Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - VII-Verg 2/14   

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OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - VII-Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,4465)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2014 - VII-Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,4465)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,4465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A -EG § 19 Abs. 3 lit. f; VOL/A -EG § 2 Abs. 1
    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses von Rabattvereinbarungen über Arzneimittel-Wirkstoffe durch eine Allgemeine Ortskrankenkasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Aus für Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren?

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtsverstoß

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bietergemeinschaften nur ausnahmsweise zulässig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften in Vergabeverfahren

Besprechungen u.ä. (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Aus für Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    AEUV Art. 101 Abs. 1; GWB §§ 1, 87, 91, 94, 97 Abs. 1, 118 Abs. 1, 2; VOL/A 2009 § 2 EG Abs. 1; SGB V § 130a Abs. 8

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die zweite Meinung: Was ist objektiv leistungsfähig? (VPR 2014, 115)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Bietergemeinschaften "grundsätzlich unzulässig"? (VPR 2014, 114)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Bietergemeinschaften "grundsätzlich unzulässig"? (IBR 2014, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 716
  • ZfBR 2014, 415 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Dabei bildet den Tatbestand einer möglichen Wettbewerbseinschränkung in Vergabeverfahren, dass sich die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten (vgl. KG a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11, NZBau 2012, 252, 254; Beschluss vom 11. November 2011 - VII-Verg 92/11, NZBau 2012, 255, 256).

    Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11 und vom 11. November 2011/21. März 2012 - VII-Verg 92/11).

    Vielmehr hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats die Fallgruppen von Bietergemeinschaften wiedergegeben und auf deren verschiedene kartellrechtliche Beurteilung hingewiesen (vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11 m.w.N. und vom 11. November 2011/21. März 2012 - VII-Verg 92/11).

    Das Erfordernis eines einzelfallbezogenen Vortrags der Beteiligten bei Bietergemeinschaften zwischen branchenangehörigen Unternehmen, und zwar um eine gezielte kartellrechtliche Einzelfallprüfung zu ermöglichen, hat auch der Senat in den Beschlüssen vom 9. und 11. November 2011 (VII-Verg 35/11 und VII-Verg 92/11, jeweils a.E.) deutlich gemacht.

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Dabei bildet den Tatbestand einer möglichen Wettbewerbseinschränkung in Vergabeverfahren, dass sich die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten (vgl. KG a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11, NZBau 2012, 252, 254; Beschluss vom 11. November 2011 - VII-Verg 92/11, NZBau 2012, 255, 256).

    Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11 und vom 11. November 2011/21. März 2012 - VII-Verg 92/11).

    Vielmehr hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats die Fallgruppen von Bietergemeinschaften wiedergegeben und auf deren verschiedene kartellrechtliche Beurteilung hingewiesen (vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11 m.w.N. und vom 11. November 2011/21. März 2012 - VII-Verg 92/11).

    Das Erfordernis eines einzelfallbezogenen Vortrags der Beteiligten bei Bietergemeinschaften zwischen branchenangehörigen Unternehmen, und zwar um eine gezielte kartellrechtliche Einzelfallprüfung zu ermöglichen, hat auch der Senat in den Beschlüssen vom 9. und 11. November 2011 (VII-Verg 35/11 und VII-Verg 92/11, jeweils a.E.) deutlich gemacht.

  • KG, 24.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Irrtümliche Durchführung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Unternehmen, die eine Bietergemeinschaft eingehen, treffen eine Vereinbarung, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können, und die deswegen verboten sind (so auch KG, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - Verg 11/13, juris Rn. 32).

    Darin liegt genauso wenig ein kartellrechtlich anerkennenswerter Grund wie in dem Motiv, mit Hilfe einer Bietergemeinschaft Synergiepotenziale oder -effekte zu realisieren (KG, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - Verg 11/13, juris Rn. 34).

  • VK Bund, 23.12.2013 - VK 1-105/13

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 23. Dezember 2013 (VK 1-105/13) zu verlängern, wird abgelehnt.

    Neben den Hauptbeteiligten sind deswegen nur die Beigeladenen zu 1 bis 3 und zu 7 vom Beschwerdeverfahren betroffen, in dem es einstweilen um die abschließende Bescheidung des Antrags der Antragstellerin geht, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 23. Dezember 2013 (VK 1-105/13), mit dem der Nachprüfungsantrag abgelehnt worden ist, bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern.

