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   OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 21 U 140/01   

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https://dejure.org/2002,19683
OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 21 U 140/01 (https://dejure.org/2002,19683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2002 - 21 U 140/01 (https://dejure.org/2002,19683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2002 - 21 U 140/01 (https://dejure.org/2002,19683)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 21 U 140/01
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner neueren Grundsatzentscheidung vom 19.01.2001 (BGH, NJW 2001, 1127 = BGHZ 146, 298) bestätigt, dass gegenseitige Verträge, auch wenn der Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB nicht in allen Voraussetzungen erfüllt ist, als wucherähnliche Rechtsgeschäfte nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein können, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektiv auffälliges Missverhältnis besteht und außerdem mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt.

    Bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - was bei Grundstücksverträgen schon bei einem knapp doppelt so hohen Wert der Leistung im Verhältnis zur Gegenleistung angenommen wird - könne dies den Schluss auf die bewusste oder grob fahrlässige Ausnutzung eines den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Umstands rechtfertigen (BGH, NJW 2001, 1127/1128).

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof für Kreditverträge, Maklerverträge und Finanzierungsleasing (vgl. umfassende Rechtsprechungsnachweise bei BGH, NJW 2001, 1127/1128, b) mit der Begründung entschieden, dass der Begünstigte das Wertverhältnis der beiderseitigen Leistungen aufgrund der vorhandenen Marktpreise als für ihn außergewöhnlich vorteilhaft erkennen könne, so dass er sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis eines besonders groben Äquivalenzmissverhältnisses und der hierdurch indizierten Zwangslage seines Vertragspartners verschließe.

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch auch bestätigt (BGH, NJW 2001, 1127, 1129), dass diese tatsächliche Vermutung erschüttert ist, wenn dem Begünstigten das besonders grobe Missverhältnis nicht bewusst sei, weil etwa den Vertragsparteien das Wertverhältnis der beiderseitigen Leistungen völlig gleichgültig war, besondere Motive oder ein Affektionsinteresse vorlagen, ein (fehlerhaftes) Verkehrswertgutachten Vertragsgrundlage war oder besondere Bewertungsschwierigkeiten bestanden, wie etwa 1992 bei Mietwohngrundstücken in den neuen Bundesländern (BGH, ZIP 1997, 931, 932).

    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2001 (V ZR 437/99) zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufs nach § 138 Abs. 1 BGB ist es von grundsätzlicher Bedeutung, inwieweit die vom Bundesgerichtshof dort entwickelten Grundsätze auch auf Kaufverträge über Spring- und Turnierpferde anwendbar sind.

  • OLG München, 10.11.1993 - 7 U 2879/93

    Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts bei besonders groben Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 21 U 140/01
    Wenn die Klägerin darauf verweist, dass das Oberlandesgericht München (BB 1995, 2235) auch bei GmbH-Geschäftsanteilen, die nicht in dem Sinne fungibel seien, dass sie am Markt frei veräußert werden könnten, durch das Gutachten eines Sachverständigen einen objektiven Wert hat feststellen lassen und wegen des gezahlten, ungleich höheren Preises das Rechtsgeschäft aufgrund der tatsächlichen Vermutung der verwerflichen Gesinnung für unwirksam nach § 138 Abs. 1 BGB erklärt hat, ist das mit dem vorliegenden Kauf eines Pferdes nicht vergleichbar.
  • LG Marburg, 15.11.1991 - 1 O 272/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 21 U 140/01
    Ein Anspruch aus § 463 Satz 2 BGB a.F. wegen arglistigen Verschweigens eines Nebenmangels scheidet angesichts der Sonderregelungen in §§ 481 ff. BGB a.F. aus (LG Marburg, NJW-RR 1992, 1080).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 21 U 140/01
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch auch bestätigt (BGH, NJW 2001, 1127, 1129), dass diese tatsächliche Vermutung erschüttert ist, wenn dem Begünstigten das besonders grobe Missverhältnis nicht bewusst sei, weil etwa den Vertragsparteien das Wertverhältnis der beiderseitigen Leistungen völlig gleichgültig war, besondere Motive oder ein Affektionsinteresse vorlagen, ein (fehlerhaftes) Verkehrswertgutachten Vertragsgrundlage war oder besondere Bewertungsschwierigkeiten bestanden, wie etwa 1992 bei Mietwohngrundstücken in den neuen Bundesländern (BGH, ZIP 1997, 931, 932).
  • BGH, 20.04.1988 - VIII ZR 35/87

    Gewährleistung beim Kauf eines Turnierpferdes; Anfechtung wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 21 U 140/01
    Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), daraus folgende Bereicherungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus §§ 826 oder 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, die von den §§ 481 ff. BGB a.F. unberührt bleiben (BGH, NJW-RR 1988, 1010, 1011), scheiden aus, weil die Klägerin nicht ausreichend dargelegt hat, dass der Beklagte sie über den Gesundheitszustand des Fuchspferdes J.
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