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   OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - I-3 Wx 76/18   

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OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - I-3 Wx 76/18 (https://dejure.org/2018,22798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2018 - I-3 Wx 76/18 (https://dejure.org/2018,22798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - I-3 Wx 76/18 (https://dejure.org/2018,22798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berichtigung der Eintragung eines türkischen Staatsangehörigen als Vater eines Kindes einer deutschen Mutter im Geburtenregister nach Feststellung der Vaterschaft eines anderen Beteiligten; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung bei Annahme einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 48
    Zulässigkeit der Berichtigung der Eintragung eines türkischen Staatsangehörigen als Vater eines Kindes einer deutschen Mutter im Geburtenregister nach Feststellung der Vaterschaft eines anderen Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - 3 Wx 76/18
    Sämtliche der in Art. 19 Abs. 1 EGBGB genannten Alternativen sind grundsätzlich gleichwertig (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 72/16, Rn. 12, zitiert nach juris; Palandt-Thorn, 75. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 6 m.w.N.).

    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater fest (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 aaO., Rn. 19 ff., und Beschluss vom 13. September 2017, Az.: XII ZB 403/16, Rn. 16, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2017, 3 Wx 146/17, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Entsprechendes hat der Bundesgerichtshof bereits für eine nach der Geburt nach deutschem Recht erklärte Anerkennung der Vaterschaft (§ 1594 BGB) entschieden (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017, aaO., Rn. 18).

    Die nachträgliche Beseitigung der Vaterschaftszuordnung ist Voraussetzung dafür, dass die Vaterschaft eines anderen Mannes festgestellt werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017, aaO., Rn. 24; Beschluss vom 13. September 2017, aaO., Rn. 15).

  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 403/16

    Beseitigung der rechtlichen Vaterschaft aufgrund Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - 3 Wx 76/18
    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater fest (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 aaO., Rn. 19 ff., und Beschluss vom 13. September 2017, Az.: XII ZB 403/16, Rn. 16, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2017, 3 Wx 146/17, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Die nachträgliche Beseitigung der Vaterschaftszuordnung ist Voraussetzung dafür, dass die Vaterschaft eines anderen Mannes festgestellt werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017, aaO., Rn. 24; Beschluss vom 13. September 2017, aaO., Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17

    Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - 3 Wx 76/18
    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater fest (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 aaO., Rn. 19 ff., und Beschluss vom 13. September 2017, Az.: XII ZB 403/16, Rn. 16, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2017, 3 Wx 146/17, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 11.01.2002 - 1Z BR 51/01

    Alternative Abstammungsstatute - Konkurrenz zwischen früherem Ehemann und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - 3 Wx 76/18
    Voraussetzung für einen unter die Vorschriften der §§ 47, 48 PStG fallenden Fall der Berichtigung eines Eintrages ist dessen Unrichtigkeit von Anfang an (BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2002, Az. 1 Z BR 51/01, m.w.N.; vgl. Gaaz/Bornhofen, PStG, 2. Aufl., § 47 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 3 W 232/09

    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des Zustandekommens von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - 3 Wx 76/18
    So hat der Senat etwa bereits entschieden, dass eine Nichtabhilfeentscheidung, die durch eine bloße Verfügung getroffen worden ist, genügen kann, wenn die Nachholung des an sich vorgeschriebenen Beschlusses nur eine überflüssige Förmelei wäre, weil die Verfügung inhaltlich sämtlichen Erfordernissen entspricht, die ein Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss aufweisen muss, und die Entscheidung über die Nichtabhilfe dem Beschwerdeführer zudem auch bekannt gemacht worden ist (vgl. Senat, FGPrax 2010, 43).
  • VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Vater nach der Anerkennung der

    ZGB gilt ein 300 Tage nach Rechtskraft einer Ehescheidung geborenes Kind als Kind des geschiedenen Ehemannes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2018 - I-3 Wx 76/18 -, juris, BGH, Beschluss vom 19.07.2017, a. a. O.).

    Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16.05.2018 - I-3 Wx 76/18, 3 Wx 76/18 -, juris) vertritt die Auffassung, dass eine in der Türkei erfolgte Ehescheidung an der Anwendbarkeit des § 1592 Nr. 1 BGB nichts ändert, wenn im Zeitpunkt der Geburt eine nach § 107 Abs. 1 FamFG erforderliche Entscheidung der Landesjustizverwaltung über die Anerkennung der Ehescheidung noch nicht vorlag.

    Danach (Art. 286 türk. ZGB) ist eine Beseitigung der Vaterschaft des Ehemannes nur im Wege eines gerichtlichen Anfechtungsverfahrens vorgesehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2018, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2020 - L 8 R 273/17
    ZGB gilt ein 300 Tage nach Rechtskraft einer Ehescheidung geborenes Kind als Kind des geschiedenen Ehemannes (vgl. z.B. auch OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.5.2018 - I-3 Wx 76/18- juris Rn. 27; OLG Hamm Beschl. v. 27.3.2014 - I 15 W 421/13 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    ZGB ein Kind, das von einem anderen Mann abstammt, schon grundsätzlich nicht anerkannt werden kann, wenn die Abstammung - wie hier - nicht für ungültig erklärt worden ist (vgl. zur bereits grundsätzlich notwendigen Beseitigung der rechtlichen Vaterschaft auch z.B. OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.5.2018 - I-3 Wx 76/18- juris Rn. 30 m.w.N.; BGH Beschl. v. 13.9.2017 - XII ZB 403/16 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Unabhängig davon wäre aber - wie auch nach türkischem Recht - die Anerkennung einer Vaterschaft durch den Versicherten nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes, hier wie dargelegt des A, besteht (§ 1594 Abs. 2 BGB; vgl. auch OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.5.2018 - I-3 Wx 76/18- juris Rn. 30 m.w.N.; BGH Beschl. v. 13.9.2017 - XII ZB 403/16 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2019 - 3 Wx 191/18
    Nach Aufklärung des Sachverhaltes von Amts wegen, § 34 FamFG, verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Antragstellers (Senat, Beschluss vom 27. März 2019, Az.: I-3 Wx 209/18, zitiert nach juris; Senat BeckRS 2018, 17081; vgl. auch OLG Hamm StAZ 2015, 110 ff.).
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