Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - I-9 U 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10237
OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - I-9 U 17/08 (https://dejure.org/2008,10237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2008 - I-9 U 17/08 (https://dejure.org/2008,10237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - I-9 U 17/08 (https://dejure.org/2008,10237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen von Ersatzansprüchen bei Verlusten i.R.v. Börsentermingeschäften; Veranlassung zur Durchführung von hochriskanten Optionsgeschäften; Verbindlichkeit von Schiedsvereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten; Anwendbarkeit des deutschen Deliktsrechts; ...

  • Judicialis

    KWG § 32; ; WpHG § ... 2 Abs. 3; ; WpHG § 31 Abs. 2 Nr. 1; ; WpHG § 37 a; ; WpHG § 37 h; ; ZPO § 32; ; HGB §§ 1 ff.; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 826; ; BGB § 830; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 849; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Brokerhauses für Schäden aus Börsentermingeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07; Anlage KK 2, Bl. 445 ff. GA).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der B & K GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Es ergibt sich dann die Notwendigkeit, die gesamten Umstände des konkreten Einzelfalls, die möglicherweise auch Grundzüge bestimmter zu missbilligender branchentypischer Handlungsweisen aufzeigen, daraufhin zu untersuchen, ob sich ausreichende Anhaltspunkte für die Beteiligung an einem sittenwidrigen Verhalten ergeben (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

    Ob die Hilfeleistung der eigentliche oder einzige Beweggrund des Brokers ist, ob er andere Absichten und Ziele als der Anlagevermittler verfolgt oder ob er dessen Handeln möglicherweise sogar innerlich ablehnt, ist für die Haftung unerheblich (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Die Aussagekraft dieses Hinweises, der schriftlich und in auch für flüchtige Leser auffälliger Form zu erfolgen hat, darf weder durch Beschönigungen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 2005, 28, 29 m.w.N.).

    Der Schwierigkeit eines solchen Negativbeweises ist aber dadurch Rechnung zu tragen, dass die Gegenpartei die entsprechende Behauptung unter Benennung übersandten Aufklärungsmaterials substantiiert bestreiten und die beweisbelastete Partei sodann die Unrichtigkeit dieser Gegendarstellung beweisen muss (vgl. BGH WM 2005, 28, 29).

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung BGHZ 147, 343 ff. sei nicht einschlägig.

    Ebenso wenig steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 147, 343 ff. der Annahme eines bedingten Vorsatzes der Beklagten entgegen.

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Die Tatbeiträge der B & K GmbH muss sich die Beklagte bei der Frage der internationalen Zuständigkeit zurechnen lassen (vgl. BGH WM 1995, 100, 102).

    Ein solches Bewusstsein kann bei Kunden, die auf dem Gebiet der Termingeschäfte unerfahren sind, aber nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH WM 1995, 100, 102).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 224/06

    Haftung des Brokers für sittenwidrige Börsentermingeschäfte eines kooperierenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der B & K GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Dieses Merkblatt enthält lediglich abstrakte und typisierte Risikohinweise, die der Herstellung der Börsentermingeschäftsfähigkeit dienen, nicht aber dazu geeignet sind, eine anlegergerechte und objektgerechte Aufklärung zu gewährleisten (vgl. BGH NJW 1997, 2171, 2172; BGH NJW-RR 1997, 176).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat bzw. einer unerlaubten Handlung genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig nicht als strafbare bzw. deliktische Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren bzw. deliktischen Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (vgl. BGH, 5. Strafsenat, NJW 2000, 3010, 3011).
  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Dieses Merkblatt enthält lediglich abstrakte und typisierte Risikohinweise, die der Herstellung der Börsentermingeschäftsfähigkeit dienen, nicht aber dazu geeignet sind, eine anlegergerechte und objektgerechte Aufklärung zu gewährleisten (vgl. BGH NJW 1997, 2171, 2172; BGH NJW-RR 1997, 176).
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
    Denn ein Kunde steht warnenden Hinweisen nach ersten durchgeführten Optionsgeschäften nicht mehr unvoreingenommen gegenüber, und zwar unabhängig davon, ob Gewinne oder Verluste erzielt wurden (vgl. BGH WM 1993, 1457, 1458).
  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 242/06

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer unerlaubten Handlung;

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08

    Ansprüche gegen einen in den USA ansässigen Broker auf Schadensersatz wegen der

    Denn dann folgt die Unwirksamkeit der Schiedsabrede aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 42 EGBGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, Urteilsumdruck Seite 10 zur Akte als Anl. KK 5 gereicht, sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, Urteilsumdruck Seite 11, zur Akte als Anl. KK 6 gereicht).

