicht erreicht und nicht in das Verkehrszentralregister einzutragen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 31. August 1993 in NJW 1994, 847 entgegen BVerfG 2. Senat, Beschluß vom 21. Februar 1984, wonach in diesen Fällen "in aller Regel" kein schwerer und unabwendbarer Nachteil im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfG liegt; so auch noch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1991 a.a.O. unter Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluß des BVerfG).

  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 436/86

    Fahren auf der Überholspur einer Autobahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    § 20 Abs. 2 Satz 2 StVO verbietet die konkrete Behinderung der Fahrgäste eines Omnibusses des Linienverkehrs beim Ein- oder Aussteigen; § 1 Abs. 2 StVO untersagt überdies allgemein u.a. die nach den Umständen vermeidbare konkrete Behinderung anderer, welche im Einzelfall festzustellen ist (vgl. BGHSt 34, 238, 240; Senatsbeschluß vom 15. März 1990 in VRS 79, 131; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl., 1995, Rdnr. 70, 75 zu § 1 StVO ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl. 1997, Rdnr. 40 zu § 1 StVO jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Das dem allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 GG ) entspringende Willkürverbot ist verletzt, wenn ein Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden und die Zurückweisung des Beweisantrages unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 24. Februar 1992 in NJW 1992, 2811 ).
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 843/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen and die Feststellung einer Haltereigenschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Insoweit ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, daß eine gegen ein amtsgerichtliches Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen der damit verbundenen schweren und unabwendbaren Nachteile im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfGG auch dann zur Entscheidung angenommen werden und Erfolg haben kann, wenn die in der angefochtenen Entscheidung festgesetzte Geldbuße den Betrag von 80,-- DM nicht erreicht und nicht in das Verkehrszentralregister einzutragen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 31. August 1993 in NJW 1994, 847 entgegen BVerfG 2. Senat, Beschluß vom 21. Februar 1984, wonach in diesen Fällen "in aller Regel" kein schwerer und unabwendbarer Nachteil im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfG liegt; so auch noch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1991 a.a.O. unter Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluß des BVerfG).
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Zur Prüfung dieser Frage darf das Rechtsbeschwerdegericht neben den Gründen des angefochtenen Urteils auf den Inhalt des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages und sonstige, sich aus dem Akteninhalt ergebende Umstände zurückgreifen (vgl. BGH NJW 1996, 3157 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1980 - 5 Ss OWi 349/80

    Weisungen; Anordnung; Verkehrsregelnde Verfügung; Verkehrswidriger Zustand;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Dem Gericht ist es untersagt, die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Weisung zu überprüfen; es genügt, daß sie der Polizeibeamte nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich gehalten hat und sie nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juli 1980 in DAR 1980, 378 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 5 Ss OWi 50/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    § 20 Abs. 2 Satz 2 StVO verbietet die konkrete Behinderung der Fahrgäste eines Omnibusses des Linienverkehrs beim Ein- oder Aussteigen; § 1 Abs. 2 StVO untersagt überdies allgemein u.a. die nach den Umständen vermeidbare konkrete Behinderung anderer, welche im Einzelfall festzustellen ist (vgl. BGHSt 34, 238, 240; Senatsbeschluß vom 15. März 1990 in VRS 79, 131; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl., 1995, Rdnr. 70, 75 zu § 1 StVO ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl. 1997, Rdnr. 40 zu § 1 StVO jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1994 - 5 Ss OWi 180/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, daß die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Mai 1994 in DAR 1994, 369 , m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 144/97
    Dieser Zulassungsgrund gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist nur gegeben, wenn es nicht zweifelhaft ist, daß das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde; denn nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift und ihrer Entstehungsgeschichte soll der vorbezeichnete Zulassungsgrund lediglich eine sonst begründet erscheinende Verfassungsbeschwerde ersparen (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Mai 1997 - 5 Ss (Owi) 121/97 - (Owi)72/97 I - BVerfG NJW 1992, 2811; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 80Rdnr.
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