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   OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - VI-3 Kart 64/14 (V)   

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https://dejure.org/2015,73752
OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - VI-3 Kart 64/14 (V) (https://dejure.org/2015,73752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2015 - VI-3 Kart 64/14 (V) (https://dejure.org/2015,73752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 64/14 (V) (https://dejure.org/2015,73752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2012 - EnVR 8/11

    Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 64/14
    Vielmehr wird zu der tatsächlich in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbrauchte Elektrizität addiert (BGH, Urteil vom 27.03.2012, EnVR 8/11, bei juris Rn. 12).

    b) Dies entspricht auch dem vom Bundesgerichtshof für die allgemeinen Netzentgelte nach § 17 StromNEV aufgestellten Grundsatz, nach dem sich die Höhe der Netzentgelte nach der physikalischen Entnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung richtet (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH, Beschluss vom 27.03.2012, EnVR 8/11 bei juris Rn. 10 ff.).

    Darüber hinaus hätte eine einseitige Einspeisefiktion zur Konsequenz, dass der Bilanzkreis nicht ausgeglichen wäre, was einen Verstoß gegen § 4 Abs. 2 StromNZV darstelle (vgl. BGH, Beschluss vom 27.03.2012, EnVR 8/11, Rn. 14 f. bei juris).

    Es erscheint zwar möglich, dass dies im Einzelfall zu volkswirtschaftlich unsinnigen Aufwendungen der Letztverbraucher führen könnte, die dann entstünden, wenn der Erzeuger von Elektrizität aus Erneuerbaren Energien eine Direktleitung in ein Netz der allgemeinen Versorgung herstellen würde, um in den Genuss der Entgeltprivilegierung nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV zu gelangen, was durch die Einführung des § 8 Abs. 2 EEG a.F. vermieden werden sollte (vgl. hierzu ausführlich BGH, Beschluss vom 27.03.2012, ENVR 8/11, bei juris Rn. 15).

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 64/14
    Unter materiell-rechtlichen Ausschlussfristen versteht man vom materiellen Recht gesetzte Fristen, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat und die für Behörden und Beteiligte gleichermaßen verbindlich sind und nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte stehen (BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 16 bei juris m.w.N.).

    b) Die Einführung einer Anzeigefrist, die als materielle Ausschlussfrist bei ihrer Versäumung den Verlust einer normativ begründeten materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, bedarf einer gesetzlichen bzw. normativen Grundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 16 bei juris).

    Das ist auch nach Fristablauf rückwirkend möglich, insbesondere wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen (§ 31 Abs. 7 Satz 2 VwVfG; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 19 bei juris).

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 49/09

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 64/14
    Dabei kommt der Regulierungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, der hinsichtlich der Beachtung der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 49/09, Rdnr. 8; Senat, Beschluss vom 06.06.2012, VI-3 Kart 356/07 (V), Rn. 20 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 Kart 356/07

    Festlegung der Preisindizes gem. § 6 Abs. 3 StromNEV durch die Bundesnetzagentur;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 64/14
    Dabei kommt der Regulierungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, der hinsichtlich der Beachtung der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 49/09, Rdnr. 8; Senat, Beschluss vom 06.06.2012, VI-3 Kart 356/07 (V), Rn. 20 bei juris).
  • BGH, 12.07.2013 - EnZR 73/12

    Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 64/14
    Des Weiteren hat der Bundesgerichthof entschieden, dass Konzessionsabgaben gleichfalls infolge der fingierten Vorverlagerung der Netznutzung geschuldet seien, weil auch insoweit der Erzeuger Erneuerbarer Energien, der kaufmännisch-bilanziell abrechne, gegenüber dem direkt einspeisenden und aus dem Netz entnehmenden Erzeuger nicht bevorzugt werden dürfe (BGH, Urteil vom 12.07.2013, EnZR 73/12 bei juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 30.05.2012 - 6 A 1017/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 64/14
    Anders als bei den sonstigen, vom Gesetz bestimmten oder von der Behörde gesetzten - eigentlichen - Fristen, die dem Verfahrensbeteiligten für die Vornahme der Verfahrenshandlung regulär zur Verfügung stehen und die folglich grundsätzlich verlängert werden können und für die die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand besteht, ist bei den gesetzlich als solche bestimmten oder entsprechend zu deutenden Ausschluss- oder Präklusionsvorschriften als sog. uneigentlichen Fristen gemäß § 32 Abs. 5 VwVfG eine Fristverlängerung und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.05.2012, 6 A 1017/11, Rn. 31 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 486/18

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur

    Dies folgt schon aus den umfangreichen Ausführungen, die sowohl der Bundesgerichtshof als auch erstinstanzlich der Senat in seinen Beschlüssen vom 15.07.2015 (VI-3 Kart 79/14 (V) und VI-3 Kart 64/14 (V)) zur Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Betrachtungsweise gemacht und die eine umfangreiche Auslegung von § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV erfordert haben.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 134/18

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur

    Dies folgt schon aus den umfangreichen Ausführungen, die sowohl der Bundesgerichtshof als auch erstinstanzlich der Senat in seinen Beschlüssen vom 15.07.2015 (VI-3 Kart 79/14 (V) und VI-3 Kart 64/14 (V)) zur Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Betrachtungsweise gemacht und die eine umfangreiche Auslegung von § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV erfordert haben.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 487/18

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur

    Dies folgt schon aus den umfangreichen Ausführungen, die sowohl der Bundesgerichtshof als auch erstinstanzlich der Senat in seinen Beschlüssen vom 15.07.2015 (VI-3 Kart 79/14 (V) und VI-3 Kart 64/14 (V)) zur Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Betrachtungsweise gemacht und die eine umfangreiche Auslegung von § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV erfordert haben.
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