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   OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - I-24 W 27/10   

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https://dejure.org/2010,11084
OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - I-24 W 27/10 (https://dejure.org/2010,11084)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2010 - I-24 W 27/10 (https://dejure.org/2010,11084)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - I-24 W 27/10 (https://dejure.org/2010,11084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf die Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf die Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung

  • rechtsportal.de

    Beschränkung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf die Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 659
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 24 W 27/10
    Soweit ein Erbe die Dürftigkeitseinrede erhebt, bedarf es zum einen keines besonderen Antrages (BGH NJW 1983, 2378).

    In letzterem Fall wird der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung nur auf die entsprechende Einrede des Erben in das Urteil aufgenommen (BGH NJW 1983, 2378).

  • OLG Bremen, 21.03.1989 - 4 W 10/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 24 W 27/10
    Denn durch diese Rechtsverteidigung wird der Streitgegenstand nicht teilbar (Hans. OLG Bremen, OLGZ 1989, 365).

    Da der Streitgegenstand wie bereits ausgeführt insoweit nicht geteilt werden kann und die Beschränkung auf die Erhebung der Einrede gerade nicht zu einer Senkung des Streitwertes führt (Hans. OLG Bremen, OLGZ 1989, 365), kann auch Prozesskostenhilfe nicht nur teilweise bewilligt werden.

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 24 W 27/10
    Für die Erhebung der Einrede besteht Anwaltspflicht ( BGH NJW 1992, 2694).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 24 U 103/08

    Entscheidung des Prozessgerichts bei Erhebung der Einrede der Dürftigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 24 W 27/10
    Das Prozessgericht darf grundsätzlich nach freiem Ermessen entweder die behauptete Erschöpfung des Nachlasses materiell prüfen oder dem beklagten Erben auf dessen Dürftigkeitseinrede gemäß § 780 Abs. 1 ZPO die Haftungsbeschränkung vorbehalten (Senat FamRZ 2010, 496).
  • OLG München, 14.12.2012 - 10 U 1161/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Kosten für den Besuch

    Die Aufnahme des Vorbehalts nach § 780 ZPO war bei der Kostenentscheidung nicht relevant (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 659).
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