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   OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - I-3 Wx 45/18   

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https://dejure.org/2018,9716
OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - I-3 Wx 45/18 (https://dejure.org/2018,9716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2018 - I-3 Wx 45/18 (https://dejure.org/2018,9716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2018 - I-3 Wx 45/18 (https://dejure.org/2018,9716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen; Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Erledigung der Hauptsache

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 755
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 3 W 232/09

    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des Zustandekommens von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
    Dabei muss die Abhilfe-oder Nichtabhilfeentscheidung grundsätzlich durch Beschluss ergehen, der gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG mit Gründen zu versehen (vgl. Senat, FGPrax 2010, 43; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 68 FamFG Rn. 12 m.w.N.) und den Beteiligten zumindest formlos bekannt zu machen ist (§ 41 Abs. 1 Satz 1 FamFG).
  • OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
    Daran fehlt es aber, wenn nur ein Interesse an der abstrakten Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde angestrebt wird (BGH FGPrax 2016, 34; BGH FGPrax 2017, 231); gleiches gilt auch für einen Notar (OLG München FGPrax 2010, 269; Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 21).
  • OLG Hamm, 10.05.2010 - 15 W 200/10

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
    Es ist daher schon als ausreichend angesehen worden, wenn nach dem Inhalt der Beschwerde und dem sonstigen Akteninhalt nachvollziehbar ist, dass das Amtsgericht die Begründung der Beschwerde zumindest in seine Erwägungen hinsichtlich der Nichtabhilfeentscheidung miteinbezogen hat (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 266).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
    Folglich muss bereits das erstinstanzliche Gericht in der Lage sein, im Rahmen einer Abhilfeentscheidung die Rechtswidrigkeit seiner eigenen, mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung festzustellen (Keidel/Budde, FamFG, § 62, 6; Kretz in Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 62 FamFG, 4 - anders im Falle eines hier nicht vorliegenden isolierten Feststellungsantrages vor dem erstinstanzlichen Gericht, der unzulässig ist, vgl. dazu BGH NJW-RR 2012, 1350; BGH FGPrax 2011, 143; Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 4 und Kretz, a.a.O.).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11

    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
    Folglich muss bereits das erstinstanzliche Gericht in der Lage sein, im Rahmen einer Abhilfeentscheidung die Rechtswidrigkeit seiner eigenen, mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung festzustellen (Keidel/Budde, FamFG, § 62, 6; Kretz in Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 62 FamFG, 4 - anders im Falle eines hier nicht vorliegenden isolierten Feststellungsantrages vor dem erstinstanzlichen Gericht, der unzulässig ist, vgl. dazu BGH NJW-RR 2012, 1350; BGH FGPrax 2011, 143; Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 4 und Kretz, a.a.O.).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
    Daran fehlt es aber, wenn nur ein Interesse an der abstrakten Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde angestrebt wird (BGH FGPrax 2016, 34; BGH FGPrax 2017, 231); gleiches gilt auch für einen Notar (OLG München FGPrax 2010, 269; Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 21).
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