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   OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - I-18 U 82/07   

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https://dejure.org/2008,9548
OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - I-18 U 82/07 (https://dejure.org/2008,9548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2008 - I-18 U 82/07 (https://dejure.org/2008,9548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2008 - I-18 U 82/07 (https://dejure.org/2008,9548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verträge über das Tätigwerden von Spediteuren auf eigene Rechnung als Verträge über die entgeltliche Beförderung von Gütern i.S.d. Art. 1 Abs. 1 Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR); Anwendbarkeit der CMR bei einem Seetransport über den ...

  • tis-gdv.de
  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 398; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; HGB § 435

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung: Schadensersatzanspruch wegen eines qualifizierten Verschuldens an dem Verlust eines Transportguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Teilstreckenrecht nach den Grundsätzen des Multimodaltransportes für Transport im Huckepack-Verkehr

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wegfall der "Highlights" bei Kreuzfahrt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2006 - 18 U 30/06

    Voraussetzungen eines Teilurteils bei subjektiver Klagehäufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07
    Wegen des Sach- und Streitstands wird zunächst auf das Urteil des Senats vom 11.10.2006 - I-18 U 30/06 - Bezug genommen.

    Dieses beabsichtigte Vorgehen ist jedoch nicht möglich; wegen der Streitverkündung wird auf das Schreiben des Landgerichts vom 28.07.2005 (Bl. 149 GA) Bezug genommen und wegen des Wunsches nach einer Entscheidung nur über den Anspruch gegen die Beklagte zu 2 bei bloßem Ruhenlassen des Prozesses gegen die Beklagte zu 1 auf das Urteil des Senats vom 11.10.2006 - 18 U 30/06 -.

  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07
    Der Sendungsinhalt ergibt sich zur Überzeugung des Senats aus dem Anschein, welchen Rechnung und "Packing List" von A.C.A. M. vom 08.01.2004 (Anl. K 1, Bl. 6/7 GA) begründen (vgl. BGH 28.09.2006, MDR 2007, 668, 669).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07
    Ob der Umstand, dass der Absender den unbeschränkt haftenden CMR-Frachtführer nicht den Warenwert wissen ließ, zu einer Kürzung seines Schadensersatzanspruchs führt, ist in der CMR nicht geregelt und ergänzend nach nationalen Recht zu beurteilen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der im deutschen Recht unter § 254 Abs. 1 BGB fallenden unterbliebenen Wertdeklaration (BGH 19.05.2005 - I ZR 238/02 - vgl. auch BGH 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Rz. 16/17) als auch unter dem Gesichtspunkt des versäumten Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens i.S.d. deutschen § 254 Abs. 2 BGB (BGH 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Rz. 17; BGH 20.01.2005 - I ZR 95/01 -).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 4/04

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07
    Ob der Umstand, dass der Absender den unbeschränkt haftenden CMR-Frachtführer nicht den Warenwert wissen ließ, zu einer Kürzung seines Schadensersatzanspruchs führt, ist in der CMR nicht geregelt und ergänzend nach nationalen Recht zu beurteilen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der im deutschen Recht unter § 254 Abs. 1 BGB fallenden unterbliebenen Wertdeklaration (BGH 19.05.2005 - I ZR 238/02 - vgl. auch BGH 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Rz. 16/17) als auch unter dem Gesichtspunkt des versäumten Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens i.S.d. deutschen § 254 Abs. 2 BGB (BGH 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Rz. 17; BGH 20.01.2005 - I ZR 95/01 -).
  • LG Bochum, 16.02.2006 - 14 O 46/05

    Internationale und örtliche Zuständigkeit eines Landgerichts bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07
    In welcher Art und Weise sie die Seestrecke überwand bzw. überwinden wollte, ging aus dieser Argumentation nicht hervor; allenfalls konnte dieser Vortrag bereits den Eindruck erwecken, es sei ein "Huckepackverkehr" gemeint gewesen, nahm die Beklagte zu 1 doch Bezug auf ein Urteil des LG Bochum vom 16.02.2006 - 14 O 46/05 - (Bl. 490 ff. GA), in welchem es um einen solchen ging.
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 238/02

    Voraussetzungen einer vertraglichen Haftung für Verluste und Beschädigungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07
    Ob der Umstand, dass der Absender den unbeschränkt haftenden CMR-Frachtführer nicht den Warenwert wissen ließ, zu einer Kürzung seines Schadensersatzanspruchs führt, ist in der CMR nicht geregelt und ergänzend nach nationalen Recht zu beurteilen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der im deutschen Recht unter § 254 Abs. 1 BGB fallenden unterbliebenen Wertdeklaration (BGH 19.05.2005 - I ZR 238/02 - vgl. auch BGH 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Rz. 16/17) als auch unter dem Gesichtspunkt des versäumten Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens i.S.d. deutschen § 254 Abs. 2 BGB (BGH 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Rz. 17; BGH 20.01.2005 - I ZR 95/01 -).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Die Gegenansicht geht davon aus, dass ein entsprechender Hinweis auch noch nach Vertragsschluss gegenüber dem das Transportgut abholenden Fahrer (vgl. OLG Oldenburg TranspR 2007, 245, 248 f.) oder gegenüber dem Unterfrachtführer kurz vor Abholung der Sendung genügen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. April 2008 - 18 U 82/07, juris Rn. 51 und 55).
  • OLG München, 14.04.2011 - 23 U 3364/10

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Mitverschulden des

    bb) Der Senat weicht insoweit von den Urteilen des OLG Düsseldorf (vom 16.04.2008 - I -18 U 82/07, Tz. 55) sowie Oldenburg (vom 20.09.2006 - 3 U 38/06, Tz. 41) ab: Zwar hat die Erwägung des OLG Düsseldorf etwas für sich, wonach, wer sich eines Unterfrachtführers bedient, um die eigenen Verpflichtungen zu erfüllen, damit rechnen müsse, dass dieser Informationen erhält, die für die Transportdurchführung von Bedeutung sind.
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