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   OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - I-3 Wx 155/15   

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https://dejure.org/2016,38071
OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - I-3 Wx 155/15 (https://dejure.org/2016,38071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.2016 - I-3 Wx 155/15 (https://dejure.org/2016,38071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 2016 - I-3 Wx 155/15 (https://dejure.org/2016,38071)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung einer Erbschaft; Anfechtung der Erbschaft wegen Überschuldung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung einer Erbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses bei "spekulativer Annahme"

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses bei "spekulativer Annahme"

Besprechungen u.ä.

  • otto-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anfechtung einer Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses bei spekulativer Annahme

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 Wx 20/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 155/15
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist für die Wertbemessung auch unter Geltung des jetzigen Rechts nicht isoliert auf die Rechtsmittelanträge abzustellen, maßgeblich ist vielmehr das wirtschaftliche Interesse des Rechtsmittelführers, wie es im Rechtsschutzbegehren zum Ausdruck kommt (eingehend und mit weiteren Nachweisen in MDR 2016, 415 f).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Wx 140/18

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft bei irrtümlich angenommener

    Der Senat hat in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, hieraus folge zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (zu Vorstehendem: Beschlüsse vom 17. Oktober 2016 in SachenI-3 Wx 155/15 und vom 2. August 2016 in Sachen I-3 Wx 52/15 m.w.Nachw.; vgl. auch BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.08.2018, § 1954 Rdnr. 8; MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 11-14).
  • KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Wer nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder (relevanter) zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer Grundlage getroffen hatte, kann sich nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15, juris Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2019 - 3 W 55/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins

    Nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten kann sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - I-3 Wx 140/18 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15; Siegmann/Höger, BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Stand 01.02.2019, § 1954, Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 170/18

    Berechtigung zur Anfechtung der Erbausschlagung

    Der Senat hat in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, hieraus folge zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (zu Vorstehendem: Beschlüsse vom 17. Oktober 2016 in Sachen I-3 Wx 155/15 und vom 2. August 2016 in Sachen I-3 Wx 52/15 mit weiteren Nachweisen; zuletzt Beschluss vom 19. Dezember 2018 in Sachen I-3 Wx 140/18; vgl. auch BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.02.2019, § 1954 Rdnr. 8 und 10; MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 11-14).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 4 VI 858/17 bzw. I-3Wx140/18
    Der Senat hat in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, hieraus folge zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (zu Vorstehendem: Beschlüsse vom 17. Oktober 2016 in SachenI-3 Wx 155/15 und vom 2. August 2016 in Sachen I-3 Wx 52/15 m.w.Nachw.; vgl. auch BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.08.2018, § 1954 Rdnr. 8; MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 11-14).
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