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   OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - I-9 U 109/08   

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https://dejure.org/2008,28672
OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - I-9 U 109/08 (https://dejure.org/2008,28672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2008 - I-9 U 109/08 (https://dejure.org/2008,28672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2008 - I-9 U 109/08 (https://dejure.org/2008,28672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz gegen US-amerikanische Online-Brokerunternehmen wegen bei Börsentermingeschäften an der US-amerikanischen Börse entstandenen Verlusten; Schadensersatz gegen gewerbliche Vermittler von Terminoptionen wegen unzureichender Beratung und Aufklärung vor ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 224/06

    Haftung des Brokers für sittenwidrige Börsentermingeschäfte eines kooperierenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris, Anlage B 48; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Qualitative Relevanz entfaltet insoweit erst eine Häufung von Transaktionen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; Anlage B 48), die hier noch keinen bedenklichen Umfang erreicht hat.

    Selbst wenn - wie unter Ziff. 5 des Geschäftsbesorgungsvertrages und Ziff. 1 des Preisaushangs erklärt - eine Gebührenteilung vereinbart und praktiziert worden wäre, wäre im Übrigen zu berücksichtigen, dass diese dem Kläger zu 2) bekannt gegeben und nicht verheimlicht worden ist (vgl. auch insoweit OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; Anlage B 48).

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Kläger zu 1) und 3) bereits anlageerfahren waren, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet haben, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW-RR 1997, 176, 177; BGH NJW-RR 2004, 203, 205; BGH NJW 2004, 3628, 3629).

    Die vorvertragliche Aufklärungspflicht dient nicht dem Zweck, einen Kunden, der seinen Geschäftspartner über seine Erfahrungen täuscht, vor sich selbst zu schützen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW-RR 1997, 176, 177; BGH NJW-RR 2004, 203, 205) .

    Eine solche reicht grundsätzlich aus, um einen Anleger als hinreichend erfahren anzusehen und Aufklärungspflichten bezüglich der Funktionsweise und der besonderen Gefahren derartiger Geschäfte deshalb zu verneinen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 947, 948, wo der Bundesgerichtshof für den Fall zweijähriger Erfahrungen in Börsentermingeschäften von fehlender Aufklärungsbedürftigkeit ausgegangen ist und die Sache deshalb zur weiteren Sachaufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Dieses Merkblatt enthält lediglich abstrakte und typisierte Risikohinweise, die der Herstellung der Börsentermingeschäftsfähigkeit dienen, nicht aber dazu geeignet sind, eine anlegergerechte und objektgerechte Aufklärung zu gewährleisten (vgl. BGH NJW 1997, 2171, 2172; BGH NJW-RR 1997, 176).

    Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Kläger zu 1) und 3) bereits anlageerfahren waren, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet haben, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW-RR 1997, 176, 177; BGH NJW-RR 2004, 203, 205; BGH NJW 2004, 3628, 3629).

    Die vorvertragliche Aufklärungspflicht dient nicht dem Zweck, einen Kunden, der seinen Geschäftspartner über seine Erfahrungen täuscht, vor sich selbst zu schützen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW-RR 1997, 176, 177; BGH NJW-RR 2004, 203, 205) .

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Es ergibt sich dann die Notwendigkeit, die gesamten Umstände des konkreten Einzelfalls, die möglicherweise auch Grundzüge bestimmter zu missbilligender branchentypischer Handlungsweisen aufzeigen, daraufhin zu untersuchen, ob sich ausreichende Anhaltspunkte für die Beteiligung an einem sittenwidrigen Verhalten ergeben (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

    Ob die Hilfeleistung der eigentliche oder einzige Beweggrund des Brokers ist, ob er andere Absichten und Ziele als der Anlagevermittler verfolgt oder ob er dessen Handeln möglicherweise sogar innerlich ablehnt, ist für die Haftung unerheblich (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

    Unter Churning im engeren Sinne mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (vgl. BGH WM 2004, 1768, 1769).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris, Anlage B 48; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Kläger zu 1) und 3) bereits anlageerfahren waren, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet haben, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW-RR 1997, 176, 177; BGH NJW-RR 2004, 203, 205; BGH NJW 2004, 3628, 3629).

    Die vorvertragliche Aufklärungspflicht dient nicht dem Zweck, einen Kunden, der seinen Geschäftspartner über seine Erfahrungen täuscht, vor sich selbst zu schützen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW-RR 1997, 176, 177; BGH NJW-RR 2004, 203, 205) .

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Die Aussagekraft dieses Hinweises, der schriftlich und in auch für flüchtige Leser auffälliger Form zu erfolgen hat, darf weder durch Beschönigungen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 2005, 28, 29 m.w.N.).

    Der Schwierigkeit eines solchen Negativbeweises ist aber dadurch Rechnung zu tragen, dass die Gegenpartei die entsprechende Behauptung unter Benennung übersandten Aufklärungsmaterials substantiiert bestreiten und die beweisbelastete Partei sodann die Unrichtigkeit dieser Gegendarstellung beweisen muss (vgl. BGH WM 2005, 28, 29).

  • LG Düsseldorf, 28.02.2008 - 15 O 217/07

    Anspruch auf Ersatz von Verlusten infolge von Börsentermingeschäften an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Die Akten 15 O 110/07, 15 O 217/07, 15 O 289/07 und 15 O 291/07 des Landgerichts Düsseldorf lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Er hat zudem erklärt, dass er nach dem bisherigen Vortrag (insbesondere dem prozessualen Verhalten der Kläger im Parallelverfahren I-9 U 93/08 = 15 O 217/07 Landgericht Düsseldorf, wo die dortige Streithelferin der Beklagten den entsprechenden Vortrag bereits mit Schriftsatz vom 25.02.2008 bestritten hatte) davon ausgehe, dass die Kläger für ihre Darstellung auch keinen zulässigen und Erfolg versprechenden Beweis antreten könnten.

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann anwendbar, wenn der Geschädigte durch eine unerlaubte Handlung zur Überweisung von Geld bestimmt worden ist (vgl. BGH WM 2008, 291).
  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
    Daher kommt es auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Discount-Broker an (vgl. BGH NJW 2000, 359 ff.; BGH NJW-RR 2004, 484 ff.).
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 242/06

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer unerlaubten Handlung;

  • LG Düsseldorf, 25.01.2008 - 15 O 289/07

    Anspruch auf Ersatz von Verlusten infolge von Börsentermingeschäften an der

  • LG Düsseldorf, 28.03.2008 - 15 O 110/07

    Eine hohe Anzahl an Kontrakten i.R.e. einzelnen Transaktion stellt keinen

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

  • LG Düsseldorf, 28.03.2008 - 15 O 291/07

    Eine hohe Anzahl an Kontrakten i.R.e. einzelnen Transaktion stellt keinen

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 14 U 173/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch ein

    Als Unternehmen, das selbst der US-amerikanischen Börsenaufsicht unterliegt, war ihr nach ihrem eigenen Vortrag im Vorprozess vor dem 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Urteil vom 17.11.2008, I-9 U 109/08, juris - ohnehin bekannt, dass Vermittlerunternehmen in Deutschland der Aufsicht der BaFin unterstehen und über eine Erlaubnis nach dem KWG verfügen müssen.

    Was die subjektive Tatseite angeht, sind zwar aus der im Hinweisbeschluss irrtümlich erfolgten Bezugnahme auf eine Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-9 U 109/08) keine einschlägigen tatsächlichen Schlussfolgerungen für die Prozessbeteiligten dieses Rechtsstreits zu ziehen; die Hinweise zur subjektiven Tatseite erledigen sich dadurch jedoch nicht.

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