Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - I-2 U 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung eine doppelwandigen thermoplastischen Rohres bei fehlendem Gebrauchmachen von der durch das Klagepatent geschützten technischen Lehre; Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast im ...
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Rohrmuffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und für eine Vorrichtung zur Herstellung eine doppelwandigen thermoplastischen Rohres mit einer Rohrmuffe, da das angegriffene Verfahren von der im Klagepatent unter Schutz gestellten technischen Lehre ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.2010 - Xa ZR 20/06
Verfahren und Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung eines Verbundrohres mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 2 U 13/09
Der Fachmann - als solcher ist hier ein Diplom-Ingenieur mit Universitäts- oder Fachhochschulausbildung der Fachrichtung Kunststofftechnologie und mehrjähriger Erfahrung in der Produktion von Wellrohren anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Januar 2010 - Xa ZR 20/06, Anlage BB 6, Umdruck Seite 17, Tz. 28, betr. die Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des europäischen Patentes - entnimmt der Patentbeschreibung, dass die Maßnahmen gemäß Merkmal e) bewirken sollen, dass der erste Schlauch über den dafür vorgesehenen Abschnitt des Formtunnels vollständig zu einer Rohrmuffe aufgeweitet wird (vgl. Anlage K 1, Abs. [0012], [0013]).Auch in dem das europäische Patent betreffenden Nichtigkeitsverfahren konnte die Klägerin mit dem dort geltend gemachten Nichtigkeitsgrund, das ältere Verfahren sei nicht ausführbar, nicht durchdringen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Januar 2010 - Xa ZR 20/06, Anlage BB 6, Umdruck Seiten 17 bis 18, Tz. 27 - 29).
- BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00
"Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 2 U 13/09
Dieser Grundsatz gilt auch im Patentverletzungsprozess (BGH, GRUR 2004, 268 - Blasenfreie Gummibahn II).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 2 U 14/09
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur …
Die Akten LG Düsseldorf 4b O 249/07 (OLG Düsseldorf I-2 U 13/09) lagen zu Beweiszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Die Beweisaufnahme im parallelen Verfahren I-2 U 13/09 hat ergeben, dass die Beklagte mit dem angegriffenen Verfahren auch von der im hier verfahrensgegenständlichen Klagepatent unter Schutz gestellten technischen Lehre keinen Gebrauch macht.
Das im Parallelverfahren I-2 U 13/09 eingeholte Sachverständigengutachten von Patentanwalt D nebst Ergänzungsgutachten, das der Senat im vorliegenden Verfahren im Wege des Urkundenbeweises herangezogen hat, weil die hier streitbefangene Maschine dort aus dem parallelen deutschen Patent 101 10 XYX angegriffen wird, dessen Lehre in den hier bedeutsamen Einzelheiten mit derjenigen des Klagepatentes übereinstimmt, hat das Vorbringen der Klägerin in keiner Weise bestätigt.