  • BGH, 13.12.1983 - KRB 3/83

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Gleichwohl erachtet die Rechtsprechung Bietergemeinschaften zwischen branchenangehörigen Unternehmen für wettbewerbsunschädlich, sofern die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen (und selbstverständlich auch aussichtsreichen) Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen, wobei die Zusammenarbeit als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung zu erscheinen hat (vgl. BGH, WuW/E BGH 2050, GRUR 1984, 379, Bauvorhaben Schramberg; BGH, GRUR 2002, 644, NJW 2002, 2176, 2178, Jugendnachtfahrten; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.; KG, Beschl. v. 21.12.2009 - 2 Verg 11/09, VergabeR 2010, 501, 504; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.6.2003 - 11 Verg 2/03, NZBau 2004, 60; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 Verg 6/04, VergabeR 2005, 527; zum Ganzen ferner: Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 1 GWB Rn. 282 ff.; Bunte in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., § 1 GWB Rn. 151 ff., jeweils m.w.N.).
  • KG, 21.12.2009 - 2 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Behandlung der Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Gleichwohl erachtet die Rechtsprechung Bietergemeinschaften zwischen branchenangehörigen Unternehmen für wettbewerbsunschädlich, sofern die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen (und selbstverständlich auch aussichtsreichen) Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen, wobei die Zusammenarbeit als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung zu erscheinen hat (vgl. BGH, WuW/E BGH 2050, GRUR 1984, 379, Bauvorhaben Schramberg; BGH, GRUR 2002, 644, NJW 2002, 2176, 2178, Jugendnachtfahrten; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.; KG, Beschl. v. 21.12.2009 - 2 Verg 11/09, VergabeR 2010, 501, 504; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.6.2003 - 11 Verg 2/03, NZBau 2004, 60; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 Verg 6/04, VergabeR 2005, 527; zum Ganzen ferner: Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 1 GWB Rn. 282 ff.; Bunte in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., § 1 GWB Rn. 151 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften sowie von Wettbewerbseinschränkungen hat das Gesetz entschieden und haben durch eine Anwendung auf den Einzelfall die Kartellgerichte zu befinden (§§ 87, 91, 94 GWB), unter anderem allerdings auch die Vergabenachprüfungsinstanzen, sofern dies im Rahmen einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm (hier § 97 Abs. 1 GWB [Wettbewerbsprinzip], § 2 Abs. 1 VOL/A-EG [Wettbewerbsgrundsatz], § 19 Abs. 3 Buchst. f VOL/A-EG [Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abrede]) inzident entscheidungserheblich ist (vgl. BGH. Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11 mit weiteren Hinweisen auf frühere Rechtsprechung).
  • OLG Koblenz, 29.12.2004 - 1 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Juristische Person des Privatrechts mit steuerlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Gleichwohl erachtet die Rechtsprechung Bietergemeinschaften zwischen branchenangehörigen Unternehmen für wettbewerbsunschädlich, sofern die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen (und selbstverständlich auch aussichtsreichen) Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen, wobei die Zusammenarbeit als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung zu erscheinen hat (vgl. BGH, WuW/E BGH 2050, GRUR 1984, 379, Bauvorhaben Schramberg; BGH, GRUR 2002, 644, NJW 2002, 2176, 2178, Jugendnachtfahrten; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.; KG, Beschl. v. 21.12.2009 - 2 Verg 11/09, VergabeR 2010, 501, 504; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.6.2003 - 11 Verg 2/03, NZBau 2004, 60; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 Verg 6/04, VergabeR 2005, 527; zum Ganzen ferner: Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 1 GWB Rn. 282 ff.; Bunte in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., § 1 GWB Rn. 151 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Sie ist aber zum Beispiel erforderlich, wenn die Beschwerde nur möglicherweise erfolgreich ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10, VergabeR 2010, 555, 667, 669; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010 - VII-Verg 1/10 und Beschluss vom 23. März 2010 - VII-Verg 61/09, VergabeR 2010, 1012, 1014; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juni 2010 - 11 Verg 4/10; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 1 Verg 9/09; VergabeR 2010, 219, 220 f.; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 118 GWB Rn. 22).
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
    Sie ist aber zum Beispiel erforderlich, wenn die Beschwerde nur möglicherweise erfolgreich ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10, VergabeR 2010, 555, 667, 669; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010 - VII-Verg 1/10 und Beschluss vom 23. März 2010 - VII-Verg 61/09, VergabeR 2010, 1012, 1014; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juni 2010 - 11 Verg 4/10; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 1 Verg 9/09; VergabeR 2010, 219, 220 f.; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 118 GWB Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Verg 61/09

    Anforderungen an die Produktneutralität einer Ausschreibung

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 2/03

    Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

  • BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01

    Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - Verg 1/10

    Anforderungen an eine Tariftreueerklärung

  • OLG Frankfurt, 04.06.2010 - 11 Verg 4/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Substanziierung einer Rüge

  • OLG Celle, 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

    Kriterien für die wettbewerbsunschädliche Einordnung von Bietergemeinschaften;

    aa) Verstöße gegen das Kartellrecht sind im Vergabeverfahren und im Nachprüfungsverfahren grundsätzlich zu überprüfen, und zwar im Wege einer inzidenten Prüfung innerhalb einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11, juris Rdnr. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2015 - VII - Verg 6/15, juris Rdnr. 19; Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII - Verg 2/14, juris Rdnr. 20; Wanderwitz, WRP 2016, 684 [685).

