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   OLG Düsseldorf, 16.01.2019 - 3 Kart 117/15 (V)   

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OLG Düsseldorf, 16.01.2019 - 3 Kart 117/15 (V) (https://dejure.org/2019,1785)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2019 - 3 Kart 117/15 (V) (https://dejure.org/2019,1785)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 3 Kart 117/15 (V) (https://dejure.org/2019,1785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beteiligung eines Netznutzungsverträge abschließenden Letztverbrauchers am Verwaltungsverfahren betreffend die Einführung eines Vertragswerks für Netznutzungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2019 - 3 Kart 117/15
    Je bedeutender das bedrohte Rechtsgut und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung und desto weniger fundiert die zugrunde liegende Tatsachenfeststellung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2006, 1 BvR 518/02; BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017, 3 C 4.16).
  • BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

    Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2019 - 3 Kart 117/15
    Angesichts der hohen Bedeutung des gefährdeten Rechtsgut der Versorgungssicherheit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.03.1984, 1 BvL 28/83, und vom 10.09.2008, 1 BvR 1914/02) und der Schwere der durch einen Netzausfall eintretenden Schäden mit Gefahren auch für Leib und Leben von Menschen genügt nach den obigen Maßgaben eine verhältnismäßig niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2019 - 3 Kart 117/15
    Je bedeutender das bedrohte Rechtsgut und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung und desto weniger fundiert die zugrunde liegende Tatsachenfeststellung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2006, 1 BvR 518/02; BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017, 3 C 4.16).
  • BGH, 13.11.2018 - EnVR 33/17

    Ermächtigung der Regulierungsbehörde zur Vorgabe eines vollständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2019 - 3 Kart 117/15
    Die Regulierungsbehörde darf aufgrund der Ermächtigung in § 27 Abs. 1 Nr. 15 StromNZV nicht nur einzelne Regelungen oder den erforderlichen Mindestinhalt eines Vertrags vorgeben, sondern auch ein vollständiges Vertragswerk (vgl. nun auch BGH, Beschluss vom 13.11.2018, EnVR 33/17).
  • BVerfG - 1 BvL 28/83 (anhängig)
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2019 - 3 Kart 117/15
    Angesichts der hohen Bedeutung des gefährdeten Rechtsgut der Versorgungssicherheit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.03.1984, 1 BvL 28/83, und vom 10.09.2008, 1 BvR 1914/02) und der Schwere der durch einen Netzausfall eintretenden Schäden mit Gefahren auch für Leib und Leben von Menschen genügt nach den obigen Maßgaben eine verhältnismäßig niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Hierauf wird meist nur beiläufig Bezug genommen, und zwar soweit es um die Voraussetzungen der notwendigen Beiladung geht, also die Frage nach einer unmittelbaren Rechtsbetroffenheit des Dritten in Rede steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, juris Rn. 16 ff.; vom 9. Juli 2019 aaO Rn. 15; Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - VI-3 Kart 117/15 (V), juris Rn. 60 ff.; BeckOK-VwGO/Schmidt-Kötters, § 42 Rn. 158.1 [Stand: 1. Oktober 2019]).
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