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   OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19 (V)   

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OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19 (V) (https://dejure.org/2022,7402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2022 - 3 Kart 526/19 (V) (https://dejure.org/2022,7402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2022 - 3 Kart 526/19 (V) (https://dejure.org/2022,7402)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2021 - 3 Kart 612/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Recht auf Akteneinsicht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Sie ist der Ansicht, unter Zugrundelegung der vom Senat im Beschluss vom 05.07.2021 (VI-3 Kart 612/19 [V]) aufgestellten Maßstäbe seien jedenfalls jene Unterlagen beizuziehen, die Auskunft darüber geben, welche Informationen der Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Vor- und Nachteile der Heranziehung des Monitoring-Index einerseits und des Destatis-Index andererseits vorlagen.

    Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, dass Gegenstand des Akteneinsichtsrechts nach § 84 EnWG nur die Gerichtsakten selbst und die sonstigen dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten sind (Senat, Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 21 f. jeweils m.w.N.).

    a) Wie vom Senat bereits durch Beschluss vom 05.07.2021 (VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 26) in einem parallelen Beschwerdeverfahren gegen die streitgegenständliche Festlegung entschieden, ist ein entscheidungserheblicher Akteninhalt mit Blick auf etwaige Erkenntnisse, die sich aus den erhobenen Daten oder Berechnungswerkzeugen selbst gewinnen lassen, schon deshalb nicht anzunehmen, weil die Daten, die sowohl bei Verwendung des Törnqvist- als auch des Malmquist-Index zugrunde lagen, ebenso wie die zur Berechnung verwendeten Programmcodes und Tools im Wesentlichen bereits veröffentlicht waren.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 169/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung des generellen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    (1) Das Jahr 2006 war durch einmalige Sondereffekte geprägt, die im Zusammenhang mit dem Beginn der Netzentgeltregulierung stehen, und die sich auch auf die Qualität der für das Jahr zur Verfügung stehenden Daten, insbesondere zu den durchschnittlichen Netzentgelten, ausgewirkt haben (vgl. hierzu ausführlich Senat, Beschl. v. 16.03.2022, u.a. VI-3 Kart 169/19 [V], unter B.III.4.a) und b)).

    Der in verschiedenen parallelen Beschwerdeverfahren gegen die streitgegenständliche Festlegung vorgebrachten Argumentation, dass sich aus den Veränderungswerten ein Strukturbruch in Gestalt eines ab dem Jahr 2010 bzw. 2012 einsetzenden Negativtrends ergebe, der zwingend zu berücksichtigen sei, vermag der Senat nicht zu folgen (i.E. Beschl. v. 16.03.2022, u.a. VI-3 Kart 169/19 [V], unter B.III.4.d)).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 3 Kart 721/18

    Beschluss der Bundesnetzagentur über die Festlegung eines generellen sektoralen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Diese Einschätzung hat auch der erkennende Senat (Beschl. v.10.07.2019 - VI-3 Kart 721/18 [V], Rn. 131) bereits für plausibel erachtet, was höchstrichterlich nicht beanstandet wurde (BGH, a.a.O., Rn. 87 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor I).

    Vorliegend verbietet sich die Inkaufnahme erheblicher tatsächlicher Unsicherheiten schon angesichts des auch von der Bundesnetzagentur anerkannten maßgeblichen Einflusses des Deflators auf das Endergebnis (hierzu bereits Senat, Beschl. v.10.07.2019, VI-3 Kart 721/18 [V], juris Rn. 139), der darauf zurückgeht, dass die nominalen Umsatzerlöse ca. 99 % des nominalen Bruttoproduktionswerts ausmachen.

  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 02.09.2021 in der Rechtssache C-718/18 die Umsetzung der EU-Richtlinien 2009/72/EG (Strom) sowie 2009/73/EG (Gas) durch den deutschen Gesetzgeber für europarechtswidrig erklärt, weil § 24 S. 1 EnWG der Bundesregierung unmittelbar bestimmte Zuständigkeiten überträgt, die nach den Richtlinien ausschließlich der Regulierungsbehörde vorbehalten sind.

    d) Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Prüfungsmaßstab trägt zudem den Anforderungen des Unionsrechts Rechnung, konkret der von den Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG nach Maßgabe der von der europäischen Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 03.12.2020 - C-767/19; Urt. v. 02.09.2021 - C-718/18, juris) verlangten Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde von externen Weisungen anderer öffentlicher oder privater Stellen.

