Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - I-3 Wx 314/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52692
OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - I-3 Wx 314/15 (https://dejure.org/2016,52692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2016 - I-3 Wx 314/15 (https://dejure.org/2016,52692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - I-3 Wx 314/15 (https://dejure.org/2016,52692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Erbausschlagungsfrist - Anfechtung der Versäumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 82
  • FamRZ 2017, 925
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15
    Der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, ist dagegen kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGHZ 168, 210; BGH NJW 2016, 2954).

    Bereits im Hinblick auf die bis zum 31. Dezember 2009 geltende Fassung hatte der Bundesgerichtshof entschieden, die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Erbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertige die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme einer Erbschaft (BGHZ 168, 210).

  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15

    Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15
    Der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, ist dagegen kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGHZ 168, 210; BGH NJW 2016, 2954).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2016 (NJW 2016, 2954) ausgeführt, der mit Beschränkungen und Beschwerungen belastete Erbe wisse im Regelfall nicht, dass er die Erbschaft ausschlagen müsse, um seinen Pflichtteilsanspruch nicht zu verlieren.

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16

    Testamentsauslegung hinsichtlich Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15
    Bei erneuter Einziehung wird das Nachlassgericht allerdings zu prüfen haben, ob das Testament vom 31. Juli 2013 tatsächlich eine Vielzahl von Vermächtnissen enthält, oder ob die Einzelzuwendungen nicht vielmehr als Erbeinsetzungen aufzufassen sind, weil die Erblasserin möglicherweise bei Errichtung des Testaments davon ausging, damit nahezu über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2016 - Az. I-3 Wx 74/16; BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; Litzenburger, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. November 2016, § 2087 Rn. 13; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 2087 Rn. 10).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15
    Bei erneuter Einziehung wird das Nachlassgericht allerdings zu prüfen haben, ob das Testament vom 31. Juli 2013 tatsächlich eine Vielzahl von Vermächtnissen enthält, oder ob die Einzelzuwendungen nicht vielmehr als Erbeinsetzungen aufzufassen sind, weil die Erblasserin möglicherweise bei Errichtung des Testaments davon ausging, damit nahezu über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2016 - Az. I-3 Wx 74/16; BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; Litzenburger, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. November 2016, § 2087 Rn. 13; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 2087 Rn. 10).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15
    Bei erneuter Einziehung wird das Nachlassgericht allerdings zu prüfen haben, ob das Testament vom 31. Juli 2013 tatsächlich eine Vielzahl von Vermächtnissen enthält, oder ob die Einzelzuwendungen nicht vielmehr als Erbeinsetzungen aufzufassen sind, weil die Erblasserin möglicherweise bei Errichtung des Testaments davon ausging, damit nahezu über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2016 - Az. I-3 Wx 74/16; BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; Litzenburger, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. November 2016, § 2087 Rn. 13; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 2087 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht