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   OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - I-4 U 246/11   

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https://dejure.org/2012,14197
OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - I-4 U 246/11 (https://dejure.org/2012,14197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2012 - I-4 U 246/11 (https://dejure.org/2012,14197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - I-4 U 246/11 (https://dejure.org/2012,14197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 1 Abs. 3; ZPO § 935; ZPO § 940
    Sozialhilfe hat Vorrang vor einer einstweiligen Verfügung auf Krankentagegeldzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen Krankentagegeldversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Sozialhilfe hat Vorrang vor einer einstweiligen Verfügung auf Krankentagegeldzahlungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einstweilige Verfügung auf Fortzahlung des Krankentagegeldes

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1378
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10

    Einstweilige Verfügung auf vorläufige Leistung aus der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).

    Wie das OLG München (VersR 2010, 755, 756) zutreffend ausführt, dient eine Vielzahl zivilrechtlicher Verträge - für den Vertragspartner ersichtlich - einer Vertragspartei als Grundlage ihres Erwerbseinkommens und damit der Existenzsicherung dienen.

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R - abrufbar in juris, dort Rdnr. 29 m.w.Nachw. und vom 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R - juris Rn 21ff) kommt es bei der Beurteilung der Hilfe auf den tatsächlichen Zufluss "bereiter Mittel" an; es muss an die tatsächliche Lage des Hilfebedürftigen angeknüpft werden.

    Ansprüche eines Leistungsberechtigten gegenüber Dritten zählen danach nur dann zum berücksichtigungsfähigen Einkommen i.S.v. § 9 Abs. 1 SGB II, wenn diese in angemessener Zeit ("rechtzeitig") durchzusetzen sind (BSG Urteil vom 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R - juris Rn 23 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 17.09.2010 - 10 U 276/10

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zivilrechtsstreit: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).

    Das letztgenannte Risiko (vgl. hierzu auch OLG Koblenz VersR 2011, 1000) schätzt der Senat im Streitfall als sehr hoch ein.

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Dies hat der BGH für die grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Obliegenheiten entschieden (VersR 2011, 1550 ).
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R - abrufbar in juris, dort Rdnr. 29 m.w.Nachw. und vom 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R - juris Rn 21ff) kommt es bei der Beurteilung der Hilfe auf den tatsächlichen Zufluss "bereiter Mittel" an; es muss an die tatsächliche Lage des Hilfebedürftigen angeknüpft werden.
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).
  • OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08

    Zu den Beweisanforderungen eines Anspruchsgrundes bei einer Leistungsverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).
  • OLG Koblenz, 23.11.2005 - 10 U 1559/05

    Befriedigung des Hauptsacheanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren - hier:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21

    Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer

    Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20; zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2012 - 4 U 156/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Frischkäseprodukts in einer Verpackung

    Diese ist Gegenstand des Berufungsverfahrens 4 U 246/11.

    Dies gilt trotz der besseren Wahrnehmbarkeit der Gewichtsangaben im Vergleich zur früheren Verpackung, die Gegenstand des Berufungsverfahren 4 U 246/11 ist.

  • LG Würzburg, 28.11.2013 - 14 O 2406/11

    Bildungsgrad, Durchsetzbarkeit, Fahrlässigkeit, Gesellschaft, GmbH, Kausalität,

    Gegen dieses Urteil legte die GmbH am 24.11.2011 Berufung zum OLG Bamberg ein (Az.: 4 U 246/11).

    Mit Urteil des OLG Bamberg vom 8.10.2012 (4 U 246/11; Anlage zum Klägerschriftsatz vom 17.10.2012) wurde das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 3.11.2011 aufgehoben und die Klage als unzulässig abgewiesen.

    Die Akte 12 O 934/08 des LG Würzburg (4 U 246/11, OLG Bamberg) wurde auf Antrag des Klägers beigezogen.

    Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass auch das OLG Bamberg in seiner Entscheidung im Vorprozess vom 8.10.2012 (Az. 4 U 246/11) davon ausging, dass der Beklagte als Liquidator der GmbH Kenntnis von der Auflösung und der nachfolgenden Eintragungen im Handelsregister haben musste.

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23

    D&O-Versicherung: Markus Braun nimmt Berufung zurück

    Deshalb bedarf es hier einer besonders sorgfältigen Prüfung sowie einer zeitlichen oder betragsmäßigen Begrenzung (so bereits Senat, Urteil vom 15. Mai 2012 - I-4 U 246/11 -, Rn. 2 ff., juris, m.w.N.).

    Darüber hinaus scheidet beispielsweise bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung der Erlass einer auf Zahlung gerichteten Leistungsverfügung grundsätzlich aus, wenn die Notlage durch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen abgewendet werden kann (Senat, Urteil vom 15. Mai 2012 - I-4 U 246/11 -, Rn. 25, juris, m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 7 U 96/21

    D&O-Versicherung für ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft

    Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20, zitiert nach Juris, zu Leistungen aus einer Betriebsschließungsver-sicherung).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21

    Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer

    Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20; zitiert nach Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 8 O 320/20

    D&O-Versicherung - Umfang des vorläufigen Deckungsschutzes

    Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az: 1-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 0 66/20; zitiert nach Juris zu Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung).
  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 90/13

    Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Gewährung von

    Dabei müssen die dem Gläubiger aus der Nichtleistung drohenden Nachteile schwerer wiegen und außer Verhältnis stehen zu dem Schaden, den der Schuldner durch die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache erleiden kann (OLG Jena, NJW-RR 2008, 862, Juris-Rn. 14; OLGR 2009, 131, 132; OLG München, VersR 2010, 755, Juris-Rn. 10; OLG Düsseldorf, VersR 2012, 1378, Juris-Rn. 4; OLGR Koblenz 2007, 760, Juris-Rn. 3; OLG Koblenz, VersR 2013, 449, Juris-Rn. 11 ff).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2020 - 7 W 29/20

    Zur existenziellen Notlage bei Leistungsverfügung

    Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20; zitiert nach Juris zu Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung).
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