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   OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - I-9 U 275/09   

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https://dejure.org/2016,52704
OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - I-9 U 275/09 (https://dejure.org/2016,52704)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2016 - I-9 U 275/09 (https://dejure.org/2016,52704)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - I-9 U 275/09 (https://dejure.org/2016,52704)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Die sich aus dem Liegenschaftskataster ergebende Grenze ist bis zur Widerlegung der Eigentumsvermutung nach § 891 BGB eine festgestellte und somit definierte Grenze (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 662 Rnrn. 8, 16).

    Eine sich aus dem Liegenschaftskataster ergebende Grenze, auf die sich die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt, ist bis zur Widerlegung der Eigentumsvermutung nach § 891 BGB eine festgestellte Grenze, die für eine auf Grenzverwirrung gestützte Klage nach § 920 BGB keinen Raum lässt (BGH, NJW-RR 2006, 662 Rnrn. 8, 16).

    Der Grenzverlauf kann danach in aller Regel über die in Spalte 3b des Bestandsverzeichnisses des Grundbuchs eingetragene Parzellennummer in Verbindung mit der Katasterkarte erschlossen werden (BGH, NJW-RR 2006, 662 Rn. 8).

    Auch eine Verletzung von Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit der Grundbucheintragung lässt die Vermutung nicht entfallen (BGH, NJW-RR 2006, 662 Rn. 10).

    Vielmehr muss der volle Beweis des Gegenteils erbracht werden (BGH, NJW-RR 2006, 662 Rn. 11).

  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 64/75

    Eigentumsverhältnisse an der Weser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Der Streitgegenstand ist damit bürgerlich-rechtlicher Natur (BGH, Urt. v. 29. Sep. 1977, III ZR 64/75, BeckRS 1977, 30404881).

    Die Beklagte tritt dem von der Klägerin in Anspruch genommenen Eigentum entgegen und beeinträchtigt damit die rechtliche und wirtschaft-liche Bewegungsfreiheit der Klägerin (BGH, Urt. v. 29. Sep. 1977, III ZR 64/75, BeckRS 1977, 30404881).

  • OLG Hamburg, 04.07.2014 - 6 W 22/14

    Binnenschifffahrt: Beseitigung von Schifffahrtsgefahren durch die Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Die öffentliche Hand ist nicht auf hoheitliches Vorgehen beschränkt, sondern kann ihr Ziel auch privatrechtlich zu erreichen suchen (vgl. BGH, NJW 1976, 748, 749; OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Jul. 2014, 6 W 22/14, BeckRS 2014, 17832).
  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Wie der Verwaltungsakt Patent(-schrift) (vgl. hierzu BGH, GRUR 2015, 972 Rn. 22) ist die Urkarte letztendlich ihr eigenes Lexikon.
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Wie alle Klageanträge muss auch ein Feststellungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so deutlich gefasst sein, dass bei einer dem Klageantrag stattgebenden Verurteilung die Reichweite des Urteilsausspruchs feststeht (BGH, GRUR 2008, 357 Rn. 21).
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Für eine solche doppelte Erfassung der Fläche, die sich nicht allein mittels Grundbuch und Liegenschaftskataster nachweisen lässt, trägt die Beklagte aber nach dem allgemeinen Grundsatz, wonach der Kläger die rechtsbegründenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen hat, während der Beklagte diejenigen Umstände darzulegen und zu beweisen hat, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Bedeutung oder Grundlage nehmen (vgl. BGH, NJW 1997, 464, 465), die Beweislast, da sie der zugunsten der Klägerin streitenden Eigentumsvermutung des § 891 BGB die Grundlage nehmen würde.
  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Vielmehr ist zugunsten der Prozesspartei stets davon auszugehen, dass sie im Zweifel mit ihrer Prozesshandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und was der recht verstandenen Interessenlage der Prozesspartei entspricht (BGH, NJW-RR 1995, 1183 f.).
  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Die öffentliche Hand ist nicht auf hoheitliches Vorgehen beschränkt, sondern kann ihr Ziel auch privatrechtlich zu erreichen suchen (vgl. BGH, NJW 1976, 748, 749; OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Jul. 2014, 6 W 22/14, BeckRS 2014, 17832).
  • RG, 25.11.1903 - V 453/03

    1. Steht, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2016 - 9 U 275/09
    Ein Fall der Doppelbuchung, bei der ein Flurstück in zwei Grundbuchblättern nachgewiesen ist und bei der sich die für beide Eingetragenen geltenden Vermutungen des § 891 BGB aufheben (vgl. RGZ 56, 58, 60), liegt nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 11 A 2702/09

    Besitzzeugnis; Eigentümer; Grenzverhandlung; Öffentlichkeit; Reinkarte; Urkarte;

    (a) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem die Klägerin und die Beklagte (mithin dieselben Beteiligten) betreffenden Verfahren durch Urteil vom 16. Dezember 2016 - I 9 U 275/09 - die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 17. November 2009 - 1 O 61/09 - zurückgewiesen.

    vgl. hierzu im Übrigen die Feststellungen im dieselben Beteiligten betreffenden Urteil des OLG Düsseldorf vom 16. Dezember 2016 - I 9 U 275/09 -, S. 13 ff. des Urteilsabdrucks, veröffentlicht in juris.

  • BVerwG, 31.05.2018 - 9 B 39.17

    Öffentlichkeit des über die Hofstelle führenden Weges i.R.d. Nutzung und Duldung

    Dies gilt zumal deshalb, weil sich die Klägerin insoweit in ihrer Berufungsbegründung auf die fehlende Ausweisung des Weges als selbständiges Flurstück berufen hat, auf die es nach dem Ansatz des Oberverwaltungsgerichts - wie auch des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem den Zivilrechtsstreit zwischen den Parteien rechtskräftig abschließenden Urteil vom 16. Dezember 2016 (-I-9 U 275/09 - juris Rn. 47 f.) - jedoch nicht ankam.
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