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OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 99/00 |
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"Derselbe Mist wieder geliefert"
§ 377 HGB, zur Substantiiertheit einer Mängelrüge, §§ 378, 381 Abs. 2 HGB, zur Abgrenzung einer Aliudlieferung beim Werklieferungsvertrag (Hinweise zur Schuldrechtsreform: Abgrenzung fällt nun gem. § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02> weg, vgl. außerdem dazu, daß der Werklieferungsvertrag nun grds. dem Kaufrecht unterfällt: § 651 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Metallbauteile; Verbindungselemente; Zeltkonstruktion; Mängelrüge; Muster; Aliudlieferung; Schlechtleistung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB §§ 377 378 381
Mängelrüge bei nach Muster hergestellten Metallbauteilen - Verbindungselemente der Trauf- und Firstpunkte einer Zeltkonstruktion - Schlechtleistung - Bestimmtheit der Rüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 28.04.2000 - 5 O 451/99
- OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 99/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 821
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.05.1996 - X ZR 75/94
Umfang der Anzeigepflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 99/00
Die Mängelanzeige gemäß § 377 Abs. 1 HGB muß nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1996, 2228 m.w.N.) den Verkäufer in die Lage versetzen, aus seiner Sicht und Kenntnis der Dinge zu erkennen, in welchen Punkten und in welchem Umfang der Käufer die gelieferte Ware als nicht vertragsgemäß beanstandet. - BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 40/83
Begriff der Falschlieferung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 99/00
Die erbrachte Leistung muß gegenständlich von der geschuldeten abweichen (vgl. BGH NJW 84, 1955).