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   OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 9 U 220/96   

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OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 9 U 220/96 (https://dejure.org/1997,12755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.1997 - 9 U 220/96 (https://dejure.org/1997,12755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 9 U 220/96 (https://dejure.org/1997,12755)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 315
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.02.1974 - VIII ZR 20/73

    Pfändung eines Grundstücksnießbrauchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 9 U 220/96
    Der Nießbrauchsberechtigte bleibt auch bei Pfändung des Rechts dessen Inhaber und zwar unabhängig davon, ob die Pfändung den Nießbrauch als dingliches Recht erfasst (so h.M.: BGHZ 62, 133, 136) oder ob der Anspruch auf Ausübung des Nießbrauchs gepfändet wird.
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZR 131/04

    Rechtsfolgen de Pfändung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

    Die danach zulässige Anordnung der Verwaltung ist nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich an die Vorschriften der §§ 146 ff ZVG anzulehnen (vgl. Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 1712 a; Rossak MittBayNot 2000, 383, 385; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 315; LG Lübeck Rpfleger 1993, 360).

    aa) Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Rpfleger 1997, 315) hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, ein Herausgabeanspruch bestehe nur im Verhältnis des Pfändungsgläubigers zum Grundstückseigentümer.

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 28/04

    Voraussetzungen für die Nichterhebung von Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens;

    Die vom Vollstreckungsgericht gemäß § 857 Abs. 4 Satz 2 ZPO rechtsfehlerfrei angeordnete Verwaltung erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes zur Zwangsverwaltung (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 315, LG Lübeck Rpfleger 1993, 360; Stöber, Forderungspfändung aaO Rn. 1712a), so daß bei der Pfändung des Nießbrauchs an einem Grundstück der Verwalter grundsätzlich analog § 150 Abs. 2 ZVG ermächtigt werden kann, sich den Besitz des Grundstücks zu verschaffen.

    Insoweit kommt lediglich eine Klage des Gläubigers gegen die Drittschuldnerin auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes nach Maßgabe der zwischen der Nießbraucherin und der Drittschuldnerin bestehenden Vereinbarung in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 315; Stöber, Forderungspfändung aaO Rn. 1712; Stöber, ZVG aaO § 150 Rn. 3.6).

  • LG Köln, 07.01.2004 - 20 O 33/03

    Voraussetzungen der sachlichen Zuständigkeit eines Landgerichts für einen

    Die Beklagten sind der Ansicht, die Pfändung eines Nießbrauch berechtige den vollstreckenden Gläubiger nicht dazu, Räumung des betreffenden Grundstücks zu verlangen und verweisen zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.02.1997, AZ.: 9 U 220/96, OLGR 1997, 123.

    Gemäß dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.02.1997, AZ.: 9 U 220/96, berechtigt die Pfändung der dinglichen Nutzungsrechte sowie die Pfändung der obligatorischen Ausübungsbefugnisse den Gläubiger nur, gegenüber dem Drittschuldner, d.h. gegenüber dem Eigentümer, nicht aber gegenüber dem Schuldner, Räumung zu verlangen.

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