Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kostenfestsetzungsverfahren | Kostenfestsetzungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer nachträglichen Festsetzung der den Zinssatz von 4 Prozent übersteigenden Zinsen durch die Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Anwendung der Rechtsänderung auf bereits abgeschlossene Verfahren; Verbrauch des Antragsrechts i.S.d. § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 17.07.2002 - 1 O 527/99
- OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
- OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 10 W 101/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
Auswirkung der Änderung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf bereits rechtskräftige …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Mit Gewährung der nach dem Gesetz in diesem Zeitpunkt vorgesehenen und beantragten Zinsen im Kostenfestsetzungsbeschluss ist das prozessuale Antragsrecht verbraucht (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).Eine erneute Antragstellung auf die nach der Gesetzesänderung weitergehende Zinsforderung ist nicht zulässig (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539 f; aA: Enders JurBüro 2002, 453, 455 mwN; Hansens BRAGOReport 2001, 131, 133).
Ein Wiederaufleben des Antragsrechts für den Fall, dass nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung höhere Zinsen verlangt werden können, hat der Gesetzgeber gerade nicht vorgesehen (vgl. auch OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).
- OLG München, 24.01.2002 - 11 W 633/02
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Mangels Übergangsregelung ist die Änderung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO uneingeschränkt am 01.10.2001 in Kraft getreten und gilt damit für alle nach dem Inkrafttreten anhängigen oder danach beantragten Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).Der Gesetzgeber hat bei der Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ? anders als bei der Änderung des § 288 Abs. 2 BGB - auf eine entsprechende Übergangsregelung verzichtet; dass er offensichtlich mit beiden Änderungen das gleiche Ziel verfolgen wollte, vermag die Annahme einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).
- OLG Düsseldorf, 10.07.2002 - 10 W 65/02
Verzinsung des festgesetzten Kostenerstattungsbetrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Mangels Übergangsregelung ist die Änderung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO uneingeschränkt am 01.10.2001 in Kraft getreten und gilt damit für alle nach dem Inkrafttreten anhängigen oder danach beantragten Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).Der Gesetzgeber hat bei der Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ? anders als bei der Änderung des § 288 Abs. 2 BGB - auf eine entsprechende Übergangsregelung verzichtet; dass er offensichtlich mit beiden Änderungen das gleiche Ziel verfolgen wollte, vermag die Annahme einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00
Erlass eines Vorbehaltsurteils im Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Auch insoweit ist der im Prozessrecht allgemeingültige Grundsatz zu beachten, dass - sofern keine Übergangsregelungen bestehen - Änderungen auch für schwebende Verfahren gelten, die noch nicht abgeschlossen sind (vgl. BGHZ 114, 1, 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 882;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Einl. III Rn. 78;… Zöller-Vollkommer, Einleitung Rn. 104). - BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90
Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Auch insoweit ist der im Prozessrecht allgemeingültige Grundsatz zu beachten, dass - sofern keine Übergangsregelungen bestehen - Änderungen auch für schwebende Verfahren gelten, die noch nicht abgeschlossen sind (vgl. BGHZ 114, 1, 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 882;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Einl. III Rn. 78;… Zöller-Vollkommer, Einleitung Rn. 104). - KG, 21.05.2002 - 1 W 114/02
Beginn der höheren Verzinsung von Kostenerstattungsansprüchen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Zum anderen fehlt es an einer analogiefähigen Regelungslücke (a.A. KG RPfl 2002, 538 f). - BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86
Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Entsprechend steht die Rechtskraft einer solchen Verurteilung der Nachforderung von weitergehenden Zinsen entgegen, wenn diese Nachforderung auf einer nach dem maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (Schluss der mündlichen Verhandlung) eingetretenen Änderung des tatsächlichen Zinsniveaus beruht (vgl. BGHZ 100, 211, 213). - OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02
Kostenfestsetzung; Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Unter diesen Umständen vermag auch der Hinweis darauf, dass ein Antrag auf Verzinsung bereits festgesetzter Kosten grundsätzlich noch nach rechtskräftigem Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens gestellt werden darf, die Zulässigkeit einer nachträglichen Festsetzung von weitergehenden Zinsen nicht zu begründen (aA OLG Koblenz MDR 2002, 1218). - BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Der Titel auf wiederkehrende Leistungen wirkt in die Zukunft, so dass sich die materielle Rechtskraft auf den in der Entscheidung für das Ende der Leistungspflicht genannten Zeitpunkt bezieht (vgl. BGHZ 133, 316, 323;… MünchKomm-Lüke, § 258 Rn. 2).