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   OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - I-3 Wx 98/11   

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https://dejure.org/2011,29566
OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - I-3 Wx 98/11 (https://dejure.org/2011,29566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2011 - I-3 Wx 98/11 (https://dejure.org/2011,29566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2011 - I-3 Wx 98/11 (https://dejure.org/2011,29566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Aufhebung eines die Nachtragsliquidation anordnenden Beschlusses bei Erledigung der wahrzunehmenden Aufgaben durch den Nachtragsliquidator; Beendigung der Nachtragsliquidation einer GmbH im Hinblick auf die Vertretung der Gesellschaft in einem Zivilprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der Nachtragsliquidation einer GmbH im Hinblick auf die Vertretung der Gesellschaft in einem Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 92/88

    Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 3 Wx 98/11
    Es mag offen bleiben, ob der die Nachtragsliquidation anordnende Beschluss vom 13. Februar 2008 - insbesondere was die Beschränkung auf das Aufgabengebiet: "Vertretung der Gesellschaft im Zivilprozeß gegen die D. T. AG" - zu Recht ergangen ist und welche Vorschrift ihm zutreffenderweise zugrunde zu legen ist (§ 66 Abs. 5 GmbHG oder § 273 Abs. 4 Satz 1 AktG analog, zum Streitstand vgl. u. a. BGH NJW 1989, 220; Haas in Baumach/Hueck, GmbHG 19. Aufl., § 60, 104 ff.; Altmeppen in Roth/Altmeppen GmbHG, 6. Aufl., § 74, 37).
  • FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15

    Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten

    Denn der Beschluss des Amtsgerichts F sei bestandskräftig geworden und somit für das Gericht bindend (OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.04.2011 3 Wx 98/11, GmbHR 2011, 873).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2021 - 3 Wx 33/21

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Registergerichts; Erledigung der Hauptsache

    Ist dem Nachtragsliquidator auf diese Weise nur ein auf die Vornahme der bezeichneten Einzelmaßnahmen beschränkter Aufgabenkreis zugestanden, hat dies zur Folge, dass für die so gegenständlich eingegrenzte Nachtragsliquidation kein Raum mehr ist, wenn diese Maßnahmen durchgeführt und daher eine Vertretung durch den Nachtragsliquidator gegenstandslos ist (Senat, Beschluss vom 18. April 2011 - 3 Wx 98/11, BeckRS 2011, 14923; Haas, in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 22. Aufl., 2019, § 60, Rdnr. 106).
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