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OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 1 Ws 489/98 |
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- OLG Düsseldorf, 26.10.1992 - 1 Ws 827/92
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 1 Ws 489/98
Denn nach dem allgemeinen Grundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO müssen sich Verfahrensbeteiligte, die sich nicht gegen einen Schuldvorwurf verteidigen - wie u.a. Privat- und Nebenkläger -, das Verschulden ihres Vertreters bzw. Verfahrensbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. Senat, NJW 1993, 341 ;… ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 44 Rdnr. 19 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 1 Ws 940/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 1 Ws 489/98
Hierzu ist ein Sachverhalt vorzutragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes eigenes Verschulden des Antragstellers ausschließt (vgl. Senat, NStZ-RR 96, 169 m.w.N.;… ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 45 Rdnr. 5).