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   OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - I-24 U 63/15   

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https://dejure.org/2016,10971
OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - I-24 U 63/15 (https://dejure.org/2016,10971)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2016 - I-24 U 63/15 (https://dejure.org/2016,10971)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - I-24 U 63/15 (https://dejure.org/2016,10971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Vermieters zur Zustimmung zu einer Untervermietung von Büroräumen an den Betreiber eines häuslichen Pflegedienstes

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Vermieters zur Zustimmung zu einer Untervermietung von Büroräumen an den Betreiber eines häuslichen Pflegedienstes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen: Unwirksame Klausel bei starrer Frist für das Abschleifen von Parkett

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zur Abwälzung von Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: unwirksame Klausel bei starrer Frist für das Abschleifen von Parkett

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu Recht erfolgte Verweigerung einer Untermieterlaubnis berechtigt Mieter nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses - Abwälzen von Schönheitsreparaturen nach starren Fristen führt zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel auch bei ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen: Unwirksame Klausel bei starrer Frist für das Abschleifen von Parkett

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht hat Grenzen! (IMR 2016, 286)

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 1 O 168/14
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - I-24 U 63/15

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 702
  • ZMR 2016, 440
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15
    Der BGH hat eine inhaltlich entsprechende Klausel insbesondere auch im Hinblick auf den Anstrich der Türen für unbedenklich gehalten (BGH v. 18.03.2015, VIII ZR 242/13, Rn. 2 iVm 16ff).

    Selbst wenn sie im Sinne einer quotalen (Verhältnis Nutzungszeit nach letztem Renovierungsintervall und noch laufendendem Renovierungsintervall) Beteiligung an den Schönheitsreparaturen verstanden werden sollte, wäre sie unwirksam, unabhängig davon ob die Mieträume renoviert oder unrenoviert übergeben worden waren (BGH v. 18.03.2015, VIII ZR 242/13, Rn. 24, juris).

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15
    Die Konkretisierungen der Schönheitsreparaturverpflichtung hinsichtlich ihres gegenständlichen und zeitlichen Umfangs sowie ihrer Ausführungsart sind inhaltlich derart eng mit der Verpflichtung selbst verknüpft, dass diese bei einer Beschränkung der Unwirksamkeit auf die unzulässige Ausführungsmodalität inhaltlich umgestaltet und mit einem anderen Inhalt aufrechterhalten würde (BGH v. 13.01.2010, VIII ZR 48/09, Rn. 14, juris).

    Dies gilt auch, wenn die inhaltliche Ausgestaltung der einheitlichen Pflicht - wie auch im hier vorliegenden Fall - in verschiedenen, sprachlich voneinander unabhängigen Klauseln geregelt ist (BGH v. 18.03.2015, VIII ZR 21/13, Rn. 17, juris; v. 13.01.2010, VIII ZR 48/09 aaO).

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 21/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15
    Eine solche Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach starren Fristen, ohne Rücksicht auf einen konkreten Bedarf, benachteiligt den Mieter unangemessen (vgl. BGH v. 18.03.2015, VIII ZR 21/13, Rn. 16, juris).

    Dies gilt auch, wenn die inhaltliche Ausgestaltung der einheitlichen Pflicht - wie auch im hier vorliegenden Fall - in verschiedenen, sprachlich voneinander unabhängigen Klauseln geregelt ist (BGH v. 18.03.2015, VIII ZR 21/13, Rn. 17, juris; v. 13.01.2010, VIII ZR 48/09 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12

    Mieter verschuldet Kündigung: Was umfasst Schadensersatzpflicht?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15
    Nach Ablauf der Abrechnungsperiode, die auch im Gewerbemietraumrecht ein Jahr beträgt (OLG Düsseldorf v. 11.07.2013, 24 U 136/12, Rn. 37, juris), besteht kein Vorauszahlungsanspruch mehr (BGH v. 27.05.2015, XII ZR 66/13, Rn. 32, juris).
  • BGH, 30.03.1977 - VIII ZR 153/75

    Vermietung oder Pacht von Räumlichkeiten zum Betriebe einer Gastwirtschaft bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15
    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus der von den Beklagten angeführten Übergewichtstheorie (BGH v 30.03.1977, VIII ZR 153/75).
  • BGH, 27.05.2015 - XII ZR 66/13

