Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 25 Wx 37/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6828
OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 25 Wx 37/96 (https://dejure.org/1997,6828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.1997 - 25 Wx 37/96 (https://dejure.org/1997,6828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 1997 - 25 Wx 37/96 (https://dejure.org/1997,6828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinsbetreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2136 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 767
  • Rpfleger 1997, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 25 Wx 37/96
    Diese vom Bayerischen Obersten Landesgericht FamRZ 1996, 1168, 1169 für Berufsbetreuer aufgestellten Maßstäbe können im Grundsatz auch beim Vereinsbetreuer angewendet werden.

    Bei der Bemessung der Vergütung dürfen die Sätze, die im Einzelfall nach § 1836 II BGB festzusetzen wären, nicht unterschritten werden; insoweit legt § 1836 II BGB eine Mindestvergütung fest (Senat FamRZ 1996, 1173; BayObLG FamRZ 1996, 1168, 1169).

    Andere Gerichte (z. B. BayObLG FamRZ 1996, 1168, 1169) gehen im Anschluß an Deinert (Rpfleger 1992, 330) bei ihrer Schätzung von 1340 Stunden aus.

  • OLG Frankfurt, 20.07.1995 - 20 W 245/95

    Mindestvergütung; Vermögender Betreuter; Vereinsbetreuer; Betreuungsverein;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 25 Wx 37/96
    Der Senat hält die Entscheidung des Landgerichts im Ergebnis für zutreffend und würde die Beschwerde zurückweisen, wenn er daran nicht durch die abweichenden Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts FamRZ 1995, 692, und des Oberlandesgerichts Frankfurt BtPrax 1995, 183, gehindert wäre.
  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 25 Wx 37/96
    Der Senat hält die Entscheidung des Landgerichts im Ergebnis für zutreffend und würde die Beschwerde zurückweisen, wenn er daran nicht durch die abweichenden Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts FamRZ 1995, 692, und des Oberlandesgerichts Frankfurt BtPrax 1995, 183, gehindert wäre.
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Das Oberlandesgericht hat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschluß veröffentlicht in FamRZ 1997, 767).
  • OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 5 W 76/97

    Bestellung und Vergütung eines Vereinsbetreuers

    Nach allgemein anerkannter, auch vom erkennenden Senat geteilter Auffassung hängt die Bemessung der Vergütung nach § 1836 1 S. 2 und S. 3 BGB im Wesentlichen von dem Arbeitsumfang, der Größe des Vermögens des Betreuten, der Bedeutung und Schwierigkeit der von dem Betreuer erledigten Geschäfte und dem sich daraus ergebenden Grad der Verantwortung sowie von allen sonstigen Umständen des Einzelfalls ab, wobei diese Grundsätze zunächst für Vereinsbetreuer wie auch Berufsbetreuer gelten (vgl. nur OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 767 [OLG Düsseldorf 18.03.1997 - 25 Wx 37/96] = FGPrax 1997, 1 07 ff.; BayObLG FamRZ 1997, 578 = BtPrax 1997, 112 ff.; FamRZ 1996, 1l68, 1171 ff.; jeweils m.w.N.).

    Die weitere Beschwerde war daher zurückzuweisen, ohne dass sich der Senat damit zu befassen hatte, ob auch die Einkommens- und Vermögenssituation eine Heraufsetzung des Stundensatzes rechtfertigen könnten, ob in die Vergütung die allgemeinen Verwaltungskosten eines Betreuungsvereins mit einzubeziehen sind (bejahend BayObLG FamRZ 1995, 692; OLG Frankfurt, BtPrax 1995, 183; verneinend Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 767 [OLG Düsseldorf 18.03.1997 - 25 Wx 37/96] = FGPrax 1997, 107) und ob zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der betreuten Person in Vergütungsfestsetzungsverfahren ein Verfahrenspfleger gemäß §§ 67, 69d I S.2 und 4 FGG zu bestellen gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 1997, 109).

  • LG Duisburg, 07.10.1999 - 22 T 202/99

    Festsetzung der Vergütung eines Vereinsbetreuers

    Diese Kosten hat die Kammer in Ausübung ihres durch § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB alter Fassung eingeräumten Ermessens stets auf 75, 00 DM geschätzt (vgl. Kammerbeschlüsse vom 12. April 1996 in 22 T 60/96, vom 11. November 1997 in 22 T 145/96 und vom 18. März 1998 in 22 T 275/96 in Anlehnung an OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. März 1997 in 25 Wx 37/96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht