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   OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - III-3 Ws 206 - 207/07, III-3 Ws 206/07, III-3 Ws 207/07, 3 Ws 206 - 207/07, 3 Ws 206/07   

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https://dejure.org/2007,24309
OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - III-3 Ws 206 - 207/07, III-3 Ws 206/07, III-3 Ws 207/07, 3 Ws 206 - 207/07, 3 Ws 206/07 (https://dejure.org/2007,24309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2007 - III-3 Ws 206 - 207/07, III-3 Ws 206/07, III-3 Ws 207/07, 3 Ws 206 - 207/07, 3 Ws 206/07 (https://dejure.org/2007,24309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - III-3 Ws 206 - 207/07, III-3 Ws 206/07, III-3 Ws 207/07, 3 Ws 206 - 207/07, 3 Ws 206/07 (https://dejure.org/2007,24309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsregelung des § 125 Strafprozessordnung (StPO) für den Erlass eines Haftbefehls als Ausnahme von der allgemeinen Vorschrift des § 162 Abs. 1 S. 1 StPO i.R.d. Konzentrationsregelung

  • Judicialis

    GVG § 145 Abs. 1; ; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 125; ; StPO § 125 Abs. 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 310 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Zweibrücken, 16.02.2004 - Qs 6/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 3 Ws 206/07
    Diese einschränkende Auslegung der Vorschrift des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO sei verfassungsrechtlich geboten, weil dem Beschuldigten ansonsten der gesetzliche Richter entzogen werde (vgl. LG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 304).
  • OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91

    Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 3 Ws 206/07
    Die besondere Zuständigkeitsregelung des § 125 StPO für den Erlass eines Haftbefehls bildet lediglich eine Ausnahme von der allgemeinen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO und wird von der Konzentrationsregelung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO durchbrochen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; OLG Hamm MDR 1983, 688; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 125 Rn. 1).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 3 Ws 206/07
    Die Übertragung der Befugnis zu solchen die örtliche gerichtliche Zuständigkeit berührenden Organisationsakten auf die Exekutive ist verfassungsrechtlich zulässig, sofern sich der gesetzliche Richter im Einzelfall möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt und bei der Anwendung der zugrunde liegenden allgemeinen Norm keine sachfremden Einflüsse maßgebend werden (vgl. BVerfG NJW 1969, 1619, 1622 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08

    Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen

    Dass hier entgegen der Auffassung des LG Zweibrücken (NStZ-RR 2004, 304) nicht deshalb etwas anderes gilt, weil die Staatsanwaltschaft W. gemäß § 145 Abs. 1 GVG mit den Ermittlungen beauftragt worden ist, hat der Senat in dem Ursprungsverfahren bereits in dem Beschluss vom 18. Juni 2007 (III-3 Ws 206-207/07) näher ausgeführt.
  • LG Zweibrücken, 12.03.2009 - Qs 26/09
    Nicht zu folgen ist der Auffassung des OLG Düsseldorf in dessen Beschluss vom 18.06.2007, (Az: III-3 Ws 206-207/07. abgedruckt In JMBL. NRW 2008, 65f).
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