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   OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18   

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OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18 (https://dejure.org/2020,42758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2020 - Verg 38/18 (https://dejure.org/2020,42758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2020 - Verg 38/18 (https://dejure.org/2020,42758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen! (VPR 2021, 76)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen! (IBR 2021, 196)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

    Soweit die Antragsgegnerin sich für die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08) und Brandenburg (Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12) beruft, rechtfertigen diese keine abweichende Beurteilung.

    Das Oberlandesgericht München hatte über eine der bis dahin umfangreichsten Ausschreibungen im Rahmen des bayerischen Schienenpersonennahverkehrs zu befinden, die eine Vielzahl vergaberechtlicher Fragestellungen aufwarf (Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 14).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Der Schwerpunkt des Nachprüfungsverfahrens lag auf Fragen der Preisprüfung nach § 60 VgV, zu deren Beantwortung die Antragsgegnerin - wie die Vergabekammer zutreffend angenommen hat - selbstständig und ohne anwaltliche Hilfe in der Lage sein musste, weil es sich um eine genuine Aufgabe einer Vergabestelle handelt, die in jedem Vergabeverfahren zu leisten ist, wenn die Aufgreifschwelle erreicht wird (vgl. zu den notwendigen Sach- und Rechtskenntnissen im originären Aufgabenbereich des öffentlichen Auftraggebers Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und auch anderer Vergabesenate kann der Gesichtspunkt prozessualer Waffengleichheit ergänzend in die Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten einfließen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG München, Beschluss vom 24.01.2012 - Verg 16/11, zitiert nach juris, Tz. 31).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

    Dazu können die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten gehören, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Soweit die Antragsgegnerin sich für die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08) und Brandenburg (Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12) beruft, rechtfertigen diese keine abweichende Beurteilung.

    Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Einzelfallentscheidung für ein umfangreiches Vergabeverfahren mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung getroffen (vgl. Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12, zitiert nach juris, Tz. 16).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Das gilt umso mehr, als das Verständnis der Norm durch die vergaberechtliche Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 20 ff. = NZBau 2017, 230 ff.; nachfolgend z.B. Senatsbeschluss vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 41 ff.), die der Antragsgegnerin bei Durchführung des Nachprüfungsverfahrens bereits bekannt sein musste, hinreichend geklärt ist.

    Beide Gerichte hatten in den genannten Verfahren - vor der klärenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2017 - X ZB 10/16 - über anders gelagerte Einzelfälle zu entscheiden.

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16

    Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Richtet sich die sofortige Beschwerde zum Beschwerdesenat nicht gegen eine Hauptsacheentscheidung, sondern nur gegen eine selbstständig anfechtbare Nebenentscheidung, findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung (Senatsbeschluss vom 14.05.2018 - VII-Verg 55/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2017 - Verg 5/16, zitiert nach juris, Tz. 25).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Verg W 18/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auskömmlichkeitsprüfung zur Überprüfung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Und zur allgemeinen Orientierung geeignete Rechtsprechung lag bereits bei Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens in ausreichendem Umfang vor (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 08.06.2016 - VII-Verg 57/17, zitiert nach juris, Tz. 14 ff., und vom 28.09.2006 - VII-Verg 49/06, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011 - Verg W 18/10, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - Verg 49/06

    Relative bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Und zur allgemeinen Orientierung geeignete Rechtsprechung lag bereits bei Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens in ausreichendem Umfang vor (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 08.06.2016 - VII-Verg 57/17, zitiert nach juris, Tz. 14 ff., und vom 28.09.2006 - VII-Verg 49/06, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011 - Verg W 18/10, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2013 - 11 Verg 7/12

    Vergaberecht: Auskömmlichkeit von Angeboten; Ausschluss nicth wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Und zur allgemeinen Orientierung geeignete Rechtsprechung lag bereits bei Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens in ausreichendem Umfang vor (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 08.06.2016 - VII-Verg 57/17, zitiert nach juris, Tz. 14 ff., und vom 28.09.2006 - VII-Verg 49/06, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011 - Verg W 18/10, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 4 B 1479/14

    Anspruch eines Interessenten für die Veranstaltung eines Wochenmarkts auf

  • BVerwG, 05.03.1998 - 6 B 11.98

    Einstellung des Verfahrens wegen Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 23.14

    Begünstigung; Dienstunfähigkeit; früherer Berufssoldat; Heranziehung zur

  • VK Bund, 07.05.2018 - VK 2-38/18

    Preisprüfung nach § 60 VgV bzgl. Abrechnungsmanagement; Kostentragung trotz

  • OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13

    Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CE 16.1333

    Zur Kostenregelung zulasten eines Beteiligten im vorläufigen

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des

  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - 2 A 104/12

    Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - VII-Verg 38/18).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 50/21

