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OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 393/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51; StrEG § 14
Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft; Funktionale Einheit im Strafverfahren; Überhaftnotierung; Freiheitsstrafe; Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Auslieferungshaft
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 14.06.2000 - 2 StVK 194/00
- OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 393/00
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 122 (Ls.)
- StV 2001, 517
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10
Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor …
Allerdings kann über den Wortlaut des § 14 StrEG hinaus in einem solchen Fall eine zuviel geleistete Entschädigung zurückgefordert werden (vgl. OLG Düsseldorf StV 2001, 517 unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien BT-Drs. VI/460 (nicht 490) S.9;… Kunz, StrEG 4. Aufl., § 14 Rdn. 6;… Meyer, StrEG 7. Aufl., § 14 Rdn. 4). - KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte …
Diese "funktionale Verfahrenseinheit" wird im Streitfall zwar dadurch hergestellt, daß beide Verfahren durch die Überhaft in eine enge sachliche Beziehung zueinander gebracht worden sind (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; OLG Düsseldorf StV 2001, 517). - KG, 21.06.2018 - 4 Ws 75/18
Versagung einer Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft
Im Falle einer solchen Anrechnung ginge der Anspruch auf Entschädigung ins Leere (vgl. BVerfG NStZ 1999, 24, 25), weshalb die Anrechnung gegenüber einer Entschädigung vorrangig ist (vgl. OLG Düsseldorf StV 2001, 517 ;… Kunz, StrEG 4. Aufl., § 2 Rn. 35). - OLG Karlsruhe, 23.08.2013 - 3 Ws 318/13
Anrechnung früherer Haftzeiten auf die Strafe: Eintritt einer funktionalen …
Dies wurde beispielsweise bejaht, wenn das Verfahren, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wurde (BVerfG, NStZ 1999, 24) oder wenn sich eine vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren förderlich ausgewirkt hat, insbesondere wenn in dem Verfahren, das zur Verurteilung führte, ein Haftbefehl zwar bestand, aber nicht vollzogen wurde, sondern Überhaft notiert war (…BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 517; KG Berlin, B. v. 14.6.2001 - 1 AR 694/01 - 5 Ws 312/01).