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OLG Düsseldorf, 17.01.1997 - 3 Wx 423/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 846
- Rpfleger 1997, 216
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 04.06.2010 - 15 Wx 68/10
Obliegenheiten des Erben bei der Aufnahme eines Inventars
Hätte das Nachlassgericht nach dem Verfahrensgang bereits zuvor Anlass gehabt, auf seine von der des Erben abweichende Rechtsauffassung hinzuweisen, und ist ein Hinweis vor Fristablauf nicht mehr sinnvoll, so muss im Rahmen der Ermessensausübung nach § 1995 Abs. 3 BGB auch in Erwägung gezogen werden, die Frist -bei gleichzeitigem Hinweis auf die Rechtsauffassung des Gerichtsalleine deshalb nochmals geringfügig zu verlängern, um dem Erben Gelegenheit zu geben, sich durch Vorlage eines Inventars auf die Rechtsauffassung des Gerichts einzustellen (zur Notwendigkeit einer "Nachfrist vgl. auch OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 216f).