Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - VI-Kart 6/14 (V) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des sachlich nicht gerechtfertigten Vorteils i.S. von § 20 Abs. 3 GWB a.F. (= GWB § 19 Abs. 2 Nr. 5)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lto.de (Kurzinformation)
Kartellamt unterliegt - EDEKA durfte "Hochzeitsrabatte" verlangen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein GWB-Verstoß: Bundeskartellamtsbeschluss zur Übernahme des Discounters Plus durch Edeka aufgehoben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
EDEKA/Plus-Übernahme - "Hochzeitrabatte" nicht kartellrechtswidrig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
"Hochzeitsrabatte" nicht kartellrechtswidrig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Supermarktkette gewinnt Streit mit Bundeskartellamt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Hochzeitsrabatte nicht kartellrechtswidrig
- juve.de (Kurzinformation)
Hochzeitsrabatte: Edeka gewinnt gegen das Kartellamt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hochzeitsrabatte nicht kartellrechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Hochzeitrabatte" zur EDEKA/Plus-Übernahme nicht kartellrechtswidrig - Ausnutzung einer besonderen Marktmacht nicht erkennbar
Besprechungen u.ä.
- noerr.com (Entscheidungsbesprechung)
Lebensmitteleinzelhandel: Hochzeitsrabatte unter gleich starken Verhandlungspartnern nicht missbräuchlich
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - VI-Kart 6/14 (V)
- OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - Vl-Kart 6/14
- BGH, 15.11.2016 - KVZ 1/16
- BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01
Zum Verlangen des Metro-Konzerns nach rückwirkender Konditionenanpassung nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - Kart 6/14
Nach herrschender Meinung wird hieraus aber zu Recht nicht geschlossen, dass eine sachliche Rechtfertigung des gewährten Vorteils immer schon dann ausscheidet, wenn der Vorteil nicht leistungsgerecht ist, ihm als keine oder keine angemessene Gegenleistung des Normadressaten gegenübersteht (…Markert in Immenga/Mestmäcker, aaO., § 19 Rn. 378;… Nothdurft in Langen/Bunte, aaO., § 19 Rn. 168;… wohl auch K. Westermann in Münch/Komm, aaO., § 20 Rn. 134; BGHZ 152, 97 - Konditionenanpassung -, juris Rn. 41: Sicherung und Stärkung der Vertragsbeziehungen als mögliche Rechtfertigung für die Vorteilsgewährung). - OLG Bremen, 14.08.1979 - 1 W 28/79
Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Befangenheit bei Hinweis auf die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - Kart 6/14
Soweit als Ausweichmöglichkeit im Grundsatz eine Steigerung des Auslandsgeschäfts in Betracht zu ziehen ist (vgl. BGH NJW 1979, 2215 - Revel Plastics ; OLG Frankfurt WuW/E DE-R 73 - G uerlain ;… Markert in Immenga/Mestmäcker, aaO., § 20 Rn. 46), ergibt sich aus den Aussagen der vernommenen Zeugen, dass allenfalls ein geringer Teil des F.-Umsatzes auf ausländische Märkte verlagert werden könnte. - BGH, 23.03.1982 - KZR 28/80
Diskriminierung auf Drittmärkten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - Kart 6/14
Das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gilt nicht nur für den Markt, auf dem die marktbeherrschende Stellung besteht, sondern auch für den Markt, auf dem sich die Machtstellung auswirkt (BGHZ 83, 238, 243, juris Rn. 31 - Meierei-Zentrale ; BGHZ 33, 259, 263 - Molkereigenossenschaft ). - BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60
Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - Kart 6/14
Das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gilt nicht nur für den Markt, auf dem die marktbeherrschende Stellung besteht, sondern auch für den Markt, auf dem sich die Machtstellung auswirkt (…BGHZ 83, 238, 243, juris Rn. 31 - Meierei-Zentrale ; BGHZ 33, 259, 263 - Molkereigenossenschaft ).
- OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15
Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der …
Eine dahingehende Annahme liegt bereits deshalb fern, weil angesichts der bestehenden Gebietsmonopole eine durchaus wechselseitige Abhängigkeit der Beteiligten festzustellen ist; dieser Befund bedeutet eine bei der Interessenabwägung zu berücksichtigende Relativierung der Marktmacht der einzelnen Grossisten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Beschluss v. 18.11.2015 - VI-Kart 6/14 [V] , NZKart 2015, 541, Ls. 4.c)).Der Senat hat dies in seinem Beschluss vom 18. November 2015 ( VI-Kart 6/14 [V] , NZKart 2015, 541, vgl. Rz. 29 bei juris m.N. zum Meinungsstand in der Lit.) ebenso wie zu einem früheren Zeitpunkt bereits der Bundesgerichtshof (…vgl. Beschluss v. 24.9.2002 - KVR 8/01 , BGHZ 152, 97 = WuW/E DE-R 984, Rz. 36 bei juris - Konditionenanpassung ) offengelassen.
(2.2.1) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 18. November 2015 ( VI-Kart 6/14 [V] , NZKart 2015, 541, vgl. zum Ganzen Rz. 80 bei juris m.N. zum Meinungsstand) eingehend dargelegt hat, ist in der Literatur umstritten, welche Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal des Aufforderns zu stellen sind.
Maßstab insoweit ist, wie auch in den Fällen des § 19 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 GWB, eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellgesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2015 - VI-Kart 6/14 [V] , NZKart 2015, 541, Rz. 81 bei juris;… Immenga/Mestmäcker - Markert , a.a.O., Rzn. 377 ff. m.w.N.).