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   OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - VI-U (Kart) 3/19   

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https://dejure.org/2019,35175
OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - VI-U (Kart) 3/19 (https://dejure.org/2019,35175)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2019 - VI-U (Kart) 3/19 (https://dejure.org/2019,35175)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2019 - VI-U (Kart) 3/19 (https://dejure.org/2019,35175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen kartellgesetzwidriger Preisbindung bei dem Verkauf von Möbeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Vertriebskartellrecht: Möbelbauer Cor wehrt Händlerklage von Reuter ab

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stärkung kleiner Lieferanten: Nicht jedes Preisgespräch ist kartellrechtswidrig

  • fgvw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Stärkung kleiner Lieferanten: Nicht jedes Preisgespräch ist kartellrechtswidrig

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Stärkung kleiner Lieferanten: Nicht jedes Preisgespräch ist kartellrechtswidrig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89

    Warenproben in Apotheken - Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19
    § 21 Abs. 2 GWB schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflussnahmen und will der Gefahr vorbeugen, dass Verbote des Kartellgesetzes durch Anwendung von Druck oder Lockmitteln umgangen werden (Senat, Beschluss v. 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V) , WuW/E DE-R 1453, Rz. 85 bei juris; in diesem Sinne zu § 25 Abs. 2 GWB (1973) a.F. bereits auch BGH, Beschluss v. 19. März 1991 - KVR 4/89 , WuW/E BGH 2688, Rz. 37 bei juris - Warenproben in Apotheken ; Beschluss v. 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 , WuW/E BGH 1474, Rz. 50 bei juris - Architektenkammer ; vgl. auch Bechtold/Bosch , GWB, 9. Aufl. [2018], § 21 GWB Rz. 12; Roth in Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder , Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht [FK], 93. Lfg.

    Ein Nachteil im Sinne der vorgenannten Verbotsvorschrift ist ein vom Adressaten empfundenes Übel, das bei objektiver Beurteilung geeignet ist, seinen Willen zu beeinflussen und ihn zu einem wettbewerbsbeschränkenden Verhalten im Sinne dieser Vorschrift zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss v. 19. März 1991 - KVR 4/89 , WuW/E BGH 2688, Rz. 36 bei juris - Warenproben in Apotheken ; Bechtold/Bosch , § 21 GWB Rz. 14; FK- Roth , § 21 GWB Rz. 163, jew. m.w.N.).

  • LG Dortmund, 25.02.2019 - 8 O 16/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Dortmund- 8 O 16/16 (Kart) - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.11.2012 - KZR 13/12

