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   OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - I-7 U 87/15   

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https://dejure.org/2016,50904
OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - I-7 U 87/15 (https://dejure.org/2016,50904)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2016 - I-7 U 87/15 (https://dejure.org/2016,50904)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2016 - I-7 U 87/15 (https://dejure.org/2016,50904)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - 7 U 87/15
    Der Fristbeginn sei auch sonst anhand der Widerrufsbelehrung nicht deutlich bestimmbar, was sich schon daraus ergebe, dass der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 10.03.2009, XI ZR 33/08, eine Widerrufsbelehrung für unwirksam gehalten habe, die fast wörtlich der streitgegenständlichen Belehrung entsprochen habe.

    Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGHZ 180, 123).

    Anders als in dem der Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 (BGHZ 180, 123) zugrundeliegenden Fall wird im vorliegenden Fall nicht auf "den" schriftlichen Darlehensantrag abgestellt, womit offen gelassen würde, ob es sich auch um denjenigen der Bank handeln kann.

  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - 7 U 87/15
    (Antrag zu 1): 145.000,- Euro (vgl. BGH BKR 2016, 204: Nennbetrag der.
  • OLG München, 09.11.2015 - 19 U 4833/14

    Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Wirksamkeit, Fernabsatzgeschäft,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - 7 U 87/15
    Insoweit wird durch das bloße Voranstellen des Possessivpronomens ("mein", "meines") deutlich, dass nicht allein das bloße Antragsformular für den Fristbeginn ausreicht, sondern dass es sich gerade um den Antrag des Verbrauchers, d.h. um seine im Antragsformular verkörperte Willenserklärung, handeln muss, wie es § 355 BGB a.F. voraussetzt (OLG Hamm, WM 2016, 116 m.w.N.; OLG F.a.M., BKR 2015, 413; OLG München, WM 2016, 123).
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - 7 U 87/15
    Insoweit wird durch das bloße Voranstellen des Possessivpronomens ("mein", "meines") deutlich, dass nicht allein das bloße Antragsformular für den Fristbeginn ausreicht, sondern dass es sich gerade um den Antrag des Verbrauchers, d.h. um seine im Antragsformular verkörperte Willenserklärung, handeln muss, wie es § 355 BGB a.F. voraussetzt (OLG Hamm, WM 2016, 116 m.w.N.; OLG F.a.M., BKR 2015, 413; OLG München, WM 2016, 123).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - 7 U 87/15
    Etwas anderes ergibt sich insoweit auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 09.12.2009 (Az.: VIII ZR 219/08), weil es in dem jener Entscheidung zugrundeliegenden Fall - anders als hier - um eine Widerrufsbelehrung auf einer Internetplattform ging.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2016 - 7 U 15/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Für ein anderes Verständnis, nämlich dahingehend, dass der Fristbeginn davon abhängt, dass dem Darlehensnehmer noch ein physisch hiervon verschiedenes weiteres Exemplar mit dem ausschließlichen Text der Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde, ist in Anbetracht des Wortlauts der Formulierung bei lebensnaher Auslegung kein Raum (vgl. Senat, Urteil vom 15.07.2016, I-7 U 87/15).
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