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   OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99   

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https://dejure.org/2000,4133
OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99 (https://dejure.org/2000,4133)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2000 - 3 Wx 438/99 (https://dejure.org/2000,4133)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 3 Wx 438/99 (https://dejure.org/2000,4133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 5; BGB § 890

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr der Verwirrung bei grundbuchrechtlichen Eintragungen im Falle der grundbuchmäßigen Vereinigung dreier mit Grundschulden belasteter Flurstücke; Grundsatz der Klarheit des Grundbuchinhaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 5; BGB § 890
    Grundbuchmäßige Vereinigung dreier unterschiedlich belasteter Flurstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 608
  • FGPrax 2000, 57
  • Rpfleger 2000, 211
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Münster, 04.11.1997 - 5 T 836/97

    Verwirrung bei Mehrfachbelastung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99
    In diesem Falle läge es allerdings nicht fern, wenn das Grundbuchamt die Aufnahme der gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (§ 873 BGB ) verstoßenden Flurstückverschmelzung in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs als unzulässig ablehnte (OLG Hamm RPfleger 1998, 154, 155; LG Münster RPfleger 1998, 243; Bauer/von Oefele-Waldner a.a.O. § 6 Rdz. 26; Wendt a.a.O. S. 192, 196).
  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 15 W 272/97

    Verwirrung durch Vereinigung von Grundstücken mit anschließender Aufteilung in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99
    In diesem Falle läge es allerdings nicht fern, wenn das Grundbuchamt die Aufnahme der gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (§ 873 BGB ) verstoßenden Flurstückverschmelzung in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs als unzulässig ablehnte (OLG Hamm RPfleger 1998, 154, 155; LG Münster RPfleger 1998, 243; Bauer/von Oefele-Waldner a.a.O. § 6 Rdz. 26; Wendt a.a.O. S. 192, 196).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 2Z BR 108/93

    Folgen der Zuschreibung und Verschmelzung von Grundstücken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99
    Ob im Falle der katastermäßigen Verschmelzung Verwirrung droht (vgl. BayObLG RPfleger 1994, 250; Demharter a.a.O. Rdz. 14 mit Nachweisen), ist vorliegend nicht entscheidend.
  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99
    Solange nämlich aus dem Grundbuch ersichtlich ist, an welchem Teil eines nunmehr einheitlichen Grundstücks welches Recht mit welchem Rang lastet, also die einzelnen Teile nicht katastermäßig verschmolzen sind, ist Verwirrung nicht zu befürchten (KG RPfleger 1989, 500; Bauer/von Oefele-Waldner a.a.O. Rdz. 28; Demharter § 5 Rdz. 19).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten

    Es hat dadurch seine Selbständigkeit verloren und ist Bestandteil des neuen einheitlichen Grundstücks geworden (vgl. Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl. § 890 Rdn. 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609).

    Da im Bestandsverzeichnis des neuen Grundstücks auf die früheren, nunmehr geröteten Eintragungen verwiesen wird, lässt sich durch Vergleich der Flurstücksnummern weiterhin aus dem Grundbuch feststellen, auf welcher Bodenfläche das Grundpfandrecht lastet (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Schwierigkeiten eine Verwirrung im Sinne des § 5 GBO begründen und das Grundbuchamt deshalb möglicherweise bereits die Vereinigung der Grundstücke (so Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283), jedenfalls aber die Eintragung der Verschmelzung (so BayObLG NJW-RR 1994, 404, 405; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609) hätte ablehnen müssen.

    Das ist vorliegend in der Weise möglich, dass die unterschiedlich belasteten Grundstückteile im Zwangsversteigerungsverfahren wie selbständige Grundstücke im Rechtssinne behandelt werden und die Vorschriften über mehrere in demselben Verfahren zu versteigernde Grundstücke (z.B. §§ 63, 64, 112 ZVG) sinngemäße Anwendung finden (vgl. generell zu dieser Möglichkeit bei nur vereinigten Grundstücken: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196 einerseits und Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283 andererseits).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Eine Verwirrung im Sinne sei erst dann zu besorgen, wenn nicht nur eine grundbuchrechtliche Verbindung der Grundstücke, sondern auch eine katasterrechtliche Verschmelzung der Flurstücke herbeigeführt werden solle (vgl. OLG Brandenburg, ZfIR 2010, 25, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; OLG Frankfurt, DNotZ 1993, 612, 613; OLG Hamm, FGPrax 1998, 44, 45; OLG Schleswig, Rpfleger 1982, 371, 372; MünchKomm-BGB/Kohler, 6. Aufl., § 890 Rn. 8; Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 90 Rn. 14; Güthe/Triebel, GBO, 5. Aufl., § 5 Rn. 7; Bauer/von Oefele/Waldner, GBO, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196).
  • OLG Naumburg, 09.07.2015 - 12 Wx 16/15

    Grundbuchsache: Grundbuchverwirrung infolge der Zusammenschreibung einer Vielzahl

    Bei der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es maßgeblich auf den Stand des Grundbuches zur Zeit der begehrten Verbindung der Grundbuchblätter an, die Gefahr zukünftiger Verwicklungen rechtfertigt die Annahme hingegen nicht (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608).

    Es hat insoweit darüber zu wachen, dass der Grundbuchinhalt für den Rechtsverkehr und damit für die an Grundstücken Berechtigten selbst jederzeit allgemein klar und sicher überschaubar ist (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608).

    Denn nach den Grundbuchformularen können diese in der Abteilung II und III durchweg klar und übersichtlich dargestellt werden (z. B. Schöner/Stöber, Grundbuchordnung, Rdn. 565; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608), soweit die Eintragungen §§ 10 und 11 GBV entsprechen.

