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   OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - III-2 Ws 104/17, III-2 Ws 105/17, III-2 Ws 106/17, III-2 Ws 107/17, III-2 Ws 108/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20233
OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - III-2 Ws 104/17, III-2 Ws 105/17, III-2 Ws 106/17, III-2 Ws 107/17, III-2 Ws 108/17 (https://dejure.org/2017,20233)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2017 - III-2 Ws 104/17, III-2 Ws 105/17, III-2 Ws 106/17, III-2 Ws 107/17, III-2 Ws 108/17 (https://dejure.org/2017,20233)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - III-2 Ws 104/17, III-2 Ws 105/17, III-2 Ws 106/17, III-2 Ws 107/17, III-2 Ws 108/17 (https://dejure.org/2017,20233)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anwendung des sogenannten Erstverbüßerprivilegs gem. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen, von denen eine die 2-Jahres-Grenze übersteigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs auch bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1988 - 1 Ws 1107/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - 2 Ws 104/17
    Der Senat schließt sich der von der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Kommentierung ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, nach der ein Verurteilter in den Fällen unmittelbarer Anschlussvollstreckung mehrerer selbständiger (Gesamt-)Freiheitsstrafen nicht nur bzgl. der zuerst vollstreckten Strafe, sondern auch bzgl. der nachfolgend vollstreckten Strafen als Erstverbüßer zu behandeln ist (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215, und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479f.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rdn. 25; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 57 Rdn. 23a; Appl, in KK-StPO, 7. Aufl., § 454b Rdn. 11 f.; Graalmann-Scheerer, in LR-StPO, 26. Aufl., § 454b Rdn. 19).

    Hierbei ist wegen der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit jeder einzelnen Strafe nicht auf die Summe der vollstreckten Strafen, sondern gesondert auf jede einzelne der nacheinander vollstreckten Strafen abzustellen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215 f. und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479 f.).

    Dem von der Strafvollstreckungskammer zitierten Beschluss des 1. Strafsenates des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 1988 (1 Ws 1107-1108/88, StV 1989, 215) ist nicht zu entnehmen, dass eine die Zweijahresgrenze übersteigende Freiheitsstrafe eine Sperrwirkung bzgl. der Anwendung des Erstverbüßerprivilegs auch hinsichtlich der weiteren im Anschluss vollstreckten Freiheitsstrafen von unter zwei Jahren entfaltet.

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 1 Ws 15/06

    Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: Geltung des Erstverbüßerprivilegs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - 2 Ws 104/17
    Der Senat schließt sich der von der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Kommentierung ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, nach der ein Verurteilter in den Fällen unmittelbarer Anschlussvollstreckung mehrerer selbständiger (Gesamt-)Freiheitsstrafen nicht nur bzgl. der zuerst vollstreckten Strafe, sondern auch bzgl. der nachfolgend vollstreckten Strafen als Erstverbüßer zu behandeln ist (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215, und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479f.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rdn. 25; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 57 Rdn. 23a; Appl, in KK-StPO, 7. Aufl., § 454b Rdn. 11 f.; Graalmann-Scheerer, in LR-StPO, 26. Aufl., § 454b Rdn. 19).

    Hierbei ist wegen der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit jeder einzelnen Strafe nicht auf die Summe der vollstreckten Strafen, sondern gesondert auf jede einzelne der nacheinander vollstreckten Strafen abzustellen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215 f. und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479 f.).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 2 Ws 153/00

    Erstverbüßerprivileg bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen von insgesamt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - 2 Ws 104/17
    Der Senat schließt sich der von der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Kommentierung ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, nach der ein Verurteilter in den Fällen unmittelbarer Anschlussvollstreckung mehrerer selbständiger (Gesamt-)Freiheitsstrafen nicht nur bzgl. der zuerst vollstreckten Strafe, sondern auch bzgl. der nachfolgend vollstreckten Strafen als Erstverbüßer zu behandeln ist (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215, und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479f.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rdn. 25; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 57 Rdn. 23a; Appl, in KK-StPO, 7. Aufl., § 454b Rdn. 11 f.; Graalmann-Scheerer, in LR-StPO, 26. Aufl., § 454b Rdn. 19).

    Hierbei ist wegen der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit jeder einzelnen Strafe nicht auf die Summe der vollstreckten Strafen, sondern gesondert auf jede einzelne der nacheinander vollstreckten Strafen abzustellen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215 f. und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.1989 - 3 Ws 28/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - 2 Ws 104/17
    Der Senat schließt sich der von der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Kommentierung ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, nach der ein Verurteilter in den Fällen unmittelbarer Anschlussvollstreckung mehrerer selbständiger (Gesamt-)Freiheitsstrafen nicht nur bzgl. der zuerst vollstreckten Strafe, sondern auch bzgl. der nachfolgend vollstreckten Strafen als Erstverbüßer zu behandeln ist (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215, und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479f.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rdn. 25; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 57 Rdn. 23a; Appl, in KK-StPO, 7. Aufl., § 454b Rdn. 11 f.; Graalmann-Scheerer, in LR-StPO, 26. Aufl., § 454b Rdn. 19).

    Hierbei ist wegen der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit jeder einzelnen Strafe nicht auf die Summe der vollstreckten Strafen, sondern gesondert auf jede einzelne der nacheinander vollstreckten Strafen abzustellen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215 f. und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479 f.).

  • OLG Köln, 16.03.2007 - 2 Ws 101/07

    Erstverbüßerprivileg bei Anschlussvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - 2 Ws 104/17
    Der Senat schließt sich der von der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Kommentierung ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, nach der ein Verurteilter in den Fällen unmittelbarer Anschlussvollstreckung mehrerer selbständiger (Gesamt-)Freiheitsstrafen nicht nur bzgl. der zuerst vollstreckten Strafe, sondern auch bzgl. der nachfolgend vollstreckten Strafen als Erstverbüßer zu behandeln ist (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215, und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479f.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rdn. 25; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 57 Rdn. 23a; Appl, in KK-StPO, 7. Aufl., § 454b Rdn. 11 f.; Graalmann-Scheerer, in LR-StPO, 26. Aufl., § 454b Rdn. 19).

    Hierbei ist wegen der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit jeder einzelnen Strafe nicht auf die Summe der vollstreckten Strafen, sondern gesondert auf jede einzelne der nacheinander vollstreckten Strafen abzustellen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215 f. und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479 f.).

  • OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die

    Die danach gebotene gleichzeitige Entscheidung über die Aussetzung mehrerer Reststrafen ist in der Sache jeweils einzeln - und nicht notwendig mit einheitlichem Ergebnis - zu treffen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 15. Mai 2017 - Az.: 2 Ws 104-108/17, BeckRS 2017, 110127, beck-online Rn. 16 m.w.N.; OLG Thüringen, StraFo 2012, 242; OLG Jena, Beschluss vom 3. Januar 2012 - Az.: 1 Ws 566/11, Rn. 27 juris m.w.N.; Graf StPO-Coen, § 454 b Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt, § 454 b Rn. 18; LR-Wendisch, § 454 b, Rn. 42).
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