  • BGH, 03.03.2020 - EnVR 26/18

    Rechtsfehlerfreie Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes zur Bestimmung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Eine von der Bundesnetzagentur bei der Wahl der Methode oder der Anwendung der gewählten Methode getroffene Auswahlentscheidung kann von Rechts wegen nur dann beanstandet werden, wenn sich feststellen lässt, dass der gewählte methodische Ansatz von vornherein ungeeignet ist, die Funktion zu erfüllen, die ihm nach dem durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde auszufüllenden gesetzlichen Rahmen zukommt, oder wenn ein anderes methodisches Vorgehen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände so deutlich überlegen ist, dass die getroffene Auswahlentscheidung nicht mehr als mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar angesehen werden kann (so auch bereits BGH, Beschl. v. 03.03.2020 - EnVR 26/18, juris Rn. 33 - Eigenkapitalzinssatz III).

    Die Besonderheiten, die sich für die gerichtliche Kontrolle aus der in diesem Kontext von der Bundesnetzagentur zu treffenden Vielzahl an wertenden Auswahlentscheidungen ergeben, hatte der Bundesgerichtshof bereits in seinen Entscheidungen zum "Eigenkapitalzinssatz III" (u.a. Beschl. v. 03.03.2020 - EnVR 26/18, juris Rn. 33) gewürdigt.

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21

    Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, dass Gegenstand des Akteneinsichtsrechts nach § 84 EnWG nur die Gerichtsakten selbst und die sonstigen dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten sind (Senat, Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 21 f. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Damit unterliegt die Beschwerdeführerin teilweise (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, 7 C 2/09, juris Rn. 67).
  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Dies gilt auch für die Frage der Aktenbeiziehung (BVerwG, Beschl. v. 11.03.2004 - 6 B 71/03, juris Rn. 12 m.w.N.; Senat, ebenda), wobei die gerichtliche Aufklärungs- und Ermittlungspflicht nur so weit geht, als der Vortrag der Beteiligten oder der feststehende Sachverhalt als solcher dazu Anlass geben (BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - KVR 60/07, juris Rn. 30 ff.; Beschl. v. 27.02.1969 - KVR 5/68, juris Rn. 15; vgl. auch Senat a.a.O., Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2004 - 6 B 71.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Dies gilt auch für die Frage der Aktenbeiziehung (BVerwG, Beschl. v. 11.03.2004 - 6 B 71/03, juris Rn. 12 m.w.N.; Senat, ebenda), wobei die gerichtliche Aufklärungs- und Ermittlungspflicht nur so weit geht, als der Vortrag der Beteiligten oder der feststehende Sachverhalt als solcher dazu Anlass geben (BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - KVR 60/07, juris Rn. 30 ff.; Beschl. v. 27.02.1969 - KVR 5/68, juris Rn. 15; vgl. auch Senat a.a.O., Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
    Dies gilt auch für die Frage der Aktenbeiziehung (BVerwG, Beschl. v. 11.03.2004 - 6 B 71/03, juris Rn. 12 m.w.N.; Senat, ebenda), wobei die gerichtliche Aufklärungs- und Ermittlungspflicht nur so weit geht, als der Vortrag der Beteiligten oder der feststehende Sachverhalt als solcher dazu Anlass geben (BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - KVR 60/07, juris Rn. 30 ff.; Beschl. v. 27.02.1969 - KVR 5/68, juris Rn. 15; vgl. auch Senat a.a.O., Rn. 31 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - 3 Kart 6/18

    Umfang des Akteneinsichtsrechts eines an einer Ausschreibungsrunde für

  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 1/18

    Klage des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes gegen die

  • BVerfG, 29.07.2021 - 1 BvR 1588/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch

  • BGH, 26.01.2021 - EnVR 7/20

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

  • EuGH, 03.12.2020 - C-767/19

    Kommission/ Belgien () und du gaz naturel) - Vertragsverletzung eines

  • BGH, 26.10.2021 - EnVR 17/20

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II - Regulierung der

  • BGH, 08.10.2019 - EnVR 58/18

    Absehen von einer Anwendung der Regelungen in u.a. § 7 Abs. 1 StromNEV

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - 3 Kart 419/19

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für

    Sie ist, wie der Senat in einer Vielzahl von gegen die streitgegenständliche Festlegung geführten Beschwerdeverfahren anderer Netzbetreiber bereits entschieden hat (Beschlüsse v. 16.03.2022, u.a. VI-3 Kart 128/19 [V], VI-3 Kart 169/19 [V], VI-3 Kart 526/19 [V] und VI-3 Kart 637/19 [V], juris), auch begründet.
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