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   OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88   

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OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88 (https://dejure.org/1989,6866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.1989 - 6 U 271/88 (https://dejure.org/1989,6866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - 6 U 271/88 (https://dejure.org/1989,6866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1511
  • BB 1989, 1710
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 136/64

    Klage auf Erfüllung einer Einlagenverbindlichkeit für die Kapitalerhöhung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    I. Auch wenn man die neuere Rspr. des BGH über die wirksame Vorleistung auf die Stammeinlage im Gründungsstadium der Gesellschaft ohne Rücksicht darauf, ob im Zeitpunkt der Eintragung der GmbH das Kapital der Gesellschaft noch unverbraucht zur Verfügung steht (BGH WM 1989, 16 ff. = DNotZ 1989, 516), auch auf Vorauszahlungen auf neue Stammeinlagen im Rahmen einer späteren Kapitalerhöhung anwendet (für eine solche Gleichstellung vgl. BGH WM 1966, 1243 f. = DNotZ 1967, 621), so fehlt es im vorliegenden Falle an einer feststellbaren Vorausleistung auf die Kapitalerhöhung.

    Auch Lutter/ Hommelhoff/Timm (BB 1980, 737, 747 f.), die (bezogen auf die AG) die Vorauszahlung auf eine Kapitalerhöhung im Interesse der Sanierung des Unternehmens zulassen wollen, verlangen eine Zahlung auf die künftige Einlage und lehnen eine nachträgliche Änderung des Leistungszwecks ("Umwidmung") ab (vgl. ferner Wiedemann, Anm. zu BGH, GmbHR 1967, 145 ff.).

  • BGH, 07.11.1988 - II ZR 46/88

    Verpflichtung des stillen GmbH-Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    I. Auch wenn man die neuere Rspr. des BGH über die wirksame Vorleistung auf die Stammeinlage im Gründungsstadium der Gesellschaft ohne Rücksicht darauf, ob im Zeitpunkt der Eintragung der GmbH das Kapital der Gesellschaft noch unverbraucht zur Verfügung steht (BGH WM 1989, 16 ff. = DNotZ 1989, 516), auch auf Vorauszahlungen auf neue Stammeinlagen im Rahmen einer späteren Kapitalerhöhung anwendet (für eine solche Gleichstellung vgl. BGH WM 1966, 1243 f. = DNotZ 1967, 621), so fehlt es im vorliegenden Falle an einer feststellbaren Vorausleistung auf die Kapitalerhöhung.

    Die BGH-Entscheidung vom 24.10.1988 ( WM 1989, 16 = DNotZ 1989, 516 ) macht die Wirksamkeit der Vorausleistung zwar nicht mehr - wie früher in st. Rspr. (vgl. BGHZ 51, 157 = NJW 1969, 840f.) - davon abhängig, daß die Vorauszahlung im Zeitpunkt der Eintragung noch unverbraucht zur Verfügung steht; das ist weder geboten noch entspricht es der Billigkeit, nachdem der BGH in seiner neueren Rspr. das sog. Vorbelastungsverbot aufgehoben und den erforderlichen Ausgleich durch die Differenz- oder Unterbilanzhaftung der Gesellschaftsgründer geschaffen hat (vgl. BGHZ 80, 129 ff. =WM 1981, 400= NJW 1981, 1373).

  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    Eine unentgeltliche Verfügung des Testamentsvollstreckers liegt jedoch nur dann vor, wenn er (objektiv) aus der Erbmasse ein Opfer ohne gleichwertige Gegenleistung erbringt und wenn er (subjektiv) weiß oder zumindest hätte erkennen müssen, daß diesem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht (BGH NJW 1963, 1613 f.).
  • BGH, 22.05.1963 - V ZR 42/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    Die Verfügung des Testamentsvollstreckers erfolgt dann unentgeltlich, wenn die weggefallene Gesamthandsbeteiligung am Nachlaß einen geringeren Wert hat als die dem Miterben übertragenen Nachlaßgegenstände und wenn in der Person desTestamentsvollstreckers zugleich eines der vorerwähnten subjektiven Merkmale erfüllt ist, weil der Miterbe in diesem Fall wertmäßig mehr erhält, als seiner Erbquote entspricht (BGH NJW 1963, 1615).
  • BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51

    Grundstückskauf. Währungsreform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    Eine nur teilweise unentgeltliche Verfügung steht einer insgesamt unentgeltlichen gleich; sie ist ebenfalls unwirksam ( BGHZ 5, 173, 182 = DNotZ 1952, 216 ).
  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 234/82

    Verfügung über Miterben-Anteile an dem Nachlaß durch den Testamentsvollstrecker;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    Eine diesem Verbot zuwiderlaufende Verfügung ist unwirksam, sie hat keine dingliche Rechtswirkung (BGH NJW 1984, 2464).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1989 - 6 U 119/89

    Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH durch den Testamentsvollstrekker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    6. Gesellschaftsrecht/GmbH- Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH durch den Testamentsvollstrekker aufgrund einer testamentarischen Teilungsanordnung bei gesellschaftsvertraglichen Vinkulierungsklauseln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.1989 -- 6 U 119/89 - mitgeteilt von Richter am OLG Hannspeter Schweisfurth, Remscheid - nicht rechtskräftig) BGB § 2205 GmbHG § 15 Abs. 1 u. 5 1. Vollzieht der Testamentsvollstrecker eine Teilungsanordnung ordnungsgemäß, dann erfolgt seine dementsprechende Verfügung ebensowenig unentgeltlich, wie die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen durch ihn eine unentgeltliche Verfügung wäre; denn in diesen Fällen gibt letztlich nicht der Testamentsvollstrecker, sondern der Erblasser etwas ohne Entgelt weg ( § 2205 S. 3 BGB ).
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    Die BGH-Entscheidung vom 24.10.1988 ( WM 1989, 16 = DNotZ 1989, 516 ) macht die Wirksamkeit der Vorausleistung zwar nicht mehr - wie früher in st. Rspr. (vgl. BGHZ 51, 157 = NJW 1969, 840f.) - davon abhängig, daß die Vorauszahlung im Zeitpunkt der Eintragung noch unverbraucht zur Verfügung steht; das ist weder geboten noch entspricht es der Billigkeit, nachdem der BGH in seiner neueren Rspr. das sog. Vorbelastungsverbot aufgehoben und den erforderlichen Ausgleich durch die Differenz- oder Unterbilanzhaftung der Gesellschaftsgründer geschaffen hat (vgl. BGHZ 80, 129 ff. =WM 1981, 400= NJW 1981, 1373).
  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    Die BGH-Entscheidung vom 24.10.1988 ( WM 1989, 16 = DNotZ 1989, 516 ) macht die Wirksamkeit der Vorausleistung zwar nicht mehr - wie früher in st. Rspr. (vgl. BGHZ 51, 157 = NJW 1969, 840f.) - davon abhängig, daß die Vorauszahlung im Zeitpunkt der Eintragung noch unverbraucht zur Verfügung steht; das ist weder geboten noch entspricht es der Billigkeit, nachdem der BGH in seiner neueren Rspr. das sog. Vorbelastungsverbot aufgehoben und den erforderlichen Ausgleich durch die Differenz- oder Unterbilanzhaftung der Gesellschaftsgründer geschaffen hat (vgl. BGHZ 80, 129 ff. =WM 1981, 400= NJW 1981, 1373).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88

    Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Mehrleistungen; Verjährung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
    I. Auch wenn man die neuere Rspr. des BGH über die wirksame Vorleistung auf die Stammeinlage im Gründungsstadium der Gesellschaft ohne Rücksicht darauf, ob im Zeitpunkt der Eintragung der GmbH das Kapital der Gesellschaft noch unverbraucht zur Verfügung steht (BGH WM 1989, 16 ff. = DNotZ 1989, 516), auch auf Vorauszahlungen auf neue Stammeinlagen im Rahmen einer späteren Kapitalerhöhung anwendet (für eine solche Gleichstellung vgl. BGH WM 1966, 1243 f. = DNotZ 1967, 621), so fehlt es im vorliegenden Falle an einer feststellbaren Vorausleistung auf die Kapitalerhöhung.
  • OLG Köln, 14.03.1991 - 1 U 48/90
    - Es muß bereits bei der Zahlung eine ausdrückliche und klare Zweckbestimmung - Leistung auf die künftige Einlageschuld - erfolgen (BGHZ 51, 157, 162; OLG Hamm DB 1986, 2320; OLG Düsseldorf BB 1989, 1710, 1711; Baumbach/Hueck, GmbHG, § 56 a Rdn. 6; Lutter/Hommelhoff/Timm, BB 1980, 737, 748).

    - Zwischen der Vorauszahlung und dem Gesellschafterbeschluß über die Kapitalerhöhung muß ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen (OLG Düsseldorf BB 1989, 1710, 1711; FischerLutter/Hommelhoff, § 56 a Rdn. 6; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, § 56 a Rdn. 18; Scholz/Priester, GmbHG, § 56 a Rdn. 14; Priester, Festschrift für Fleck, S. 231, 248).

    Der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15. Juni 1989 (BB 1989, 1710, 1711), das offenbar die im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. Oktober 1988 für das Gründungsstadium entwickelten Grundsätze auch auf Kapitalerhöhungen übertragen will, kann aus diesen Gründen nicht gefolgt werden.

  • OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 10 U 253/93

    Voreinzahlung auf künftige Kapitalerhöhungen

    Es ist nicht richtig, wenn das OLG Düsseldorf (BB 89, 1710 f) aus dem Urteil des BGH für die Stammkapitalbildung vom 24.10.88 (WN 39, 6 ff) folgert, daß auch im Falle der Kapitalerhöhung im Zeitpunkt der Eintragung der GmbH das Kapital der Gesellschaft nicht mehr unverbraucht zur Verfügung stehen müsse.
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