Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - VI-Kart 2/04 (V) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiladung zu einem Verfahren über die Anerkennung von VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften; Beginn der Beschwerdefrist gegen eine Verfügung des Bundeskartellamtes; Berührung der Interessen von Personen oder ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
GWB § 1; ; GWB § 25; ; GWB § 26; ; GWB § 26 Abs. 1; ; GWB § 26 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3; ; GWB § 61 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 58 Abs. 2; ; VwVfG § 43 Abs. 1 Satz 1; ; UWG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiladung im kartellrechtlichen Verfahren um Anerkennung von Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - U (Kart) 31/03
Wettbewerbswidrige Werbung für ein Zeitschriftenabonnement
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - Kart 2/04
Die Eignung eines durch Werbung unterstützten Abonnementvertriebs, Marktverschiebungen zu Lasten des Einzelhandels (und folglich auch zu Lasten des Großhandels) hervorzurufen, hat der Senat unlängst auch in anderen Entscheidungen erkannt (vgl. die Urteile des Senats vom 17.3.2004, Az. VI - U (Kart) 31/03 und 32/03), in denen bestimmte Werbungen für Zeitschriftenabonnements einer lauterkeitsrechtlichen Beurteilung zu unterziehen waren. - BGH, 15.07.1966 - KVR 3/65
Wettbewerbsregeln (Zulässigkeit nach § 28 Abs. 2 GWB)
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - Kart 2/04
Auf Grund einer Anerkennung werden dem hiervon wirtschaftlich Betroffenen mit Blick auf die Vorschrift des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB (sog. Tatbestandswirkung einer Anerkennung von Wettbewerbsregeln) möglicherweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entzogen (vgl. BGHZ 46, 168, 187 = WuW/E BGH 767 = NJW 1966, 2261 - Bauindustrie; BGH NJW 1968, 1723, 1724 = WuW/E BGH 941 - Fahrlehrer). - BGH, 14.03.1968 - KVR 4/67
Anforderungen an das Recht auf freie Preisgestaltung bei Fahrschulen - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - Kart 2/04
Auf Grund einer Anerkennung werden dem hiervon wirtschaftlich Betroffenen mit Blick auf die Vorschrift des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB (sog. Tatbestandswirkung einer Anerkennung von Wettbewerbsregeln) möglicherweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entzogen (vgl. BGHZ 46, 168, 187 = WuW/E BGH 767 = NJW 1966, 2261 - Bauindustrie; BGH NJW 1968, 1723, 1724 = WuW/E BGH 941 - Fahrlehrer).
- OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
Beiladung eines Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbandes zu einem …
Es ist überdies keine unmittelbare Berührung der Interessen erforderlich, vielmehr kann eine mittelbare Interessenberührung genügen (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 34 f. - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband ;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace ; KG, Beschl. v. 21.11.1983, Kart.Es genügt, dass es zum Hauptverfahren zumindest eine denkbare Entscheidung gibt, die durchaus möglich erscheint und die geeignet ist, sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. die Wettbewerbslage des fraglichen Unternehmens unmittelbar oder mittelbar auszuwirken; es ist nicht erforderlich, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen ihm und dem Hauptbeteiligten des Kartellverwaltungsverfahrens vorliegt und beeinflusst werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 35, 37 - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace ).
Darüberhinaus muss die Interessenberührung erheblich sein: Nur entfernt oder geringfügig vom Ausgang des Verfahrens betroffene Unternehmen sollen nicht beigeladen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 42 - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; KG, Beschl. v. 21.11.1983, Kart.
Entscheidend ist, ob die Interessen des fraglichen Unternehmens eine solche Nähe zum Entscheidungsgegenstand aufweisen und ob außerdem eine der möglichen Entscheidungen der Kartellbehörde im Hauptverfahren so gewichtige Auswirkungen auf die Interessen des fraglichen Unternehmens haben kann, dass es bei wertender Betrachtung angemessen erscheint, ihm die Rechte auf Beteiligung am Kartellverfahren (Vortragsrecht, Recht auf Schriftsatz- und Entscheidungsabschriften sowie auf Akteneinsicht und Beschwerdebefugnis) einzuräumen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2007, VI Kart 17/06 (V), Rn. 26 - Scandlines und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 42 - SPNV sowie KG, Beschl. v. 21.11.1983, Kart.
Die getroffene Ermessensentscheidung ist vom Beschwerdegericht nach den allgemeinen Regeln nur beschränkt darauf überprüfbar, ob das Bundeskartellamt von seinem Ermessen einen fehlsamen Gebrauch gemacht hat, insbesondere von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, durch die konkrete Ermessensentscheidung den Zweck des Gesetzes verfehlt oder bei der Ermessensabwägung Interessen eines Beteiligten oder des Antragstellers in erheblicher Weise unberücksichtigt gelassen hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 44 - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 19 - Energiewirtschaftsverband ).
- OLG Naumburg, 28.12.2009 - 1 W 35/06
Auch § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG europarechtswidrig
Da der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin nicht zugestellt worden ist, wie § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG bestimmt, hat der Lauf der Monatsfrist des § 78 Abs. 1 Satz 1 EnWG für die Beschwerdeführerin bis zur Beschwerdeeinreichung nicht begonnen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16. Juni 2004, VI-Kart 2/04 ? WuW/E DE-R 1545). - OLG Naumburg, 14.11.2007 - 1 W 35/06
Feststellung des Objektnetzstatus
Da der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin nicht zugestellt worden ist, wie § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG bestimmt, hat der Lauf der Monatsfrist des § 78 Abs. 1 Satz 1 EnWG für die Beschwerdeführerin bis zur Beschwerdeeinreichung nicht begonnen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16. Juni 2004, VI-Kart 2/04 - WuW/E DE-R 1545). - OLG Düsseldorf, 21.06.2004 - Kart 6/04
Ablehnung einer Beiladung zum Fusionskontrollverfahren
Die (einen Beiladungsanspruch bejahende) Entscheidung des Senats vom 16.6.2004 (Kart 2/04 (V)) besagt nichts anderes; auch dort hatte die Antragstellerin ihren Beiladungsantrag während des laufenden Anerkennungsverfahrens beim Bundeskartellamt rechtzeitig gestellt.