    Erfordernis eines Vergabeverfahrens für Postdienstleistungen an einen

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erscheint es dann - unter Berücksichtigung des Wortlauts - unter Billigkeitsgesichtspunkten opportun, von der in § 182 Absatz 3 Satz 1 GWB formulierten Grundregel der Kostenverteilung abzuweichen und die vorwerfbar entstandenen Kosten nach dem Verursacherprinzip dem dafür Verantwortlichen zuzuordnen (vgl. zum Ganzen auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2020, Verg 38/18).
  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests -

    Gegen eine Erforderlichkeit kann auch sprechen, dass lediglich auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen auf Grundlage geklärter Rechtsgrundsätze in Rede stehen, deren Beantwortung genuine Aufgabe einer jeden Vergabestelle ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08 -, Rn. 13, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2019 - 13 Verg 7/18 -, Rn. 118, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2020 - Verg 38/18 -, Rn. 40, juris).
  • VK Bund, 12.03.2021 - VK 1-20/21

    Glasreinigung

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18; BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendigkeit der Hinzuziehung

    Über die nach § 171 Abs. 1 GWB statthafte (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 26/05, juris Rn. 7) sowie form- und fristgerecht erhobene sofortige Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, weil sie eine Nebenentscheidung der Vergabekammer betrifft (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, Rn. 24; Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 10; jeweils m. w. N.).

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (vgl. OLG München, Beschl. v. 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22; Beschl. v. 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19; Beschl. v. 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31; Beschl. v. 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13; auch Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19; Beschl. v. 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschl. v. 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13; Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38; OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2022 - Verg 37/22

    Komplexe technische Fragen sind kein Grund für eine Anwaltsbeauftragung!

    Dies gilt auch für Entscheidungen über die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten, die nach § 171 Abs. 1 Satz 1 GWB ebenfalls selbstständig anfechtbar sind (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 21, und vom 29. Mai 2019, VII-Verg 55/18).

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 54/21

    e-Vergabe: Bieter trägt das Übermittlungsrisiko!

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • BayObLG, 06.06.2023 - Verg 8/23

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Vergabesachen

    Dabei sei danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falls auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung sei, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18).

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle, Beschluss vom 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Diese Gesichtspunkte können nur ergänzend herangezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Verg 38/18, Beschluss vom 16. März 2020, juris Rn. 45 f. m. w. N.; Beschluss vom 16. November 2018, Verg 60/17, juris Rn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16. März 2020 - VII-Verg 38/18).
  • BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 39/19

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Entscheidung der

  • VK Bund, 04.04.2022 - VK 2-24/22

    Keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums bei Konzeptbewertung

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19

    Vermutungen lösen keine Rügeobliegenheit aus!

  • VK Westfalen, 01.02.2023 - VK 1-49/22

    Konzeptbewertung ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren!

  • VK Südbayern, 16.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-62

    eVergabe: Beschaffungsdienstleister darf Angebote öffnen!

  • VK Bund, 23.02.2023 - VK 2-02/23

    Unwirksamkeit des erteilten Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB infolge

  • VK Bund, 16.05.2023 - VK 2-28/23

    Gleichwertigkeitszusatz im Angebot des Bieters ist jedenfalls dann unzulässig,

  • VK Westfalen, 09.11.2022 - VK 3-42/22

    Grafik-Karte kann nicht, was sie können soll: Angebot wird ausgeschlossen!

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22

    Gebrauchmachen von Bereichsausnahme: Verwaltungsgerichte sind zuständig!

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18

    Kostenentscheidung kann nachgeholt werden!

  • VK Bund, 26.07.2022 - VK 1-65/22

    Übernahme eines vorbefassten Bieterunternehmens ist kein zwingender

  • VK Rheinland, 20.09.2022 - VK 21/22

    Nicht erfüllbare (abfallrechtliche) Anforderung ist vergaberechtswidrig!

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22

    Vergabeverfahren: Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Auftraggebers im

  • VK Südbayern, 25.11.2022 - 3194.Z3-3_01-22-27

    Widersprüche im Angebot sind aufzuklären!

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - Verg 33/20

    Antragsrücknahme nach Zuschlagserteilung ist Erledigungserklärung!

  • VK Bund, 11.01.2023 - VK 1-109/22

    Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (Eröffnung

  • VK Südbayern, 25.10.2022 - 3194.Z3-3_01-22-27

    Leistungen, Leistungsbeschreibung, Bieter, Zuschlag, Ausschreibung,

  • VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23

    Kostenentscheidung; Aufwand der Vergabekammer; Notwendigkeit der

  • VK Bund, 26.04.2022 - VK 2-34/22

    Keine Antragsbefugnis einer Bewerbergemeinschaft bei Teilnahme eines

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2021 - Verg 45/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags nach dem

  • VK Bund, 07.07.2023 - VK 2-36/23

    Aufklärungspflichten und deren Grenzen bzgl. Angebotsinhalt; Verletzung der

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