    Wettbewerbsbeschränkung: Kontaktaufnahme eines Herstellers mit Händler als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19
    Vielmehr ist die Annahme eines normwidrig ausgeübten Drucks auf die Preisgestaltung erst dann gerechtfertigt, wenn die Würdigung der umfassend in Betracht zu ziehenden Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der Erklärungsempfänger die Äußerungen seines Gegenübers bei objektiver und vernünftiger Betrachtung dahin verstehen darf, dass von ihm ein bestimmtes Preisbildungsverhalten erwartet wird und er für den Fall der Nichterfüllung dieser Erwartung einen Nachteil zu besorgen hat (in diesem Sinne Langen/Bunte - Nothdurft , a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss v. 6. November 2012 - KZR 13/12 , NZKart 2013, 84 = GRUR-RR 2013, 182 Rzn. 5 f. - UVP für Rucksäcke [offenlassend, ob nach Übersendung einer unverbindlichen Preisempfehlung bereits jedes Gespräch des Lieferanten mit Händlern über deren Preisgestaltung als nach § 21 Abs. 2 GWB unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler angesehen werden kann]).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19
    § 21 Abs. 2 GWB schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflussnahmen und will der Gefahr vorbeugen, dass Verbote des Kartellgesetzes durch Anwendung von Druck oder Lockmitteln umgangen werden (Senat, Beschluss v. 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V) , WuW/E DE-R 1453, Rz. 85 bei juris; in diesem Sinne zu § 25 Abs. 2 GWB (1973) a.F. bereits auch BGH, Beschluss v. 19. März 1991 - KVR 4/89 , WuW/E BGH 2688, Rz. 37 bei juris - Warenproben in Apotheken ; Beschluss v. 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 , WuW/E BGH 1474, Rz. 50 bei juris - Architektenkammer ; vgl. auch Bechtold/Bosch , GWB, 9. Aufl. [2018], § 21 GWB Rz. 12; Roth in Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder , Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht [FK], 93. Lfg.
  • BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19
    Eine auf eine Preisbindung der zweiten Hand gerichtete Drohung dient auch regelmäßig einer Umgehung des Verbots von im Sinne des § 1 GWB (bzw. auch Art. 101 Abs. 1 AEUV) unzulässigen Kartellabsprachen; insbesondere handelt es sich bei Vereinbarungen, mit denen auf verschiedenen Marktstufen tätige Unternehmen Mindestpreise für Rechtsgeschäfte mit Dritten festlegen, um solche Vereinbarungen, mit denen eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt wird und die jedenfalls grundsätzlich unabhängig von ihren konkreten Auswirkungen eine spürbare Beschränkung des Wettbewerbs darstellen (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 17. Oktober 2017 - KZR 59/16 , NZKart 2018, 52 Rzn. 17 ff. - Almased Vitalkost ).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19
    § 21 Abs. 2 GWB schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflussnahmen und will der Gefahr vorbeugen, dass Verbote des Kartellgesetzes durch Anwendung von Druck oder Lockmitteln umgangen werden (Senat, Beschluss v. 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V) , WuW/E DE-R 1453, Rz. 85 bei juris; in diesem Sinne zu § 25 Abs. 2 GWB (1973) a.F. bereits auch BGH, Beschluss v. 19. März 1991 - KVR 4/89 , WuW/E BGH 2688, Rz. 37 bei juris - Warenproben in Apotheken ; Beschluss v. 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 , WuW/E BGH 1474, Rz. 50 bei juris - Architektenkammer ; vgl. auch Bechtold/Bosch , GWB, 9. Aufl. [2018], § 21 GWB Rz. 12; Roth in Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder , Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht [FK], 93. Lfg.
  • KG, 02.02.2012 - 2 U 2/06

    Belieferungssperre wegen Onlineverkauf unter UVP

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19
    Je größer das Machtgefälle ist, desto zurückhaltender kann sich der Drohende äußern, ohne den Effekt seiner Drohung aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu schmälern (vgl. Langen/Bunte - Nothdurft , a.a.O.; KG Berlin, Urteil v. 2. Februar 2012 - 2 U 2/06 (Kart) , BeckRS 2012, 24579 [unter II.2.a)bb)(1)(b)]).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - U (Kart) 3/20
    § 21 Abs. 2 GWB schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflussnahmen und will der Gefahr vorbeugen, dass Verbote des Kartellgesetzes durch Anwendung von Druck oder Lockmitteln umgangen werden (Senat, Urteil vom 18.9.2019, VI U (Kart) 3/19 Rn. 24; Senat, Beschluss vom 29.12.2004, VI-Kart 17/04 (V) Rn. 85, alle zitiert nach juris; in diesem Sinne zum inhaltsgleichen § 25 Abs. 2 GWB (1973) auch bereits BGH, Beschluss vom 19.3.1991, KVR 4/89 "Warenproben in Apotheken"; vgl. auch Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 21 Rn. 12; Loewenheim in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/ Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 4. Auflage 2020, § 1 GWB Rn. 28).

    Wer den Geschäftspartner bittet, seine Preisstrategie zu überdenken, respektiert dessen Preissetzungshoheit und wirkt - sofern, wie hier, keine gegenläufigen Umstände vorliegen - nicht in verbotener Weise auf die Preisbildung ein (Senat, Urteil vom 18.9.2019, VI-U (Kart) 3/19 Rn. 32 zitiert nach juris).

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