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   OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - III-5 StS 2/19   

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https://dejure.org/2019,44823
OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - III-5 StS 2/19 (https://dejure.org/2019,44823)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2019 - III-5 StS 2/19 (https://dejure.org/2019,44823)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - III-5 StS 2/19 (https://dejure.org/2019,44823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • welt.de (Pressebericht, 17.12.2019)

    Prostituierte wird als IS-Terroristin verurteilt - und wieder freigelassen

Sonstiges

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Derya Ö. aus Bochum wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2019 - AK 12/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 5 StS 2/19
    Gegenstand der Aneignung können überdies sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen sein (BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - AK 12/19 -, Rn. 33).

    Durch das Merkmal des erheblichen Umfangs sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 VStGB ausgenommen werden (BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - AK 12/19 -, Rn. 47; Ambos in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., § 9 VStGB Rn. 11).

    Ausgeschieden werden damit nicht lediglich geringwertige Sachen im Sinne des § 248a StGB als Gegenstand der Tat (BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - AK 12/19 -, Rn. 47).

    Bei einer komplexen Bürgerkriegslage unter Beteiligung einer Vielzahl staatlicher und nichtstaatlicher Akteure mit unterschiedlichsten Interessen - wie vorliegend - kann bereits diejenige Person einem Gegner zuzurechnen sein, die den Absichten der Konfliktpartei entgegenstehende Ziele verfolgt (vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - AK 12/19 -, Rn. 42 ff. m. w. N.).

  • BGH, 17.10.2019 - StB 26/19

    Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorliegen des dringenden Tatverdachts der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 5 StS 2/19
    Die Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung scheidet daher aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (vgl. insgesamt zuletzt: BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19 m. w. N.).

    In Abgrenzung hierzu fehlt es in Fällen einer bloß formalen oder passiven, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslosen Mitgliedschaft grundsätzlich an einem aktiven mitgliedschaftlichen Betätigungsakt (BGH, zuletzt: Beschluss vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19 m. w. N.).

    Weil der Senat nicht festgestellt hat, wann und wo M. S. der Angeklagten den Besitz an den beiden Sturmgewehren eingeräumt hat, lässt sich der Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG) nicht konkretisieren; deshalb ist von der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine solche auszugehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, Rn. 27).

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 5 StS 2/19
    Die Annahme einer Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung setzt einen organisatorischen, auf gewisse Dauer angelegten freiwilligen Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2011, 542, 544).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 5 StS 2/19
    Strafbarkeit in Syrien und im Irak Die Strafbarkeit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach syrischem Recht ist im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, Rn. 38, festgestellt.
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 5 StS 2/19
    Denn die Erledigung beruht auf Zahlung der Geldstrafe und nicht auf Vollstreckung durch Verbüßung als Ersatzfreiheitsstrafe (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990, NStZ 1990, 436, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2 und Rn. 5).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 01.10.1997 - KLs 3 Js 9227/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 5 StS 2/19
    Die von der Angeklagten geschilderten Haftbedingungen sind gegenüber denjenigen im deutschen Strafvollzug sowie denjenigen des Vollzugs von Untersuchungshaft in Deutschland deutlich erschwert (vgl. zum Umrechnungsmaßstab auch: Landgericht Weiden, Urteil vom 1. Oktober 1997 - KLs 3 Js 9227/94, Orientierungssatz bei juris).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 5 StS 2/19
    Vielmehr treten sie - jeweils idealkonkurrierend mit der eigenständigen, isolierten Erfüllung der §§ 129a, 129b StGB - neben die verbleibende tatbestandliche Handlungseinheit und stehen zu dieser in Tatmehrheit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, Rn. 5).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    Vielmehr vermochte der Senat nicht auszuschließen, dass die Angeklagte sich in jener Zeit nur deshalb noch fügte, weil sie keine andere Möglichkeit sah, ihrem "Ehemann" und nach dessen Tod dem IS zu entkommen (strenger OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 StS 2/19 -, Rn. 318, juris, wo auf eine offene Distanzierung von der Organisation und einen nach außen erkennbaren Ausdruck der Abkehr vom IS abgestellt wird).

    Vor solchem Hintergrund hat der Senat auf den - auch in der Anklage zugrunde gelegten - Tatbestand des Ausübens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KrWaffKontrG zurückgegriffen (vgl. ebenso BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - AK 10/21 -, Rn. 37, juris; siehe auch schon BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19 -, Rn. 27, juris und OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 StS 2/19 -, Rn. 387, juris).

    Die Vereinigung wandte in großem Ausmaß Gewalt zur Vernichtung von Menschenleben jenseits aller humanitären Standards an (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29. April 2020 - 4 StS 2/20 -, Rn. 84, juris), sie zählt zu den radikalsten und blutrünstigsten islamistischen Terrororganisationen und war zugleich deren zur damaligen Zeit erfolgreichste (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 StS 2/19 -, Rn. 413, juris).

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