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   OLG Düsseldorf, 16.02.2018 - I-3 Wx 252/17   

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https://dejure.org/2018,6407
OLG Düsseldorf, 16.02.2018 - I-3 Wx 252/17 (https://dejure.org/2018,6407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2018 - I-3 Wx 252/17 (https://dejure.org/2018,6407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - I-3 Wx 252/17 (https://dejure.org/2018,6407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Verfahrens betreffend die Errichtung eines Nachlassinventars durch Ablauf der Inventarfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kleve - 17 VI 679/17
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2018 - I-3 Wx 252/17

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1355
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 20.03.2023 - 3 W 5/23

    Vertretung im Nachlassverfahren durch Inkassounternehmen: Aufhebung einer

    Trotz des schon erfolgten Ablaufes der vom Amtsgericht bestimmten zweimonatigen Inventarfrist kann der Senat als Beschwerdegericht den Beschluss vom 27.10.2022 aufheben mit der Folge, dass die Fristbestimmung gegenüber dem Beteiligten zu 3) von Anfang an unwirksam ist und keine Rechtsfolgen auslöst, auch wenn die bloße Einlegung der Beschwerde zunächst keine aufschiebende Wirkung hatte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.05.1992 - 1Z BR 2/92, BayObLGZ 1992, 162; a.A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2018 - 3 Wx 252/17, FamRZ 2018, 1355; OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 Wx 15/20, juris Rn. 14).
  • OLG Köln, 30.01.2020 - 2 Wx 15/20

    Kostenentscheidung bei Rücknahme einer Beschwerde Fall der Erfolglosigkeit eines

    Mit dem Ende der Inventarfrist gab es keinen Gegenstand mehr, über den im hiesigen Verfahren noch hätte befunden werden können; die vom Nachlassgericht getroffene Regelung - eben der Fristbestimmung - war in ihrer Wirkung erschöpft; Beginn und Ablauf der Frist, aber auch der Eintritt der Rechtswirkung des § 1994 Abs. 1 Satz 2 BGB können durch keinen wie auch immer gearteten Ausspruch des Senats wieder beseitigt werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 1355).
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