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   OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - I-3 Wx 55/22   

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https://dejure.org/2023,6282
OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - I-3 Wx 55/22 (https://dejure.org/2023,6282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2023 - I-3 Wx 55/22 (https://dejure.org/2023,6282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2023 - I-3 Wx 55/22 (https://dejure.org/2023,6282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Zur Beschwerdebefugnis eines GmbH-Gesellschafters gegen Registergericht-Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Gesellschafters einer GmbH gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Löschung der Eintragung einer Person als Geschäftsführer im Handelsregister

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung aus wichtigem Grund, Anmeldung Handelsregister, Aussetzung Register-Anmeldungsverfahren, Erkennbarkeit der Beschränkung der Vertretungsmacht, Haftung wegen Vertretung ohne Vertretungsmacht, HGB § 15, Missbrauch der Vertretungsmacht, Vertretungsbefugnis, ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - HRB 31121
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - I-3 Wx 55/22

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1158
  • FGPrax 2023, 114
  • NZG 2023, 1136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.2014 - II ZB 18/13

    Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Aktionärs gegen die Zurückweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 3 Wx 55/22
    Ihm steht daher auch keine Beschwerdebefugnis nach §§ 58, 59 Abs. 2 FamFG zu (vgl. BGH, Beschluss vom 15.7.2014 - II ZB 18/13).

    Ein bloß rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Beseitigung der angefochtenen registergerichtlichen Entscheidung genügt nicht (BGH, Beschl. v. 15.7.2014 - II ZB 18/13).

  • OLG Hamburg, 12.04.2011 - 11 W 25/11

    Beschwerde im Handelsregisterverfahren: Beschwerdebefugnis des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 3 Wx 55/22
    Im Umkehrschluss kann sie ebenso wenig geeignet sein, bestehende Gesellschafterrechte zu beeinträchtigen (vgl. auch OLG Hamburg, Beschl. v. 12.4. 2011 -11 W 25/11; Fischer in Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 59 Rdnr. 100).
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