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   OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - I-24 U 54/08   

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https://dejure.org/2008,4743
OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - I-24 U 54/08 (https://dejure.org/2008,4743)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2008 - I-24 U 54/08 (https://dejure.org/2008,4743)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - I-24 U 54/08 (https://dejure.org/2008,4743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 611; ; BGB § 280; ; SGB V § 194; ; SGB V § 220; ; SGB V § 222; ; SGB IV § 42 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Teilklage bei Geltendmachung von mehreren Schadensersatzansprüchen; Haftung des Vorstands einer Betriebskrankenkasse wegen gesetzwidriger Kreditaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 138/05

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 54/08
    Wird nämlich ein aus mehreren selbständigen Ansprüchen resultierender Teilanspruch geltend gemacht, muss der Kläger angeben, mit welchem Anteil die einzelnen Ansprüche geprüft werden sollen (BGH NJW 1990, 2068; NJW-RR 1997, 441; Urteil vom 12. Januar 2006, Az. III ZR 138/05, zitiert nach Jurisweb, Leitsatz: JA 2006, 564; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 253 Rn. 15).

    Andernfalls kann der Umfang der Rechtskraft des Urteils nicht festgestellt werden (BGH, Urteil vom 12. Januar 2006, a.a.O.).

    Die genaue Angabe ist nur dann nicht erforderlich, wenn sich die Gesamtforderung aus mehreren Einzelpositionen zusammensetzt, die unselbständige Rechnungsposten darstellen (BGH NJW 2000, 3718 ff.; Urteil vom 12. Januar 2006, a.a.O.; NJW 2008, 1741 f.).

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 54/08
    Sie setzt voraus, dass ein auf ein bestimmtes Verhalten gerichteter Rat zu erteilen war (BGH NJW 1981, 630; 1989, 2946; 2002, 593; Palandt/Heinrichs, a.a.O.) oder bei pflichtgemäßer Beratung nur eine Entscheidungsmöglichkeit ernsthaft in Betracht kam (BGH NJW-RR 2007, 569), für den Geschädigten folglich nur eine Möglichkeit der Reaktion bestanden hätte (BGH NJW 2007, 357).

    Kommen mehrere Handlungsvarianten in Betracht, greift der Anscheinsbeweis grundsätzlich nicht (BGH NJW 1993, 3259; 1994, 2541; 2004, 2967 (2969); 2005, 1113; NJW-RR 2007, 569).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 54/08
    Sie setzt voraus, dass ein auf ein bestimmtes Verhalten gerichteter Rat zu erteilen war (BGH NJW 1981, 630; 1989, 2946; 2002, 593; Palandt/Heinrichs, a.a.O.) oder bei pflichtgemäßer Beratung nur eine Entscheidungsmöglichkeit ernsthaft in Betracht kam (BGH NJW-RR 2007, 569), für den Geschädigten folglich nur eine Möglichkeit der Reaktion bestanden hätte (BGH NJW 2007, 357).
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