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   OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - I-9 U 89/08   

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https://dejure.org/2008,27524
OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - I-9 U 89/08 (https://dejure.org/2008,27524)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2008 - I-9 U 89/08 (https://dejure.org/2008,27524)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2008 - I-9 U 89/08 (https://dejure.org/2008,27524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermittler von Terminoptionen sind zur Aufklärung über Umfang des Verlustrisikos und der Verringerung der Gewinnchancen durch einen Aufschlag auf Optionsprämien verpflichtet; Es besteht eine Haftung auch für Verluste bei Börsentermingeschäften an der US-amerikanischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Es ergibt sich dann die Notwendigkeit, die gesamten Umstände des konkreten Einzelfalls, die möglicherweise auch Grundzüge bestimmter zu missbilligender branchentypischer Handlungsweisen aufzeigen, daraufhin zu untersuchen, ob sich ausreichende Anhaltspunkte für die Beteiligung an einem sittenwidrigen Verhalten ergeben (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

    Ob die Hilfeleistung der eigentliche oder einzige Beweggrund des Brokers ist, ob er andere Absichten und Ziele als der Anlagevermittler verfolgt oder ob er dessen Handeln möglicherweise sogar innerlich ablehnt, ist für die Haftung unerheblich (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Anhaltspunkte dafür, dass die Kläger bereits anlageerfahren waren, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet haben, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 359, 361; BGH NJW-RR 2004, 484 f.; BGH NJW 2004, 3628, 3629), sind ebenfalls nicht ersichtlich.

    Daher kommt es auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Discount-Broker an (vgl. BGH NJW 2000, 359 ff.; BGH NJW-RR 2004, 484 ff.).

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Anhaltspunkte dafür, dass die Kläger bereits anlageerfahren waren, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet haben, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 359, 361; BGH NJW-RR 2004, 484 f.; BGH NJW 2004, 3628, 3629), sind ebenfalls nicht ersichtlich.

    Daher kommt es auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Discount-Broker an (vgl. BGH NJW 2000, 359 ff.; BGH NJW-RR 2004, 484 ff.).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Die Aussagekraft dieses Hinweises, der schriftlich und in auch für flüchtige Leser auffälliger Form zu erfolgen hat, darf weder durch Beschönigungen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 2005, 28, 29 m.w.N.).

    Der Schwierigkeit eines solchen Negativbeweises ist aber dadurch Rechnung zu tragen, dass die Gegenpartei die entsprechende Behauptung unter Benennung übersandten Aufklärungsmaterials substantiiert bestreiten und die beweisbelastete Partei sodann die Unrichtigkeit dieser Gegendarstellung beweisen muss (vgl. BGH WM 2005, 28, 29).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der B... & K... GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung BGHZ 147, 343 ff. sei nicht einschlägig.

    Ebenso wenig steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 147, 343 ff. der Annahme eines bedingten Vorsatzes der Beklagten entgegen.

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Die Tatbeiträge der B... & K... GmbH muss sich die Beklagte bei der Frage der internationalen Zuständigkeit zurechnen lassen (vgl. BGH WM 1995, 100, 102).

    Ein solches Bewusstsein kann bei Kunden, die auf dem Gebiet der Termingeschäfte unerfahren sind, aber nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH WM 1995, 100, 102).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 224/06

    Haftung des Brokers für sittenwidrige Börsentermingeschäfte eines kooperierenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der B... & K... GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat bzw. einer unerlaubten Handlung genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig nicht als strafbare bzw. deliktische Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren bzw. deliktischen Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (vgl. BGH, 5. Strafsenat, NJW 2000, 3010, 3011).
  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
    Anhaltspunkte dafür, dass die Kläger bereits anlageerfahren waren, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet haben, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 359, 361; BGH NJW-RR 2004, 484 f.; BGH NJW 2004, 3628, 3629), sind ebenfalls nicht ersichtlich.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 242/06

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer unerlaubten Handlung;

  • LG Düsseldorf, 28.03.2008 - 15 O 110/07

    Eine hohe Anzahl an Kontrakten i.R.e. einzelnen Transaktion stellt keinen

  • LG Düsseldorf, 28.03.2008 - 15 O 291/07

    Eine hohe Anzahl an Kontrakten i.R.e. einzelnen Transaktion stellt keinen

  • LG Düsseldorf, 28.02.2008 - 15 O 217/07

    Anspruch auf Ersatz von Verlusten infolge von Börsentermingeschäften an der

  • LG Düsseldorf, 25.01.2008 - 15 O 289/07

    Anspruch auf Ersatz von Verlusten infolge von Börsentermingeschäften an der

  • LG Düsseldorf, 15.08.2011 - 8 O 111/07

    Bei einer gestaffelten Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen

  • OLG München, 31.03.2015 - 15 U 2227/14

    Zulässige Beteiligung des Rechtsanwalts am Prozessfinanzierer

    Mit dem später rechtskräftig gewordenen Urteil vom 17.11.2008 verpflichtete das OLG Düsseldorf (Az. 1-9 U 89/08) die Fa. P., an den Erblasser 383.539,68 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 4% aus verschiedenen Beträgen und ab unterschiedlichen Zeitpunkten sowie weitere 2.231,74 EUR zu zahlen (Anlage K 6).
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