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   OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17   

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OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17 (https://dejure.org/2020,6329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2020 - 3 Kart 166/17 (https://dejure.org/2020,6329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2020 - 3 Kart 166/17 (https://dejure.org/2020,6329)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es keinen Verstoß gegen § 21 Abs. 2 S. 1 EnWG darstellt, wenn der Verordnungsgeber Regelungen trifft, wonach ein überhöhtes Eigenkapital kalkulatorisch nur beschränkt wirksam wird (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, u.a. KVR 34/07, Rn. 53 ff., zitiert nach juris).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber diesen nur für bedingt schützenswert erachtet, weil es nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40 Prozent aufzuweisen, und anzunehmen ist, dass sich ein 40 Prozent übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 54; vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).

    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit Gas gewährleisten (i.E. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 57 zu der korrespondierenden Vorgabe in der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG; ABl. Nr. L 176, S. 37; vgl. auch Beschluss vom 29.04.2008, KVR 28/07, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen bereits zitierten Beschlüssen vom 14.08.2018 (u.a. KVR 34/07, Rn. 82) ausgeführt, dass die Berücksichtigung des damals in § 8 S. 2 StromNEV/GasNEV vorgesehenen, durch die Umsatzsteuerreform 2008 abgeschafften Abzugs der kalkulatorischen Gewerbesteuer von sich selbst zwar dazu führe, dass die Eigenkapitalverzinsung tatsächlich nicht in vollem Umfange erhalten bleibe.

    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur solche Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277; siehe auch BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 58 f.), wie vorliegend die Aussicht auf eine bestimmte Eigenkapitalfinanzierung.

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 26/14

    Verfahren der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Die Gewerbesteuer ist deshalb noch als selbständige Kostenposition anzusetzen, um dem Netzbetreiber die Eigenkapitalverzinsung zu erhalten (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 44 m.w.N., zitiert nach juris).

    Daran hat der Bundesgerichtshof auch in jüngerer Zeit in seinen Entscheidungen zur Bemessungsgrundlage der Eigenkapitalverzinsung, wonach eine Bereinigung derselben um die Gewerbesteuer nicht zu erfolgen hat (sog. "Vom-Hundert"-Rechnung" anstelle der "Im-Hundert"-Rechnung), ausdrücklich festgehalten (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 46; bestätigt durch Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 58 ff., jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15

    SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber diesen nur für bedingt schützenswert erachtet, weil es nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40 Prozent aufzuweisen, und anzunehmen ist, dass sich ein 40 Prozent übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 54; vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).

    Daran hat der Bundesgerichtshof auch in jüngerer Zeit in seinen Entscheidungen zur Bemessungsgrundlage der Eigenkapitalverzinsung, wonach eine Bereinigung derselben um die Gewerbesteuer nicht zu erfolgen hat (sog. "Vom-Hundert"-Rechnung" anstelle der "Im-Hundert"-Rechnung), ausdrücklich festgehalten (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 26/14, Rn. 46; bestätigt durch Beschluss vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 58 ff., jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 43/14

    Bildung des Mittelwerts zwischen Jahresanfangs- und Jahresendbestand gem. § 7

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Der Bundesgerichtshof habe im Beschluss vom 10.11.2014 (EnVR 43/14) darauf hingewiesen, dass unterjährig aktivierte Neuanlagen in der als Datengrundlage heranzuziehenden Bilanz des Vorjahres noch nicht ausgewiesen seien, weil sie erst nach dem dafür maßgeblichen Stichtag aktiviert worden seien.

    Eine am Wortlaut orientierte Auslegung spricht allerdings dafür, im Anfangsbestand nur solche Vermögensgüter zu berücksichtigen, die bereits am Anfang des betreffenden Jahres vorhanden waren (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, EnVR 43/14, Rn. 12, zitiert nach juris), was bei unterjährig getätigten Investitionen in Anlagen im Bau gerade nicht der Fall ist.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Dass eine spätere klarstellende redaktionelle Änderung bzw. die Korrektur eines Redaktionsversehens bei der Ermittlung des einer Regelung zugrunde liegenden Willens des Verordnungsgebers berücksichtigt werden dürfen, hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14.08.2008 (KVR 39/07), 03.03.2009 (EnVR 79/07), 18.10.2011 (EnVR 13/10) und 31.01.2012 (EnVR 10/10 und 31/10) zum Ausdruck gebracht.

    Zu diesen zählen neben Alt- und Neuanlagen, Grundstücken und Anzahlungen auch Anlagen im Bau, da es allein auf die - für diese anzunehmende - Betriebsnotwendigkeit des Vermögensbestandteils ankommt (BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 39/07, Rn. 33 ff, zitiert nach juris; siehe auch Behringer in: BerlK-EnR, a.a.O., § 10a ARegV, Rn. 32; Scholtka/Otto in: BerlK-EnR, a.a.O., §§ 4-10 GasNEV, Rn. 47; Schütte/Schütz in: Holznagel/Schütz, a.a.O., § 7 StromNEV, Rn. 49).