    Geschäftsraummiete: Minderung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung wegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15
    Nach Ablauf der Abrechnungsperiode, die auch im Gewerbemietraumrecht ein Jahr beträgt (OLG Düsseldorf v. 11.07.2013, 24 U 136/12, Rn. 37, juris), besteht kein Vorauszahlungsanspruch mehr (BGH v. 27.05.2015, XII ZR 66/13, Rn. 32, juris).
  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15
    Die aus dem Schuldnerverzug folgenden Rechte bleiben dem Vermieter grundsätzlich auch nach dem Eintritt der Abrechnungsreife erhalten, so dass ihm auch dann noch Verzugszinsen auf rückständige Vorauszahlungen zuzusprechen sind, wenn die Betriebskostenvorauszahlungen selbst nicht mehr verlangt werden können (BGH v. 26.09.2012, XII ZR 112/10, Rn. 29, juris).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

    Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15
    Eine solche inhaltliche Umgestaltung der Vornahmepflicht widerspräche dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion unangemessener formularvertraglicher Regelungen (BGH v. 28.03.2007, VIII ZR 199/06, Rn. 11, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 150/16

    Wirksamkeit einer Schriftformheilungsklausel in einem Formularmietvertrag

    Das OLG Düsseldorf (Senat, Urteil vom 16.02.2016 - I-24 U 63/15, juris) erkannte ihm die geltend gemachte Miete zu, weil die außerordentliche Kündigung des befristeten Mietvertrags durch die Beklagten unwirksam gewesen und das Mietverhältnis nicht zum 30.04.2014 beendet worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2016 - 24 U 25/16

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters einer Arztpraxis zum

    Die Frist für die Abrechnungsreife beträgt auch im Gewerbemietraumrecht ein Jahr (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2015 - XII ZR 66/13, Rz. 32, jetzt und im Folgenden zitiert nach Juris; Senat, Urteile vom 11. Juli 2013 - I-24 U 136/12, Rz. 37 und vom 16. Februar 2016 - I-24 U 63/15, Rz. 10).
  • LG Kleve, 27.07.2016 - 1 O 45/16

    Schriftformerfordernis für Mietvertragsänderungen; Nachträglich vereinbarte

    Das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2016, 24 U 63/15, juris) stellte fest, dass die außerordentliche Kündigung des befristeten Mietvertrags durch die Beklagten unwirksam gewesen sei und das Mietverhältnis nicht zum 30.04.2014 beendet worden sei.

    Die außerordentliche Kündigung war unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2016, 24 U 63/15, juris).

  • AG Brandenburg, 11.05.2017 - 31 C 354/15

    Löcher in Holzständerwand gebohrt: Haftung für Schäden an dahinter liegenden

    In der Mietpraxis zählt grundsätzlich das Anbringen einer den "üblichen Rahmen" übersteigenden Anzahl an Dübel-Löchern in Wänden und Decken der Mieträume nur dann als Pflichtverletzung, wenn diese Bohrungen in einem ungewöhnlichen Ausmaß oder aber erkennbar ohne Rücksicht auf berechtigte Belange des Vermieters/Hauseigentümers durchgeführt wurden, da vom Grundsatz her das Bohren von Dübellöchern - sei es in Wände und in Decken - vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache in der Regel mit umfasst ist ( BGH , Urteil vom 20.01.1993, Az.: VIII ZR 10/92, u.a. in: NJW 1993, Seiten 1061 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 16.02.2016, Az.: I-24 U 63/15, u.a. in: ZMR 2016, Seiten 440 f.; LG Berlin , Urteil vom 20.12.2013, Az.: 63 S 216/13, u.a. in: Grundeigentum 2014, Seiten 253 f.; LG Berlin , Urteil vom 26.02.2013, Az.: 63 S 199/12, u.a. in: Grundeigentum 2013, Seite 1005; LG Berlin , Urteil vom 10.01.2002, Az.: 61 S 124/01, u.a. in: Grundeigentum 2002, Seite 261; LG Münster , Urteil vom 22.10.1999, Az.: 3 S 97/98, u.a. in: WuM 1999, Seite 720; AG Neunkirchen , Urteil vom 08.12.2015, Az.: 13 C 864/14 (06), u.a. in: "juris"; AG Pankow-Weißensee , Urteil vom 24.09.2014, Az.: 7 C 135/14, u.a. in: Grundeigentum 2014, Seiten 1533 f.; AG Köpenick , Urteil vom 05.10.2012, Az.: 4 C 64/12, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seite 1639 ).
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