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   OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - VI-3 Kart 750/19 (V)   

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OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - VI-3 Kart 750/19 (V) (https://dejure.org/2020,26660)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.2020 - VI-3 Kart 750/19 (V) (https://dejure.org/2020,26660)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 2020 - VI-3 Kart 750/19 (V) (https://dejure.org/2020,26660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 20.09.2017 - C-221/16

    Iberdrola Renovables

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Das Loyalitätsgebot nach Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 101 AEUV verbietet allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Mitgliedsstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil v. 21.09.2016, C-221/16, Rn. 44 f., juris; Urteil v. 04.09.2014, C-184/13 u.a., Rn. 28 f., juris, m.w.N.).

    Demgegenüber verstößt eine Regelung, die nicht darauf gerichtet ist, den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Einzelhändlern oder andere der in Art. 101 Abs. 1 AEUV genannten Verhaltensweisen vorzuschreiben, sondern es vielmehr den Behörden überlässt, die Endverkaufspreise festzusetzen, nicht gegen diese Vorschrift in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV (EuGH, Urteil v. 21.09.2016, C-221/16, Rn. 45, juris; vgl. auch Urteil v. 29.01.1985, 231/83, Rn. 17 f., juris).

    Ferner wird der Abschluss wettbewerbswidriger Vereinbarungen durch eine Regelung, die ein aus sich heraus wirksames Verbot ausspricht, weder vorgeschrieben noch erleichtert (EuGH, Urteil v. 17.11.1991, C-245/91, Rn. 11, juris; Urteil v. 21.09.2016, C-221/16, Rn. 45, juris).

  • EuG, 10.09.2019 - T-883/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Änderung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Die streitgegenständliche Fallkonstellation entspreche der, die dem Urteil des EuG vom 10.09.2019 (RS T-883/16) zugrunde gelegen habe.

    Insbesondere müssen sie sich bei der Ausübung ihrer Befugnisse im Rahmen der Energiepolitik der Union bemühen, Maßnahmen zu vermeiden, die geeignet sein könnten, die Interessen der Union und der anderen Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Sicherheit und die wirtschaftliche und politische Tragbarkeit der Versorgung sowie die Diversifizierung der Versorgungsquellen oder der Versorgung zu beeinträchtigen, um ihrer gegenseitigen Abhängigkeit und faktischen Solidarität Rechnung zu tragen (EuG, Urteil v. 10.09.2019, Rs. T-883/16, BeckRS 2019, 25107, Rn. 72 f.).

  • BGH, 07.03.2017 - EnVR 21/16

    Baltic Cable AB - Energiewirtschaftsrechtliches Verfahren: Zertifizierung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Eine Zertifizierung als Transportnetzbetreiber gemäß § 3 Nr. 31 d) EnWG kommt bei Gasnetzen nur dann in Betracht, wenn ein Fernleitungsnetz betrieben wird (vgl. BGH, Beschluss v. 07.03.2017, EnVR 21/16, Rn. 20, juris).
  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 29/16

    Klage gegen die Festlegung zur Berücksichtigung von Kosten für die Beschaffung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Die eine Abwägung zwischen unterschiedlichen gesetzlichen Zielvorgaben erfordernde Ausübung des Regulierungsermessens ist vom Gericht zu beanstanden, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat (Abwägungsausfall), wenn in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist (Abwägungsfehleinschätzung) oder wenn der Ausgleich zwischen ihnen zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Abwägungsdisproportionalität) (st. Rspr. etwa BGH, Beschluss v. 07.06.2016, EnVR 62/4, Rn. 25; Beschluss v. 12.06.2018, EnVR 29/16 Rn. 14, jeweils juris).
  • BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13

    Thyssengas GmbH - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Bei Übertragung der maßgeblichen Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 27.01.2015, EnVR 39/13, Rn. 26, juris) auf den Streitfall erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle darauf, ob der gemeinsam anzuwendende Einheitstarif methodisch ungeeignet ist, die ihm zukommende Funktion einer kostenorientierten Entgeltbildung in einem komplexen, hochvermaschten Marktgebiet unter Geltung eines Entry-Exit-Systems zu erfüllen, oder ob eine andere Referenzpreismethode unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände so deutlich überlegen ist, dass die Festlegung auf die Referenzpreismethode einer einheitlichen Briefmarke nicht mehr als mit den Vorgaben der Art. 7 S. 2 lit. b) NC TAR Art. und 13 Abs. 1 UAbs. 1 S. 1 VO (EG) Nr. 715/2009 vereinbar anzusehen ist.
  • EuGH, 04.09.2014 - C-184/13

    Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Das Loyalitätsgebot nach Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 101 AEUV verbietet allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Mitgliedsstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil v. 21.09.2016, C-221/16, Rn. 44 f., juris; Urteil v. 04.09.2014, C-184/13 u.a., Rn. 28 f., juris, m.w.N.).
  • EuGH, 21.09.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Die strikte Akzessorietät zwischen der staatlichen Regelung und der dadurch bewirkten Wettbewerbsbeschränkung (vgl. hierzu - teilweise kritisch - Hieber, EuZW 2017, 27; Streinz, JuS 2017, 566) ist in erster Linie von kompetenzrechtlichen bzw. politischen Erwägungen getragen, da bei einer vom unternehmerischen Verhalten losgelösten Anwendung von Art. 4 Abs. 3 EUV i.V.m. Art. 101 AEUV die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten zu wirtschaftlichen Interventionen potenziell erheblich eingeschränkt werden könnte (vgl. Hieber a.a.O., Dohms in: Wiedemann, HdB KartR, 4. Aufl., § 35 Rn. 229).
  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 53/16

