Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5616
OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98 (https://dejure.org/1998,5616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1998 - 22 U 13/98 (https://dejure.org/1998,5616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 22 U 13/98 (https://dejure.org/1998,5616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Internationales Deliktsrecht: Produkthaftung, Mehrheit von Handlungsorten, Begriff des "Erfolgsorts"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Produkthaftung; Feuerlöscher; Hersteller; Schiffahrt; Produktfehler; Beweislast

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Kaskoversicherung; Produkthaftung; Feuerlöscher; Hersteller; Schiffahrt; Produktfehler; Beweislast

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Produkthaftung - internationale Zuständigkeit und Beweislast

  • Judicialis

    BGB § 823; ; EGBGB a.F. Art. 38; ; EGBGB n.F. Art. 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; EGBGB Art. 38 (a.F.) Art. 40 (n.F.)
    Rechtswahl bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Schiffsbrandes; Darlegungs- und Beweislast für Produktfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 833
  • BB 2000, 874
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es aber auch nicht erforderlich, daß die fehlerhafte Sache andere Güter schädigt, sondern genügt, daß das Produkt nur wirkungslos bleibt und der Benutzer, weil er auf die Wirksamkeit vertraute, von der Verwendung eines anderen Produkts abgesehen hat (BGHZ 80, 186 - Pilzbekämpfungsmittel; vgl. auch Münchener Kommentar/Mertens, 3. Aufl., § 823 Rdnr. 109 zum Versagen von Sicherungsanlagen).
  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94

    Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
    In beiden Fällen ging es um das Inverkehrbringen von kohlensäurehaltigen Getränkeflaschen (Mineralwasser- bzw. Limonadeflaschen, s. auch BGHZ 125, 358 = NJW 1995, 2162), für die der BGH ausnahmsweise eine Beweislastumkehr angenommen hat aufgrund einer besonderen Pflicht zur Statussicherung beim Verlassen des Herstellerbereichs.
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen BGHZ 104, 323 und BGH NJW 1993, 528 können auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen BGHZ 104, 323 und BGH NJW 1993, 528 können auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 13/98
    Der Bundesgerichtshof hat die Abgrenzung zwischen deliktisch geschütztem Integritätsinteresse und enttäuschter Vertragserwartung mit Hilfe des Kriteriums der "Stoffgleichheit" durchgeführt und eine Haftung beispielsweise bejaht, wenn ein fehlerhaftes Teil der Sache zur Beschädigung anderer Teile führte (BGHZ 86, 256 - Gaszug).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht