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   OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - VIII-1 StO 4/03, VIII-1 StO 5/03, VIII-1 StO 6/03, 1 StO 4/03, 1 StO 5/03   

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https://dejure.org/2003,41766
OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - VIII-1 StO 4/03, VIII-1 StO 5/03, VIII-1 StO 6/03, 1 StO 4/03, 1 StO 5/03 (https://dejure.org/2003,41766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2003 - VIII-1 StO 4/03, VIII-1 StO 5/03, VIII-1 StO 6/03, 1 StO 4/03, 1 StO 5/03 (https://dejure.org/2003,41766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2003 - VIII-1 StO 4/03, VIII-1 StO 5/03, VIII-1 StO 6/03, 1 StO 4/03, 1 StO 5/03 (https://dejure.org/2003,41766)
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  • OLG Düsseldorf, 23.11.1998 - 1 Ws 818/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 1 StO 4/03
    Wiedereinsetzung ist in diesem Fall gerechtfertigt, wenn die fristgebundene Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingeht, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre; das gleiche gilt, wenn eine unzuständige Stelle angegangen wird und infolge dortigen pflichtwidrigen Verhaltens die Frist versäumt wird (BVerfG NJW 1995, 3173 ff; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01- und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00-; OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) NStZ-RR 1999, 147; 2. Strafsenat NStZ 2002, 216 f, NJW 1994, 2841; KK-Maul, StPO, 5. Aufl., § 44 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01

    Verfahrensrüge; Abwesenheit des Angeklagten; Fragerecht; Rechtsgrundlage der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 1 StO 4/03
    Wiedereinsetzung ist in diesem Fall gerechtfertigt, wenn die fristgebundene Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingeht, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre; das gleiche gilt, wenn eine unzuständige Stelle angegangen wird und infolge dortigen pflichtwidrigen Verhaltens die Frist versäumt wird (BVerfG NJW 1995, 3173 ff; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01- und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00-; OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) NStZ-RR 1999, 147; 2. Strafsenat NStZ 2002, 216 f, NJW 1994, 2841; KK-Maul, StPO, 5. Aufl., § 44 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 1 StO 4/03
    Wiedereinsetzung ist in diesem Fall gerechtfertigt, wenn die fristgebundene Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingeht, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre; das gleiche gilt, wenn eine unzuständige Stelle angegangen wird und infolge dortigen pflichtwidrigen Verhaltens die Frist versäumt wird (BVerfG NJW 1995, 3173 ff; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01- und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00-; OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) NStZ-RR 1999, 147; 2. Strafsenat NStZ 2002, 216 f, NJW 1994, 2841; KK-Maul, StPO, 5. Aufl., § 44 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 03.08.2000 - 1 Ws 289/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 1 StO 4/03
    Wiedereinsetzung ist in diesem Fall gerechtfertigt, wenn die fristgebundene Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingeht, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre; das gleiche gilt, wenn eine unzuständige Stelle angegangen wird und infolge dortigen pflichtwidrigen Verhaltens die Frist versäumt wird (BVerfG NJW 1995, 3173 ff; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01- und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00-; OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) NStZ-RR 1999, 147; 2. Strafsenat NStZ 2002, 216 f, NJW 1994, 2841; KK-Maul, StPO, 5. Aufl., § 44 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
  • KG, 16.02.2000 - 5 Ws 112/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 1 StO 4/03
    Wiedereinsetzung ist in diesem Fall gerechtfertigt, wenn die fristgebundene Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingeht, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre; das gleiche gilt, wenn eine unzuständige Stelle angegangen wird und infolge dortigen pflichtwidrigen Verhaltens die Frist versäumt wird (BVerfG NJW 1995, 3173 ff; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01- und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00-; OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) NStZ-RR 1999, 147; 2. Strafsenat NStZ 2002, 216 f, NJW 1994, 2841; KK-Maul, StPO, 5. Aufl., § 44 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
  • KG, 25.06.2001 - 5 Ws 320/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 1 StO 4/03
    Wiedereinsetzung ist in diesem Fall gerechtfertigt, wenn die fristgebundene Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingeht, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre; das gleiche gilt, wenn eine unzuständige Stelle angegangen wird und infolge dortigen pflichtwidrigen Verhaltens die Frist versäumt wird (BVerfG NJW 1995, 3173 ff; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01- und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00-; OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) NStZ-RR 1999, 147; 2. Strafsenat NStZ 2002, 216 f, NJW 1994, 2841; KK-Maul, StPO, 5. Aufl., § 44 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
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