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   OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - I-10 U 184/02   

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https://dejure.org/2003,6639
OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - I-10 U 184/02 (https://dejure.org/2003,6639)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2003 - I-10 U 184/02 (https://dejure.org/2003,6639)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - I-10 U 184/02 (https://dejure.org/2003,6639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Vermieters auf Berufung von bestehenden Mängel im Nachhinein bei fehlender Festhaltung in dem gemeinsamen Abnahmeprotokoll trotz Wahrnehmungsmöglichkeit des Vermieters; Ersetzung eines gemeinsamen Abnahmeprotokolls durch Bestätigung der getroffenen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wechselseitiges Schreiben als Abnahmeprotokoll; negatives Schuldanerkenntnis; Verjährung des Wegnahmerechts und Schadensersatz

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mängel zu spät erkannt

  • berlinerseminare.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Rücknahme der Mietsache und Abnahmeprotokoll

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Abnahmeprotokoll: Wohnungsmängel detailliert notieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 547a Abs. 1 (a.F.)
    Berufung des Vermieters auf im Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel; Rechte des Vermieters nach Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 547 § 558
    Berufung des Vermieters auf in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel; Ansprüche des Mieters nach Verjährung des Wegnahmeanspruchs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 734 (Ls.)
  • NZM 2004, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
    Mangels rechtzeitigen Widerspruchs der Klägerin zu den nicht aufgeführten Beleuchtungskörpern ist danach unwiderleglich zu vermuten, dass die Parteien sich lediglich auf die Vornahme der in den gewechselten Schreiben bestätigten Arbeiten geeinigt haben (vgl. BGHZ 40, 42, 46).

    Zwar braucht der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens dann nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so weit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann (BGHZ 40, 42, 44; 61, 282, 286; 93, 338, 343).

  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
    Zwar braucht der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens dann nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so weit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann (BGHZ 40, 42, 44; 61, 282, 286; 93, 338, 343).
  • LG München I, 25.09.2002 - 15 S 22038/01

    Haftung des Mieters für nicht im Wohnungsübergabeprotokoll festgehaltene Mängel;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
    Nach allgemeiner Meinung kann der Vermieter sich im Nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehalten sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können (vgl. KG, GE 2003, 524; LG München I, NZM 2003, 714; sowie die umfangreiche Rechtsprechungsübersicht in Mk 2003, 100).
  • OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02

    Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
    Solange aber nicht sämtliche Schlüssel zurückgegeben sind, ist eine Rückgabe der Mietsache nicht erfolgt und wird diese dem Vermieter i.S. der §§ 557 Abs. 1 a.F., 546 a BGB vorenthalten (OLG Hamm, NZM 2003, 26).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
    Zwar braucht der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens dann nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so weit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann (BGHZ 40, 42, 44; 61, 282, 286; 93, 338, 343).
  • KG, 13.02.2003 - 8 U 371/01

    Schadenersatzanspruch des Wohnungsvermieters nach Rückgabe: Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
    Nach allgemeiner Meinung kann der Vermieter sich im Nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehalten sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können (vgl. KG, GE 2003, 524; LG München I, NZM 2003, 714; sowie die umfangreiche Rechtsprechungsübersicht in Mk 2003, 100).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1987, 2861; NJW 1981, 2564) schuldet der infolge der eingetretenen Verjährung auf Dauer zum Besitz berechtigte Vermieter weder eine Nutzungsentschädigung noch haftet er dem Mieter auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich, wenn dessen Eigentum an der zurückgelassenen Einrichtung untergeht.
  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 136/86

    Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1987, 2861; NJW 1981, 2564) schuldet der infolge der eingetretenen Verjährung auf Dauer zum Besitz berechtigte Vermieter weder eine Nutzungsentschädigung noch haftet er dem Mieter auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich, wenn dessen Eigentum an der zurückgelassenen Einrichtung untergeht.
  • AG Halle/Saale, 24.02.2011 - 93 C 3977/09

    Wohnungsübergabeprotokoll als negatives Schuldanerkenntnis

    Die Rechtsprechung leitet daraus überwiegend ab, dass das Protokoll ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs. 2 BGB darstelle, soweit es keine Beanstandungen nenne (so OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2003 - 10 U 184/02 - ZMR 2004, 257; LG Braunschweig, Urt. v. 28.10.1994 - 6 S 175/94 - WuM 1997, 470; LG Hamburg, Urt. v. 15.10.1998 - 327 S 79/98 - NZM 1999, 838; AG Pforzheim, Urt. v. 26.07.2004 - 6 C 105/04 - WuM 2005, 56; OLG Celle, Urt. v. 16.07.1997 - 2 U 70/96 - MDR 1998, 149 - dort für einen Leasingvertrag).
  • OLG Hamm, 05.10.2017 - 18 U 23/15

    Fremdgeschäftsführungswille des Mieters; Anspruch des Mieters auf Ausgleich einer

    Denn § 539 Abs. 2 BGB regelt die wechselseitigen Ansprüche insoweit abschließend in der Weise, dass der eine Vertragspartner sein Eigentum an der Einrichtung nur durch rechtzeitige Wegnahme erhalten bzw. wiedererlangen kann und der andere die Wegnahme nur zu dulden hat (BGH, Urteile vom 08. Juli 1981 - VIII ZR 326/80 -, BGHZ 81, 146, Rn. 26 f., und vom 13. Mai 1987 - VIII ZR 136/86 -, BGHZ 101, 37, Rn. 32; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 10 U 184/02 -, Rn. 33, juris; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 13. Aufl., § 539 BGB, Rn. 73).
  • KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung der Beschränkung

    Die materiellrechtlichen Wirkungen des Verjährungseintritts sind von Amts wegen zu berücksichtigen, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Vermieter auf Verjährung berufen hat (OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 734, bei Juris Tz 33).
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