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   OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - I-6 U 247/07   

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https://dejure.org/2008,9599
OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - I-6 U 247/07 (https://dejure.org/2008,9599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2008 - I-6 U 247/07 (https://dejure.org/2008,9599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - I-6 U 247/07 (https://dejure.org/2008,9599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § ... 199 Abs. 1; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 311 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 830 Abs. 1; ; BGB § 830 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 830 Abs. 2; ; AktG § 11; ; AktG § 93; ; AktG § 93 Abs. 2; ; AktG § 111 Abs. 1; ; AktG § 111 Abs. 2; ; AktG § 111 Abs. 2 Satz 2; ; AktG § 116; ; AktG § 116 Satz 1; ; AktG § 184 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 202 Abs. 3 Satz 2; ; AktG § 204 Abs. 1 Satz 2; ; AktG § 400; ; EGBGB Art. 229 § Abs. 1 Satz 1; ; VerkProspG § 13; ; BörsG § 44 a.F.; ; BörsG § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BörsG § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BörsG § 45; ; StGB § 264a; ; StGB § 266

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft wegen Kapitalanlagenbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Zusammenfassung)

    Der Aufsichtsrat als Gehilfe des Vorstands

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 6 U 247/07
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn das von dem Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des Haupttäters derart hoch ist, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters "angelegen sein" lässt (BGH NJW 2000, 3010 = juris Rn 1).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 22/08

    Aufsichtsrat haftet persönlich für sittenwidriges und betrügerisches Verhalten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 6 U 247/07
    Diese Mitwirkung stellt daher eine ausreichende objektive Beihilfeleistung dar, weil dadurch das betrügerische und sittenwidrige Verhalten des Vorstandes gefördert worden ist (OLG Düsseldorf, I-9 U 22/08 = juris Rn 7).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 6 U 247/07
    Davon kann schon dann ausgegangen werden, wenn starke Verdachtsmomente für das kriminelle Handeln eines anderen sprechen und Aufklärung insoweit verlangen und derjenige, der als Beteiligter an einem derartigen Handeln auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, eine ihm sich bietende Möglichkeit, sich Klarheit zu verschaffen, bewusst nicht wahrnimmt, weil er gerade vermeiden will, dass aus einem begründeten Verdacht Gewissheit wird (BGH NJW 1994, 2289 = juris Rn 33f., 36).
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