Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Prof. Dr. Lorenz
Internationales Deliktsrecht: Produkthaftung, Mehrheit von Handlungsorten, Begriff des "Erfolgsorts"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Produkthaftung; Feuerlöscher; Hersteller; Schiffahrt; Produktfehler; Beweislast
- Wolters Kluwer
Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Kaskoversicherung; Produkthaftung; Feuerlöscher; Hersteller; Schiffahrt; Produktfehler; Beweislast
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Produkthaftung - internationale Zuständigkeit und Beweislast
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; EGBGB Art. 38 (a.F.) Art. 40 (n.F.)
Rechtswahl bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Schiffsbrandes; Darlegungs- und Beweislast für Produktfehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.12.1997 - 1 O 133/93
- OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
- BGH, 14.12.1999 - VI ZR 22/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 833
- BB 2000, 874
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
Nach der Rechtsprechung des BGH ist es aber auch nicht erforderlich, daß die fehlerhafte Sache andere Güter schädigt, sondern genügt, daß das Produkt nur wirkungslos bleibt und der Benutzer, weil er auf die Wirksamkeit vertraute, von der Verwendung eines anderen Produkts abgesehen hat (BGHZ 80, 186 - Pilzbekämpfungsmittel;… vgl. auch Münchener Kommentar/Mertens, 3. Aufl., § 823 Rdnr. 109 zum Versagen von Sicherungsanlagen). - BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94
Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
In beiden Fällen ging es um das Inverkehrbringen von kohlensäurehaltigen Getränkeflaschen (Mineralwasser- bzw. Limonadeflaschen, s. auch BGHZ 125, 358 = NJW 1995, 2162), für die der BGH ausnahmsweise eine Beweislastumkehr angenommen hat aufgrund einer besonderen Pflicht zur Statussicherung beim Verlassen des Herstellerbereichs. - BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92
Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen BGHZ 104, 323 und BGH NJW 1993, 528 können auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden. - BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen BGHZ 104, 323 und BGH NJW 1993, 528 können auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden. - BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79
Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
Der Bundesgerichtshof hat die Abgrenzung zwischen deliktisch geschütztem Integritätsinteresse und enttäuschter Vertragserwartung mit Hilfe des Kriteriums der "Stoffgleichheit" durchgeführt und eine Haftung beispielsweise bejaht, wenn ein fehlerhaftes Teil der Sache zur Beschädigung anderer Teile führte (BGHZ 86, 256 - Gaszug).