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   OLG Düsseldorf, 17.06.2014 - I-20 U 16/14   

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https://dejure.org/2014,15437
OLG Düsseldorf, 17.06.2014 - I-20 U 16/14 (https://dejure.org/2014,15437)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2014 - I-20 U 16/14 (https://dejure.org/2014,15437)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - I-20 U 16/14 (https://dejure.org/2014,15437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hausverwalter darf für seine Kunden keine Werklohnprozesse führen; §§ 3, 5 Abs. 1 RDG; 3, 4 Nr. 11 UWG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch eine Hausverwaltung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch eine Hausverwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausverwalter verfasst Schriftsätze für das Gericht: Unerlaubte Rechtsberatung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Prozessführung durch Hausverwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hausverwalter verfasst Schriftsätze für das Gericht: Unerlaubte Rechtsberatung! (IMR 2014, 428)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1387
  • GRUR-RR 2014, 399
  • NZM 2015, 134
  • ZMR 2014, 900
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2014 - 20 U 16/14
    Hier ist vielmehr das Erfordernis der Kompetenz eines Rechtsanwalts in den Blick zu nehmen und dabei auf die Bedeutung der Rechtsfrage für den Rechtssuchenden abzustellen (BGH NJW 2013, 59, Rn. 26ff.).
  • AG München, 05.03.2015 - 453 C 2932/14

    Unwirksame Vollmacht zur Prozessführung durch Hausverwaltung

    Das Gericht folgt jedoch der Auffassung, dass die Kriterien des § 5 I S. 2 RDG es ausschließen, die Mitwirkung an einer Prozessführung als Nebenleistung zu einer Hausverwaltung zu würdigen (vgl. OLG Düsseldorf vom 17.06.2014, 20 U 16/14, GRUR-RR 2014, 399/400) Bei einem Hausverwalter bzw. einer Hausverwaltung sind verlässliche Kenntnisse des materiellen und prozessualen Rechts nicht vorauszusetzen, wobei solche Kenntnisse für die Führung eines Rechtsstreifs Voraussetzung sind.
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