Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 24 U 261/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Fußgängerzoneneinrichtung kein Kündigungsgrund für Ladenmieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Schadensersatzanspruch gegenüber der Kommune bei Straßenbauarbeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1236
- MDR 1998, 768
- NZM 1998, 481
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80
Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 24 U 261/96
Allerdings können auch tatsächliche Zustände und rechtliche Verhältnisse, die mit der Mietsache zusammenhängen, einen Fehler i. S. des § 537 I BGB darstellen; um die Garantiehaftung des Vermieters sachgemäß einzugrenzen und nicht ausufern zu lassen, beschränkt die Rechtsprechung dies auf Umstände und Verhältnisse, die die Tauglichkeit der Mietsache unmittelbar beeinträchtigen (BGH, NJW 1981, 2405 [unter II 2]); dabei ist in erster Linie auf den zum Vertragsinhalt erhobenen Vertragszweck abzustellen.Der BGH (NJW 1981, 2405 = LM § 537 BGB Nr. 27) hat dazu lediglich ausgeführt, daß "über die Eignung der Räume in ihrer baulichen Ausgestaltung hinaus auch der ungehinderte Zutritt des Publikums zu diesem Geschäft - also die Möglichkeit, es beschwerde-, gefahrlos und bequem betreten zu können - für die Gebrauchstauglichkeit unmittelbar bestimmend sein" kann; wie aus dem Sachzusammenhang hervorgeht, hat er bei dieser Bemerkung nicht Arbeiten an öffentlichen Straßen, sondern Zugangshindernisse innerhalb eines vom Vermieter betriebenen Einkaufszentrums im Auge gehabt, eine Fallgestaltung, die von der hier zu beurteilenden erheblich abweicht.
- KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06
Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines …
Soweit die Klägerin sich auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1998, 1236) beruft, steht diese Entscheidung dem nicht entgegen. - LG Berlin, 13.02.2003 - 67 S 277/02 Diesen Umstand hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung NZM 1998, 481 verkannt, indem es ausschließlich auf das Risiko der Anlieger abgestellt hat, dass sich die örtlichen Verhältnisse durch den allgemeinen Attraktivitätsverlust eines Gebietes, die Ansiedlung von marktstarken Konkurrenten und Verkehrsmaßnahmen verändern könnten.
- OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten
Um jedoch den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, ist erforderlich, dass sich der Mangel unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirkt (BGH, NJW 2006, 899; 2000, 1714; Senat, NJW-RR 2008, 1040; NJW-RR 1998, 1236).
- OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 24 U 147/11
Anforderungen an die Erklärung der Kündigung eines Mietvertrages
Der Senat hat dies in einer früheren Entscheidung im Wesentlichen verneint (vgl. NJW-RR 1998, 1236 m.w.N.; siehe auch DWW 2008, 60 f.): Das Risiko, dass Kunden auf Grund welcher Umstände auch immer fernbleiben (z.B. aufgrund von Verkehrsmaßnahmen) trage allein der Mieter. - OLG Naumburg, 27.03.2001 - 9 U 211/00
Gewerbliche Miete - nicht fristgemäße Abrechnung der Betriebskosten - Rückzahlung …
Bei Behinderung durch Bauarbeiten ist dies allenfalls dann anzunehmen, wenn sie lange andauern und den Zugang erheblich erschweren (vgl. OLG Köln, NJW 1972, 1814 f, für einen mehrjährigen U-Bahn-Bau sowie OLG Dresden, NJW-RR 1999, 448 f, für eine langjährige Baustelle vor einem "Top-Standort" in zentraler Innenstadtlage; siehe auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1236;… Palandt-Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 537, Rn. 17 b und Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 236, die eine Haftung des Vermieters in solchen Fällen völlig ablehnen). - LG Düsseldorf, 13.03.2012 - 9 O 193/11
Außerordentliches Kündigungsrecht eines Gewerberaummietverhältnisses bei …
Anders lag die Bewertung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 18. November 1997: Hier wird erwogen, dass ein Mangel deshalb zu verneinen sein könnte, weil dem Mieter bekannt ist, dass der Vermieter gegen Umbaumaßnahmen nichts unternehmen kann und daher kaum für eine ungehinderte Zugänglichkeit des Ladenlokals einstehen will (NJW-RR 1998, 1236).