    Für den Fall einer Grundstücksvereinigung nach § 5 GBO ist in der Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden, dass die unterschiedlichen Belastungen der zu verbindenden Grundstücke - wie auch schon § 1131 BGB zeigt, der die Verschiedenheit der Belastung voraussetzt - für sich allein noch nicht die Besorgnis der Verwirrung der Grundbuchlage begründen können (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; OLG Hamm DNotZ 2007, 225).

  • OLG Naumburg, 15.04.2013 - 12 Wx 1/13

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Aufhebung der gemeinschaftlichen Buchung von

    Dies soll ebenso der Fall sein, wenn der Grundbuchinhalt erst nach genauer Untersuchung und längerer Überlegung erkannt werden könnte (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; Schöner/Stöber, Grundbuchordnung, Rdn. 565, 636).

    Bei der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es maßgeblich auf den Stand des Grundbuches zur Zeit der begehrten Aufhebung des gemeinschaftlichen Grundbuchblattes an, die Gefahr zukünftiger Verwicklungen rechtfertigt die Annahme hingegen nicht (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608).

    Es hat insoweit darüber zu wachen, dass der Grundbuchinhalt für den Rechtsverkehr und damit für die an Grundstücken Berechtigten selbst jederzeit allgemein klar und sicher überschaubar ist (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608).

    Denn nach den Grundbuchformularen könne diese in Abteilung II und III im allgemeinen durchweg klar und übersichtlich dargestellt werden (z. B. Schöner/Stöber, Grundbuchordnung, Rdn. 565; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; OLG Brandenburg RNotZ 2009, 539 bez.

    Für den Fall einer Grundstücksvereinigung nach § 5 GBO ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, dass die unterschiedlichen Belastungen der zu verbindenden Grundstücke - wie auch schon § 1131 BGB zeigt, der die Verschiedenheit der Belastung voraussetzt - für sich allein noch nicht die Besorgnis der Verwirrung der Grundbuchlage begründen können (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; OLG Hamm DNotZ 2007, 225; OLG Brandenburg RNotZ 2009, 539).

  • OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13

    Zulässigkeit einer Bestandteilszuschreibung bei unterschiedlicher Belastung der

    Für die Frage der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es dabei auf den Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung der gewünschten Verbindung unter Berücksichtigung gleichzeitig gestellter Anträge an; derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken - die gegebenenfalls die Annahme der Besorgnis der Verwirrung rechtfertigen könnten -, bleiben für die Beurteilung außer Betracht (vgl. Senat, a. a. O; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 10 W 2296/11, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf die dortige - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 28. Dezember 2011 zum Az. 10 W 2043/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 3 Wx 438/99, juris Rn. 14 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 2 W 4/82, juris Rn. 31 f.; Waldner in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; anderer Ansicht: Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 636).
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

    Dies gilt jedenfalls, solange eine katastermäßige Verschmelzung der an der Vereinigung beteiligten Grundstücke nicht erfolgt (KG a.a.O.; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 57, 58; Senat FGPrax 1998, 44, 45; Waldner in Bauer/von Oefele, a.a.O., §§ 5,6, Rdnr. 28).
  • LG München I, 26.06.2003 - 13 T 8650/03

    Amtslöschung einer gegenstandslosen Benutzungsbeschränkung

    Eine Vereinigung der Grundstücke nach § 5 GBO dürfe mit dieser Begründung allerdings nicht verweigert werden (vgl. Demharter, § 5 Rdnr. 13, 14; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 211 ; OLG Hamm, Rpfleger 1968, 121 ).
  • LG Detmold, 06.07.2001 - 3 T 230/01

    Vereinigung ohne Verschmelzung

    Verwirrung i.S.d. §§ 5 + 6 GBO ist zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich sind, dass der gesamte grundbuchrechtliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten zwischen den Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Vermittlungen namentlich im Falle der Zwangsversteigerung besteht (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608 m.w.N.).

    Dem kann jedoch nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamm RPfl. 1998, 155.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; Bauer/v. Oefele GBO §§ 5, 6 Rn 25; Hegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rn 635f, jeweils m.w.N.) nicht gefolgt werden.

  • OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13

    Eintragung der Vereinnigung von Grundstücken mit eingetragener Belastung an nur

    Verwirrung im Sinne dieser Vorschrift ist zu besorgen, wenn die Eintragungen im Grundbuch durch die Vereinigung so unübersichtlich, unverständlich oder schwer verständlich würden, dass der Grundbuchinhalt nicht mit der für den Grundbuchverkehr erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und daraus Streitigkeiten von Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder sonstige Schwierigkeiten, insbesondere in der Zwangsversteigerung, resultieren können (BayObLG DNotZ 1994, S.242 f.; OLG Hamm Rpfleger 1998, S.154 f.; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 211 f.; OLG Brandenburg ZfIR 2010, 25 f.; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 5 Rn.13; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 635).
  • LG München I, 19.08.2003 - 13 T 15066/03

    Keine Besorgnis der Verwirrung bei Grundstücksvereinigung ohne katastermäßige

    Eine Vereinigung der Grundstücke nach § 5 GBO dürfe mit dieser Begründung allerdings nicht verweigert werden (vgl. Demharter, § 5 Rdnr. 13, 14; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 211 ; OLG Hamm, Rpfleger 1968, 121 ).
  • OLG Köln, 14.11.2019 - 2 Wx 331/19

    Eintragung eines Hofvermerks

  • OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 361/19

    Anträge auf Vereinigung eines Kaufgegenstandes sowie Erstreckung von Reallasten

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