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   OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - I-20 U 3/09   

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https://dejure.org/2011,68229
OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - I-20 U 3/09 (https://dejure.org/2011,68229)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2011 - I-20 U 3/09 (https://dejure.org/2011,68229)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - I-20 U 3/09 (https://dejure.org/2011,68229)
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  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 20 U 3/09
    Die im deutschen Geschmacksmusterrecht vor der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen durch das Geschmacksmusterreformgesetz vom 12. März 2004 erforderliche Eigentümlichkeit und Gestaltungshöhe ist nicht Voraussetzung des Schutzes des Geschmacksmusters (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 32 - Verlängerte Limousinen).

    Ob das Klagemuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 33 - Verlängerte Limousinen).

  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04

    Melanie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 20 U 3/09
    Wer sich als Fachunternehmen mit der Herstellung eines Erzeugnisses befasst, das fremde Schutzrechte verletzen kann, ist verpflichtet, die Schutzrechtslage zu überprüfen und sich auf geeignete Weise zu vergewissern, dass das eigene Erzeugnis nicht mit Rechten Dritter kollidiert (BGH, GRUR 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I; GRUR 1964, 640, 642 - Plastikkorb; GRUR 2006, 575 Tz. 28 - Melanie).

    Ein Händler darf ein Erzeugnis jedenfalls so lange nicht in den Verkehr bringen, wie er nicht begründetermaßen annehmen darf, dass die notwendige Prüfung auf die Verletzung von Rechten Dritter zumindest einmal durchgeführt worden ist (BGH, GRUR 2006, 575 Tz. 28 - Melanie).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 20 U 3/09
    Der Abmahnende hat einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ihm gegenüber dem Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Abmahnung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 11 - Clone-CD).

    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).

  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 20 U 3/09
    Begnügt er sich gleichwohl mit einer bloßen Zusicherung eines Vorlieferanten, ohne sich überprüfbare Unterlagen vorlegen zu lassen, so trägt er grundsätzlich das Risiko (vgl. BGH, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III, zum Urheberrecht).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 20 U 3/09
    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).
  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 20 U 3/09
    Wer sich als Fachunternehmen mit der Herstellung eines Erzeugnisses befasst, das fremde Schutzrechte verletzen kann, ist verpflichtet, die Schutzrechtslage zu überprüfen und sich auf geeignete Weise zu vergewissern, dass das eigene Erzeugnis nicht mit Rechten Dritter kollidiert (BGH, GRUR 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I; GRUR 1964, 640, 642 - Plastikkorb; GRUR 2006, 575 Tz. 28 - Melanie).
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