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Wird das Gericht in einem konkreten Rechtsstreit mit einer untergesetzlichen Rechtsnorm befasst und hält es diese wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht für rechtswidrig und damit nichtig, wendet es die Norm in diesem Rechtsstreit nicht an (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, 2 BvR 1322/12 u.a., Rn. 93; BGH, Urteil vom 04.11.2015, VIII ZR 217/14, Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15

    Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Die Auslegung einer Norm ist bereits unzulässig, wenn der Wortlaut der Vorschrift überdehnt wird, dieser den möglichen Sinngehalt der gesetzlichen Aussage vorgibt und damit zugleich die Grenze der Auslegung markiert (BVerwG, Urteil vom 28.06.2018, 2 C 14/17, Rn. 21; Senat, Beschluss vom 26.04.2017, VI-3 Kart 215/15 (V), Rn. 38, zitiert nach juris; Schäfers, Einführung in die Methodik der Gesetzesauslegung, JuS 2015, 875, m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit Gas gewährleisten (i.E. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 57 zu der korrespondierenden Vorgabe in der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG; ABl. Nr. L 176, S. 37; vgl. auch Beschluss vom 29.04.2008, KVR 28/07, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur solche Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277; siehe auch BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 58 f.), wie vorliegend die Aussicht auf eine bestimmte Eigenkapitalfinanzierung.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 319/16

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
    Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung stellt dabei die Verzinsung des gebundenen Eigenkapitals nach Gewerbesteuer und vor Körperschaftssteuer dar (siehe Begründung zur StromNEV vom 14.04.2005, BR-Drs. 245/05, S. 36; Senat, Beschluss vom 23.09.2015, VI-3 Kart 149/14 (V), Rn. 53, Beschluss v. 22.03.2018, VI-3 Kart 319/16 (V), Rn. 172, jeweils zitiert nach juris; Mohr in BerlK-EnR, Band 4, 4. Aufl., § 8 StromNEV, Rn. 6).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 42/14

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren gegen die Festlegung der

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 149/14

    Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 GasNEV

  • BGH, 09.07.2013 - EnVR 37/11

    KNS

  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 148/16

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 10/10

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors

  • BGH, 12.06.2018 - EnvR 31/17

    Berücksichtigung getätigter Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen in

  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 13/10

    PVU Energienetze GmbH

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - 3 Kart 38/16

    Erfassung von Investitionskosten eines Verteilernetzbetreibers

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 798/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung von

    Für Anlagen im Bau fallen bereits kalkulatorische Zinsen an, jedoch bis zur Fertigstellung noch keine Abschreibungen (vgl. Schubert/F. Huber, in: Beck´scher Bilanzkommentar, 12. Auflage, § 247 HGB, Rn. 561; Böcking/Gros/Hanke, in: EBJS, 4. Auflage, § 266 HGB, Rn. 18; Senat, Beschluss v. 17.03.2020, VI-3 Kart 166/17 [V], Rn. 120, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2020 - 3 Kart 769/19
    Für Anlagen im Bau fallen bereits kalkulatorische Zinsen an, jedoch bis zur Fertigstellung noch keine Abschreibungen (vgl. Schubert/F. Huber, in: Beck´scher Bilanzkommentar, 12. Aufl. 2020, § 247 HGB Rn. 561; Böcking/Gros/Hanke, in: EBJS, 4. Aufl. 2020, HGB § 266 Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.03.2020, VI-3 Kart 166/17 [V] Rn. 120 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2020 - 3 Kart 770/19
    Für Anlagen im Bau fallen bereits kalkulatorische Zinsen an, jedoch bis zur Fertigstellung noch keine Abschreibungen (vgl. Schubert/F. Huber, in: Beck´scher Bilanzkommentar, 12. Auflage 2020, § 247 HGB Rn. 561; Böcking/Gros/Hanke, in: EBJS, 4. Auflage 2020, HGB § 266 Rn. 18; OLG Düsseldorf Beschl. vom 17.03.2020, VI-3 Kart 166/17 (V) Rn. 120 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2020 - 3 Kart 843/19
    Für Anlagen im Bau fallen bereits kalkulatorische Zinsen an, jedoch bis zur Fertigstellung noch keine Abschreibungen (vgl. Schubert/F. Huber, in: Beck´scher Bilanzkommentar, 12. Auflage 2020, § 247 HGB Rn. 561; Böcking/Gros/Hanke, in: EBJS, 4. Auflage 2020, HGB § 266 Rn. 18; OLG Düsseldorf Beschluss v. 17.03.2020, VI-3 Kart 166/17 (V) Rn. 120 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Keine Abwicklung von den

    Den Netzbetreibern wird insoweit durch die jährliche Erlösobergrenze ein Budget zur Verfügung gestellt, wobei es zu einer zeitlichen Entkoppelung von Kosten und Erlösen kommt (vgl. zur Funktionsweise des Budgetprinzips auch Senat, Beschluss vom 17.03.2020 - VI-3 Kart 166/17 [V], EnWZ 2020, 227 Rn. 44).
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