    Selbst wenn man von einer wirksamen Vereinbarung des Rechts des U.S. Bundesstaats New York ausgehen wollte, wofür, wie bereits ausgeführt, indes nichts ersichtlich ist, wird die durch dieses Vertragsstatut begründete Bindung an das New Yorker Recht dadurch überlagert, dass im Verhältnis des Klägers zur "Hauptäterin" ... deutsches Recht Anwendung findet (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urt. vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, vorgelegt als Anl. KK 5, sowie Urt. vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6).

    Während verschiedene Kammern des Landgerichts Düsseldorf die durch ... erteilte Aufklärung jedenfalls als so weitgehend angesehen haben, dass von einer sittenwidrigen Ausnutzung der Überlegenheit des Vermittlers nicht mehr ausgegangen werden könne, hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 16. Juni 2008 (I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6) die im Geschäftsbesorgungsvertrag und im Merkblatt "Risiken von Termingeschäften im Überblick" (Anl. K 8) als nicht ausreichend angesehen, da dort lediglich abstrakte und typisierte Risikohinweise enthalten seien, die nicht dazu geeignet seien, eine anlegergerechte und objektgerecht Aufklärung zu gewährleisten.

  • LG Düsseldorf, 21.07.2008 - 16 O 117/07

    Anspruch auf Ersatz von Verlusten aus Börsentermingeschäften an der

    Im Rahmen der Anlageentschlüsse des Klägers jedenfalls wurden die Anlagegelder von Deutschland überwiesen, so dass hier auch der schädigende Erfolg im Sinne von Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBG eingetreten ist (vgl. OLG B., Urteil vom 16. Juni 2008 - 9 U 17/08 - unter II 2. a).

    Selbst wenn die umfänglichen Kontrollpflichten hinsichtlich des Geschäftsgebarens der A. zu Lasten der Beklagten bestünden (so OLG B., Urteil vom 16. Juni 2008 - 9 U 17/08 unter II. 2. bbb), vermag dies allenfalls einen Fahrlässigkeitsvorwurf zu begründen.

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Denn das Oberlandesgericht hat in weiteren Entscheidungen später darauf abgestellt, dass bei einem erheblichen prozentualen auf den Kontrakt bezogenen Kommissionsanfall eine schonungslose Aufklärung über das konkrete Verhältnis der anfallenden Kosten zur Optionsprämie und die dadurch nahezu entstehende Chancenlosigkeit erforderlich sei, wonach der weitgehende Verlust der eingesetzten Mittel so gut wie sicher erscheine (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2010 Az. I - 9 U 186/09; Urteil vom 29. Januar 2009 - I-6 U 254/07, 6 U 254/07 -, juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. Mai 2009 - I-6 U 96/08, 6 U 96/08 -, juris: 34, 6% Gesamtaufschlag; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - I-9 U 17/08, 9 U 17/08 -, juris Zitiervorschlag: 39% Gesamtaufschlag; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2009 - I-6 U 110/07, 6 U 110/07 -, juris: 35, 64% Gesamtaufschlag; siehe auch Grün NJW 1994, 1320, 1322).
  • LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 7 O 158/08

    Bei der gestaffelten Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen

    Dass das ausländische Schiedsgericht dennoch deutsches Recht anwendet, erscheint vor diesem Hintergrund kaum gesichert, sodass, um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zutragen, die Unwirksamkeit der Rechtswahl auf die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung durchschlägt (OLG Düsseldorf, I-9 U 17/08, S. 11).
  • LG Kiel, 29.06.2010 - 16 O 35/09
    Das führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsklausel, was die Klägerinnen unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.06.2008 (9 U 17/08) meinen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht