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   OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - I-6 U 97/16   

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https://dejure.org/2016,72374
OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - I-6 U 97/16 (https://dejure.org/2016,72374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2016 - I-6 U 97/16 (https://dejure.org/2016,72374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - I-6 U 97/16 (https://dejure.org/2016,72374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 93 Abs. 2
    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen des Abschlusses ungünstiger Verträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 86/11

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 U 97/16
    Im Übrigen müsse der Gesellschafter, wie sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2013 - II ZR 86/11 ergebe, den Schaden allein tragen, wenn er mit dem Vorgehen des Geschäftsführers einverstanden gewesen sei.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 16/14

    Haftung des Aufsichtsrats einer AG wegen unterlassener Prüfung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 U 97/16
    Da ein Haftungsausschluss nach der gesetzlichen Wertung des § 93 Abs. 4 AktG voraussetzt, dass das schadensursächliche Verhalten des Vorstands auf einem Beschluss der Hauptversammlung beruht, der bereits vor der Maßnahme ergangen ist (Spindler in MünchKommAktG, 4. Auflage, § 93 Rz. 242), würde die Zulassung der Einrede der unzulässigen Rechtsausübung in solchen Fällen die formalen Voraussetzungen des § 93 Abs. 4 AktG aushöhlen (vgl. Senat, Urteil vom 06.11.2014 - I-6 U 16/14, Rz. 39).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 202/07

    Haftungsprivilegierung eines GmbH-Geschäftsführers imRahmen des ihm zustehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 U 97/16
    Auf sein unternehmerisches Ermessen kann sich ein Geschäftsleiter nur berufen, wenn er in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt (BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 202/07, Rz. 11).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 U 97/16
    Ein Feststellungsinteresse hinsichtlich künftiger Vermögensschäden besteht nur, wenn angenommen werden kann, dass der Eintritt eines künftigen Schadens nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge hinreichend wahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 15.10.1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, S. 648, 653f).
  • BGH, 11.12.2006 - II ZR 166/05

    Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten der Mitgesellschafter einer GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 U 97/16
    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof für die GmbH entschieden hat, dass der Verstoß gegen die gesellschaftsvertragliche Kompetenzordnung allein noch keine Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers auslöst, wenn er nachweist, dass seine Geschäftsführungsmaßnahme der Sache nach gerechtfertigt war und deshalb der zustimmungsberechtigte Gesellschafter aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht zur nachträglichen Genehmigung verpflichtet wäre (BGH, Urteil vom 11.12.2006 - II ZR 166/05, Rz. 10 ff).
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 U 97/16
    Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragspartner nur dann geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in objektiv evident verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege (BGH, Urteil vom 25.10.1994 - XI ZR 239/93, Rz. 14).
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