    Dabei sind Bietergemeinschaften zwischen Unternehmen unterschiedlicher Branchen kartellrechtlich eher unbedenklich, weil unter ihnen in der Regel kein Wettbewerb besteht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011, a. a. O., juris Rdnr. 7), während sogenannte horizontale Bietergemeinschaften, die sich auf demselben Markt gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen, wettbewerbsrechtlich problematisch sein können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, a. a. O., juris Rdnr. 35; Wanderwitz, a. a. O., 684 [688]).

    cc) Bietergemeinschaften zwischen auf demselben Markt tätigen Unternehmern sind aber als wettbewerbsunschädlich anzusehen (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2015, a. a. O., juris Rdnr. 14; Beschluss vom 17. Februar 2014, a. a. O., juris Rdnr. 35; Wanderwitz, a. a. O., 684 [687, 688]),.

    Dient die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft hingegen lediglich dem Zweck, die Chancen auf einen Zuschlag zu steigern, oder mit der Hilfe der Bietergemeinschaft Synergiepotentiale oder -effekte zu realisieren, ist eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache zu bejahen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, a. a. O., juris Rdnr. 38; KG Berlin, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - Verg 11/13, juris Rdnr. 34; Wanderwitz, a. a. O., 684 [688]; Hausmann/Queisner, NZBau 2015, 402 [404]).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 3/16

    Arzneimittel

    Wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind Bietergemeinschaften zwischen konzernangehörigen Unternehmen, da diese gemäß § 36 Abs. 2 GWB als ein Unternehmen anzusehen sind (sog. Konzernprivileg, vgl. Senat, Beschluss v. 29.07.2015, VII-Verg 5/15, juris Rn. 24), ebenso zwischen auf unterschiedlichen Märkten tätigen Unternehmen, wenn unter ihnen kein Wettbewerb besteht (Senat, Beschluss v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris Rn. 35 mwN).

    Auf Aufforderung haben die beteiligten Unternehmen hierzu vorzutragen, um dem Auftraggeber eine gezielte kartellrechtliche Einzelfallprüfung zu ermöglichen (Senat, Beschluss v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris Rn. 36 mwN).

    Die Zulassung von Bietergemeinschaften mit dem Ziel einer besseren Sortimentsabdeckung steht auch nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 17.02.2014 (VII-Verg 2/14).

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

    Hieran sind öffentliche Auftraggeber durch das in § 97 Abs. 1 GWB verankerte Wettbewerbsprinzip, dem gleichlautend §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 16 Abs. 1 lit. d VOB/A EG entsprechen, gebunden (BGH, Beschl. v. 18.06.2012, X ZB 9/11, juris, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 20).

    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber ist im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungspflicht erforderlich, wenn es - wie hier aufgrund der Rüge der Antragstellerin vom 03.09.2014 - Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Bietergemeinschaft unzulässig sein kann, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen auf demselben Markt tätige Wettbewerber sind und dem Auftraggeber nichts dafür bekannt ist, dass sie mangels Leistungsfähigkeit objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander Angebote einzureichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2014, VII-Verg 22/14; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 19, 35; Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschl. v. 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36).

    Und anders als die Vergabekammer meint, hat der Senat ebenso wenig seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Bietergemeinschaften geändert (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14.

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

    Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung (also vergaberechtlicher Anknüpfungsnormen) im Vergabenachprüfungsverfahren inzident zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Februar 2005 - VII- Verg 91/04, S. 12 ff., 17 ff.; vom 9. November 2012 - VII-Verg 35/11; vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11; der Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14, S. 9 ff., ändert die vorstehende Rechtsprechung nicht ab).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 5/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

    aa) Mit Beschluss vom 17. Februar 2014 (VII-Verg 2/14) hat der Senat das (mittelbare) Kriterium der Sortimentsbreite, dies als Beweggrund für das Eingehen einer Bietergemeinschaft rechtlich missbilligt, freilich in einer Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und vor dem Hintergrund, dass - anders als im vorliegenden Beschwerdeverfahren - für die Verfahrensbeteiligten aufgrund ihrer damaligen rechtlichen Beratung keine Veranlassung und ebenso wenig Gelegenheit bestanden hat, zu den Motiven einer Einführung dieses Kriteriums, zu dem damit angestrebten Erfolg und Bedenken sowie zur Zulässigkeit von Bietergemeinschaften durch Konzernunternehmen im Sinn des § 36 Abs. 2 GWB vorzutragen.

    Der Senatsbeschluss vom 17. Februar 2014 (VII-Verg 2/14) stellt von daher eine Einzelfallentscheidung dar, die im Ergebnis nichtsdestoweniger richtig ist.

    Die bei einer Anwendung des § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV gewöhnlich anzuwendenden Zulässigkeitsmaßstäbe an Bietergemeinschaften gelten für Bietergemeinschaften zwischen Konzernunternehmen nicht (Betätigen sich die beteiligten Unternehmen auf verschiedenen Märkten oder gehören sie demselben Markt an? Sofern sie auf demselben Markt tätig sind: Zählen sie zu einer der drei Fallgruppen, bei denen das Kartellverbot nicht verletzt ist? Vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11; Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14; Beschluss vom 1. Juli 2015 - VII-Verg 17/15).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 6/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

    aa) Mit Beschluss vom 17. Februar 2014 (VII-Verg 2/14) hat der Senat das (mittelbare) Kriterium der Sortimentsbreite, dies als Beweggrund für das Eingehen einer Bietergemeinschaft rechtlich missbilligt, freilich in einer Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und vor dem Hintergrund, dass - anders als im vorliegenden Beschwerdeverfahren - für die Verfahrensbeteiligten aufgrund ihrer damaligen rechtlichen Beratung keine Veranlassung und ebenso wenig Gelegenheit bestanden hat, zu den Motiven einer Einführung dieses Kriteriums, zu dem damit angestrebten Erfolg und Bedenken sowie zur Zulässigkeit von Bietergemeinschaften durch Konzernunternehmen im Sinn des § 36 Abs. 2 GWB vorzutragen.

    Der Senatsbeschluss vom 17. Februar 2014 (VII-Verg 2/14) stellt von daher eine Einzelfallentscheidung dar, die im Ergebnis nichtsdestoweniger richtig ist.

    Die bei einer Anwendung des § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV gewöhnlich anzuwendenden Zulässigkeitsmaßstäbe an Bietergemeinschaften gelten für Bietergemeinschaften zwischen Konzernunternehmen nicht (Betätigen sich die beteiligten Unternehmen auf verschiedenen Märkten oder gehören sie demselben Markt an? Sofern sie auf demselben Markt tätig sind: Zählen sie einer der drei Fallgruppen, bei denen das Kartellverbot nicht verletzt ist? Vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11; Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14; Beschluss vom 1. Juli 2015 - VII-Verg 17/15).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Die Bildung einer Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen ist nur zulässig, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14).
  • VK Bund, 19.10.2018 - VK 1-93/18

    Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis

    Auch die Ag ist mithin für die am streitgegenständlichen Auftrag interessierten Unternehmen keine "Rechtsauskunftsstelle" (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14).

    Vermeintliche Rechtsunklarheiten müssen die Bieter also selbst, notfalls durch Einholen von Rechtsrat, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko klären (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, a.a.O.).

  • VK Bund, 20.01.2015 - VK 1-110/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    a) Nach § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A ist eine Bietergemeinschaft bzw. deren Angebot wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das deutsche bzw. europäische Kartellverbot (§ 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV) darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, mit Verweis auf die Beschlüsse vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11, und vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11; KG, Beschluss vom 24. Oktober 2013, Verg 11/13).

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften soweit ersichtlich allein unter Bezugnahme auf das Kartellverbot geprüft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14; Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, m.w.N.).

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-116/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    a) Nach § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A ist eine Bietergemeinschaft bzw. deren Angebot wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das deutsche bzw. europäische Kartellverbot (§ 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV) darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, mit Verweis auf die Beschlüsse vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11, und vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11; KG, Beschluss vom 24. Oktober 2013, Verg 11/13).

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften soweit ersichtlich allein unter Bezugnahme auf das Kartellverbot geprüft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII- Verg 22/14; Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, m.w.N.).

  • VK Bund, 23.01.2015 - VK 1-122/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Rheinland, 11.02.2015 - VK VOB 32/14

    Bietergemeinschaft (un-)zulässig? Auftraggeber muss Wettbewerbswidrigkeit prüfen

  • VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-118/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 02.04.2014 - VK 1-14/14

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit ableitenden

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - Verg 39/14

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

  • VK Niedersachsen, 08.04.2016 - VgK-04/16

    Zurückweisung eines Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungen "Betriebsführung

  • VK Bund, 20.05.2016 - VK 1-24/16

    Sicherheitstechnik

  • VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Unklare Vergabeunterlagen sind zu rügen!

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - Verg 1/14

    Submission verschoben: Bieter kann Angebot "stehen lassen" oder neues abgeben!

  • VK Bund, 21.01.2016 - VK 1-132/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 16.08.2016 - VK 1-66/16

    Datensicherungs- und Datenablagesysteme

  • VK Thüringen, 23.02.2017 - 250-4003-1461/2017-N-002-IK
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