    Einbeziehen aller Netzbetreiber in den Effizienzvergleich als Betreiber von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Deshalb hat der Gesetzgeber auch die Definition des Begriffs "Verteilung" in § 3 Nr. 37 EnWG ergänzt und ausdrücklich vorgesehen, dass der Verteilung von Gas auch solche Netze dienen, die über Grenzkopplungspunkte verfügen, über die ausschließlich ein anderes, nachgelagertes Netz aufgespeist wird (BGH, Beschluss v. 12.06.2018, EnVR 53/16, Rn. 18, juris).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Unternehmensbegriff - Daten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedsstaaten, im Streitfall der Bundesnetzagentur als nationaler Regulierungsbehörde, werden von Art. 101 AEUV nicht unmittelbar umfasst, da die Ausübung hoheitlicher Befugnisse keinen wirtschaftlichen Charakter hat, den der funktionale Unternehmensbegriff der kartellrechtlichen Verbote voraussetzt (etwa EuGH, Urteil v. 12.07.2012, C-138/11, Rn. 38, juris, m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2017 - EnVR 49/15

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2, juris).
  • BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 181/15

    Rechte und Pflichten des Energieversorgers bei drohendem Kapazitätsmangel an

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2019 - 3 Kart 81/16
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13

    Pflicht eines Netzbetreibers zur Einspeisung von Gas aus einer Biogasanlage

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1964 - 97/63

    Luigi de Pascale gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 5/18

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 751/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Das Beschwerdeverfahren gegen die REGENT-GP Festlegung wird vor dem Senat unter dem Aktenzeichen VI-3 Kart 750/19 [V] geführt.

    Die in Art. 10 Abs. 3 S. 1 NC TAR vorgesehene Anordnung eines verpflichtenden Ausgleichsmechanismus ist ebenso wie die Anordnung der gemeinsamen Referenzpreismethode nach Art. 10 Abs. 1 NC TAR (vgl. Senat, Beschluss v. 16.09.2020, VI-3 Kart 750/19 [V], Beschlussgründe unter Ziffer II.1.2.) von Art. 8 Abs. 6 lit. k) VO (EG) Nr. 715/2009 gedeckt.

    Die dort angeordnete Festlegung der Referenzpreismethode der einheitlichen Briefmarke ist nach Auffassung des Senats rechtmäßig (vgl. Senat, Beschluss v. 16.09.2020, VI-3 Kart 750/19[V]).

    der Gründe der Entscheidung VI-3 Kart 750/19 [V] vom 16.09.2020 wird vollumfänglich Bezug genommen.

    der Beschlussgründe in der Entscheidung des Senats zu der REGENT-Festlegung (VI-3 Kart 750/19 [V]).

    Eine unzulässige Quersubventionierung durch die Referenzpreismethode der einheitlichen Briefmarke findet nach Auffassung des Senats (vgl. Beschluss v. 16.09.2020, VI-3 Kart 750/19 [V], Ziffer II.4.2. der Entscheidungsgründe) indes nicht statt, so dass keine Perpetuierung eines rechtswidrigen Effekts vorliegt.

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 761/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Kurzfristige Nachbuchungen von Kapazitäten am Einspeisepunkt D blieben stark hinter den gekündigten langfristigen Kapazitäten zurück und führten zu erheblichen Mindereinnahmen, wie im Einzelnen in dem in Bezug genommenen nachgelassenen Schriftsatz der dortigen Beschwerdeführerin vom 16.07.2020 im Parallelverfahren VI-3 Kart 750/19 [V] (Anlage BF 71) dargelegt.

    Auf das tatsächliche Vorbringen der Beschwerdeführerin im nachgelassenen Schriftsatz vom 16.07.2020 (vorgelegt im Parallelverfahren VI-3 Kart 750/19 [V], Anlage BF 71), in dem diese geltend gemacht hat, dass die DZK-Kapazitäten, die sie und die Y-GmbH anbieten, bei einer Analyse des Zeitraums 01.01.

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 Kart 856/19

    Gasexport nach Deutschland durch überregionale Fernleitungen; Beschwerde gegen

    Dabei resultiert eine Verzerrung allein aus einem künstlich verteuerten Transport, nicht aber aus einer sachgerechten Bepreisung der Transportleistung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.09.2020, VI-3 Kart 750/19 [V], Rn. 254, juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Keine Abwicklung von den

    Zwar ist die Vorgabe der "Deckung der einem Bezugsobjekt zugerechneten Kosten durch die durch dieses erwirtschafteten Erlöse" (so die Definition des Begriffs "Kostendeckung" in Gabler Wirtschaftslexikon, abrufbar unter htpps://wirtschaftslexikon.gabler.de/defi-nition/kostendeckung-40497, Abruf am 21.07.2022) mit Blick auf die Abbildung der Kosten konkreter als die Vorgabe in Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) 714/2009, wonach Entgelte bestimmte tatsächliche Kosten "widerspiegeln" müssen (zum weiten Verständnis der bloßen "Kostenreflektion" Senat, Beschluss vom 16.09.2020 - VI-3 Kart 750/19 [V], EWeRK 2021, 33 Rn. 141).
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